7006/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.06.2021
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ANFRAGE

des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Trennender Effekt der und intellektuelle Beleidigung“ durch die Zentralmatura

 

Einen interessanten Befund stellten kürzlich der Bildungswissenschaftler Univ.-Prof. Dr. Stefan Hopmann, M.A. der Zentralmatura aus. Im Interview mit der „Kleinen Zeitung“ sprach er von einem „trennenden Effekt“, den die Zentralmatura habe:

 

„'Es ist doch undenkbar, dass überall das Gleiche gelernt wurde. Und so gibt es immer eine zufällige Bevorzugung oder Benachteiligung, je nachdem, welcher Stoff in der Schule durchgenommen wurde.' Zudem seien die Ressourcen, mit der Situation umzugehen, ungleich verteilt: 'Wir alle wissen, dass es zum Beispiel Vorbereitungskurse gibt, die sich aber nicht alle leisten können.' Das alles führe zu einer Trivialisierung der Matura: 'Damit nicht zu viele scheitern, darf man den Hammer dann auch nicht zu hoch hängen', sagt Hopmann und geht mit der Zentralmatura hart ins Gericht: 'Man sieht das an der diesjährigen Deutschmatura, deren Aufgabenstellungen waren eine intellektuelle Beleidigung'...“ („Kleine Zeitung“ vom 31.05.2021, S. 3)

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie lange liegt die letzte Evaluierung der Zentralmatura zurück?

2.    Wann ist (wieder) mit einer Evaluierung der Zentralmatura zu rechnen?

3.    Gibt es im Zuge einer allfälligen Evaluierung auch die Hypothese, dass Nachteile wie die og der Zentralmatura in einem System ohne zentralisierte Reifeprüfung entfallen könnten?

4.    Falls nein, warum nicht?

5.    Gibt es im BMBWF das Problembewusstsein, dass die Zentralmatura eine zufällige Bevorzugung oder Benachteiligung bewirkt?

6.    Falls ja, welche Maßnahmen werden ergriffen bzw. sind geplant, um dies zu ändern?

7.    Falls keine, warum nicht?