6933/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.06.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits und GenossInen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Eintragung der Corona-Schutzimpfung in den internationalen Impfpaß
Die Corona-Impfung nimmt allen Hindernissen zum Trotz mittlerweile deutlich an Fahrt auf; laut Dashboard zur Corona-Schutzimpfung des Gesundheitsministeriums haben mit Stand 14.6.2021 4,2 Mio (53,7 % der impfbaren Bevölkerung) in Österreich mindestens eine Corona-Schutzimpfung erhalten, davon haben 2,1 Mio Menschen (27,7%) einen vollständigen Impfschutz. Für viele Menschen ist mit der Impfung die Hoffnung verbunden, daß das Leben wieder zu einer Art Normalität zurückfindet.
Die Corona-Schutzimpfungen werden in Österreich bereits im e-Impfpass eingetragen; damit kann man seine Impfungen über das ELGA-Portal einsehen und ausdrucken. Weniger einheitlich ist die analoge Erfassung der Corona-Schutzimpfung: teilweise - und sofern vorhanden - werden die Impfungen im internationalen (gelben) Impfpass eingetragen; teilweise erhalten die Geimpften lediglich ein Kärtchen, auf dem die Impfungen bestätigt werden.
Dies könnte spätestens in der Urlaubsaison im Sommer zu Problemen im Reiseverkehr im Ausland führen: das digitale EU-COVID-Zertifikat (Grüner Pass) soll ab 1. Juli Reisen in der Pandemie wieder leichter machen – allerdings vorerst nur im Rahmen der EU.
Nur Impfungen, die im internationalen gelben Impfpass eingetragen sind, gelten aber weltweit - denn dieser Impfausweis ist auch ein potentielles Reisedokument, in dem auch vorgeschriebene Impfungen, ohne die man in einzelne Länder nicht ein- oder ausreisen darf (zB die Impfung gegen Gelbfieber, zu der es von der WHO eine ständig aktualisierte Liste von Ländern gibt, die bei Einreise einen Impfschutz vorschreiben) eingetragen werden.
Es kann davon ausgegangen werden, daß einzelne Staaten den Nachweis der Corona-Schutzimpfung zu einer Reisebedingung machen werden; so wie es auch Fluggesellschaften geben wird, die Passagiere ohne Impfnachweis nicht an Bord lassen. Damit wird der internationale Impfpass wichtig.
Um auf Nummer sicher zu gehen, wollen viele bereits Geimpfte, die in Impfstraßen nur eine Karte mit den relevanten Daten der durchgeführten Impfung sowie Stempel und Unterschrift erhalten haben, ihre Corona-Schutzimpfungen in den internationalen gelben Impfpass nachtragen lassen. Dies gestaltet sich in der Praxis nicht immer so einfach.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehende
Anfrage:
1. Viele
bereits Geimpfte wollen ihre Corona-Schutzimpfungen in den internationalen
gelben Impfpaß nachtragen lassen. Die erste Anlaufstelle dafür ist
für die meisten ihr Hausarzt. Unter welchen Bedingungen
können/müssen niedergelassenen MedizinerInnen die
Corona-Schutzimpfungen in den internationalen (gelben) Impfpass nachtragen?
2. Ist
es korrekt, daß es sich beim Nachtragen der Corona-Schutzimpfungen durch
die niedergelassenen AllgemeinmedizinerInnen um eine freiwillige Privatleistung
handelt, für die ein angemessenes Honorar verrechnet werden kann? Welche
Kosten werden idR dafür verrechnet?
3. Ist
es korrekt daß ein Nachtrag in den internationalen Impfpass als
ärztliche Bestätigung gilt, für die die Vorgaben eines
ärztlichen Zeugnisses gelten?
4. Gibt
es Vorgaben, wie mit Corona-Impfbestätigungen ausländischer
Impfstellen zu verfahren ist, wenn sie im internationalen Impfpass nachgetragen
werden sollen?
5. Welche
Form der Unterstützung und Beratung (z.B. Hotline) gibt es bei offenen
Fragen um das Nachtragen der Corona-Schutzimpfungen in den internationalen
Impfpass für die niedergelassenen MedizinerInnen ?
6. Abgesehen
vom niedergelassenen Mediziner: welche weiteren Möglichkeiten bestehen
für bereits Geimpfte die Corona-Schutzimpfung nachträglich im gelben
internationalen Impfpass nachtragen zu lassen? Welche dieser Möglichkeiten
sind kostenfrei?
7. Warum
wurde seitens Ihres Ressorts keine Empfehlung an die Länder gegeben, alle
Corona-Schutzimpfungen grundsätzlich im internationalen Impfpass
einzutragen bzw. den Impfwilligen in den Impfzentren bei Bedarf einen
internationalen Impfpaß als Service anzubieten, um für die
BürgerInnen eine einheitliche und unkomplizierte Vorgangsweise zu
gewährleisten?
8. Bereits geimpfte Personen, die ihre Corona-Schutzimpfungen im internationalen Impfpass nachtragen lassen wollen, haben oft einen Spießrutenlauf vor sich, bis sie bei der richtigen Adresse landen: gehen sie zum Hausarzt, zur ÖGK bzw. zum Amtsarzt - so lauten mögliche Empfehlungen bei der AGES-Infoline Coronavirus. Wird Ihr Ressort eine entsprechende Informationskampagne initiieren?