6937/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.06.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Andreas Ottenschläger
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für das Autonome Fahren
Die Transformation des Verkehrs hin zum autonomen
Fahren schreitet in schnellen Schritten voran. Während Level 1 und 2, das
assistierte sowie das teilautomatisierte Fahren, in Form des Tempomaten bzw.
von Lenk-, Spurhalte- und Abstandsassistenten schon seit geraumer Zeit
Anwendung finden, bedarf es nun der rechtlichen Ausgestaltung der Level 3, 4
und 5 hin zu autonomen Fahrzeugen.
Im Level 3, dem hochautomatisierten Fahren, eröffnet sich bereits die
technische Möglichkeit, sich dauerhaft vom Verkehrsgeschehen abwenden zu
können.
Bei Unregelmäßigkeiten, wie zum Beispiel Baustellen, muss der Fahrer
in Level 3 noch bereit sein, das Steuer zu übernehmen. Während
vollautomatisierte Fahrzeuge in Level 4 auch diese hochkomplexen
Verkehrssituationen selbstständig bewältigen können, aber noch
eines Fahrers bedürfen, kommen autonome Fahrzeuge in
Level 5 gänzlich ohne Lenker aus.
In der Bundesrepublik Deutschland
beschäftigt man sich aktuell sehr intensiv mit der Ausgestaltung der
rechtlichen Rahmenbedingungen für das autonome Fahren sowie mit den damit
in Verbindung stehenden ethischen Fragen. Hochkomplexe Verkehrssituationen, wie
etwa städtische Kreuzungen mit Fußgängerinnen und
Fußgängern stellen dabei die größte Herausforderung dar.
Im Regierungsprogramm der Österreichischen Bundesregierung ist deshalb
ganz bewusst die Einberufung eines Ethikbeirats festgehalten, der den legistischen
Prozess rund um das autonome Fahren begleiten und den Gesetzgeber sowie das
fachlich zuständige Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Energie, Mobilität, Innovation und Technologie dabei grundlegend beraten
soll. Das Ziel muss die Ausgestaltung eines möglichst einheitlichen,
rechtlichen Rahmens im Einklang mit den aktuellen technologischen Entwicklungen
sein. Dabei sollen auch Entwicklungen auf
EU-Ebene berücksichtigt werden. Die Österreichischen Teststrecken,
welche in einer Zusammenarbeit von privaten und öffentlichen Stakeholdern betrieben
werden, bringen dabei wichtige praktische Erkenntnisse ein. Im
Regierungsprogramm wurde deshalb auch der Ausbau dieser Teststrecken festgeschrieben.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende
Anfrage:
1. Wie ist der aktuelle Fahrplan zur rechtlichen Ausgestaltung der Level 3, 4 und 5 hin zum autonomen Fahren?
2. Welche Rechtsmaterien werden zu überarbeiten sein?
3. Wie beurteilen Sie die neuen Technologien in Hinblick auf die Verkehrssicherheit, Stichwort Vorsorgeprinzip?
4. Können
zunehmend autonome Fahrzeuge mit den damit verbundenen Technologiesprüngen
Ihrer Einschätzung nach auch eine Reduktion der
CO2-Belastung bringen?
5. Wann ist die Einberufung des für diesen Prozess besonders wichtigen Ethikbeirates geplant?
6. Gibt es ein Konzept für die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Ethikbeirates?
7. Was wurde bisher unternommen, um Forschung und Modellregion für das autonome Fahren weiterzuentwickeln?
8. Wie werden die Erkenntnisse aus den Teststrecken evaluiert und verarbeitet?
9. Sind weitere Teststrecken geplant?
10. Welche Formen der Zusammenarbeit im Sinne von möglichst einheitlichen Standards für autonome Fahrzeuge gibt es auf der Europäischen Ebene bzw. bilateral mit anderen Ländern?