6912/J XXVII. GP
Eingelangt am 11.06.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend ÖBAG: Noch etwas Schmerzengeld schuldig?
Nach wochenlangem medialen Wirbel ist Mag. Thomas Schmid mit 08.06.2021 von der ÖBAG-Spitze zurückgetreten. Die Bestellung eines Vorstands und seine Abberufung ist die eine Seite. Welcher Vertrag die Anstellung des Vorstandsmitglieds geregelt hat und wie diese Regelungen aussehen, eine andere.
Medienberichten zufolge hat der Aufsichtsrat "einer einvernehmlichen Einigung mit Schmid zugestimmt". Die Beendigung, so wurde medial berichtet, beinhalte auch den Rücktritt von allen für die ÖBAG gehaltenen Aufsichtsratspositionen in Beteiligungsgesellschaften(1).
Im Ö1 Mittagsjournal vom 08.06.2021 erklärte Aufsichtsratsvorsitzender Helmut Kern auf die Frage, ob Thomas Schmid Anspruch auf Bonifikationen für 2021 habe, dass dies nicht nicht der Fall sei. Er betonte: "Der Vertrag wird nicht ausbezahlt." Ob allerdings Bonifikationen für das Geschäftsjahr 2020 noch fließen werden, war damit nicht beantwortet. Eine Art "Abschiedszahlung" bestätige Helmut Kern aber sehr wohl. Wie ebenfalls aus Medienberichten hervorgeht, sah der Vertrag von Thomas Schmid ein Bruttojahresgehalt zwischen EUR 400.000 und EUR 610.000 vor, abhängig von der Geschäftsentwicklung. Für die ersten neun Arbeitsmonate in der ÖBAG soll Thomas Schmid medialer Berichterstattung zufolge EUR 304.000 kassiert haben(2). Für die aktuelle Auflösung des Vertrages soll eine Zahlung zwischen EUR 200.000 und EUR 250.000 brutto erfolgen(3). Ob die Zahlung ein Ergebnis dessen ist, dass eine andere Person Thomas "noch was schuldet" (4), ist nicht bekannt.
Wenn die Basisvergütung berichterstattungsgemäß EUR 400.000 p.a. betragen hat, dann würde eine bonifikationsfreie anteilige Abrechnung für 151 von 365 Kalendertagen allerdings nur eine Summe von EUR 165.479 ausmachen.
Da die Mehrzahl der Aufsichtsräte der ÖBAG Kapitalvertreter der Republik Österreich sind und der Finanzminister in der Hauptversammlung ebenso die Republik vertritt, fallen die nachfolgenden Fragen in seinen Ingerenzbereich.
(1) https://www.diepresse.com/5990629/schmid-bekommt-obag-vertrag-nicht-ausbezahlt-aber
(2) Der Standard, 09.06.2021, Seite 3 / https://www.derstandard.at/story/2000127219416/oebag-chef-thomas-schmid-mit-sofortiger-wirkung-zurueckgetreten
(3) https://kurier.at/wirtschaft/aufsichtsratspraesident-kern-warum-schmid-jetzt-geht/401405931
(4) https://www.profil.at/wirtschaft/bisher-unveroeffentlichte-chats-kurz-kann-jetzt-geld-scheissen/401407647
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Entsprichen die Tatsachen der Berichterstattung, wonach der Vertrag zwischen ÖBAG und Thomas Schmid einvernehmlich gelöst wurde?
2. Mit der Wirkung welches Tages wurde der Vertrag gelöst?
3. Sind mit der Auflösungsvereinbarung Zahlungen verbunden?
a. Wenn ja, welche?
b. Wie wurde die mehr als EUR 200.000 betragende Zahlung im Zuge der Vertragsauflösung berechnet?
c. Fließen mit dem oder nach dem Auflösungstag noch Bonifikationen für das Geschäftsjahr 2020?
d. Enthält die Auflösungsvereinbarung anteilige Bonifikationen für das Geschäftsjahr 2021?
4. Welche Ansprüche oder Überlegungen führten dazu, eine den kalenderanteiligen Betrag von EUR 165.479 überschreitende Zahlung fließen zu lassen?
5. Welche wechselseitigen Ansprüche sind mit der Auflösungsvereinbarung abgegolten?
a. welche nicht?
6. Sind die Entschädigungen für die Aufsichtsratstätigkeit von Thomas Schmid in den Beteiligungsgesellschaften mit den Bezügen aus der ÖBAG abgegolten oder bezog Thomas Schmid diese zusätzlich?