692/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.01.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Zero Draft der OEIGWG

 

 

In der Sitzung am 26. Juni 2014 beschloss der UN-Menschenrechtsrat die Einsetzung einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe (Open-ended intergovernmental working group on transnational corporations and other business enterprises with respect to human rights, OEIGWG), die einen Entwurf eines rechtsverbindlichen internationalen Übereinkommens zur Regelung der Aktivitäten transnationaler und anderer Unternehmen in menschenrechtlicher Hinsicht erarbeiten soll (Zero Draft). Dieses rechtsverbindliche Instrument hat zum Ziel, die Aktivitäten von Unternehmen im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechtsstandards zu regulieren. Bis dato fanden insgesamt fünf Sitzungen statt. In der fünften Sitzung, welche vom 14. bis 18. Oktober 2019 in Genf stattfand, wurde den Mitgliedstaaten der erste Entwurf dieses Abkommens (Zero Draft) vorgelegt. Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind nun aufgefordert, bis zum 29. Februar 2020 Ergänzungsvorschläge zum Entwurf abzugeben.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

Anfrage

 

1)    War Österreich in der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe vertreten?

a)    Wenn ja, seit wann?

b)    Wenn nein, warum nicht?

c)    Wenn ja, wer waren die Vertreter?

 

2)    Welche Vorschläge hat der oder die österreichischen Vertreter im Rahmen dieser Verhandlungen gemacht?

 

3)    Welchen Standpunkt vertritt die Bundesregierung hinsichtlich eines solchen rechtsverbindlichen Vorhabens der Vereinten Nationen?

 

4)    Hat Österreich an der 5. Sitzung im Oktober 2019 teilgenommen?

a)    Wenn ja, wer waren die Vertreter?

b)    Wenn ja, welchen Kommentar haben die Vertreter zu dem ersten Entwurf (Zero Draft) abgegeben?

c)    Wenn nein, warum nicht?

 

5)    Wird Österreich bis zum 29. Februar 2020 Ergänzungsvorschläge zum Entwurf (Zero Draft) abgeben?

a)    Wenn ja, welche?

b)    Wenn nein, warum nicht?