7007/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.06.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Vereinssport in Schulsporteinrichtungen

 

Vor kurzem wurden Sie in der „Krone“ zitiert, Sie hätten Schuldirektoren und Bürgermeister dazu aufgefordert, Turnhallen und Außensportanlagen im Sommer für Vereine zu öffnen:

„Kinder und Jugendliche hätten in der Corona-Krise besonders darunter gelitten, dass die Möglichkeiten zu gemeinsamer Bewegung und Sport mit anderen stark eingeschränkt waren. Das soll nun kompensiert werden – und zwar durch zusätzliche Angebote im Sommer.“ („Krone“ vom 28.05.2021, S. 23)

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

Anfrage

 

1.    Gibt es eine Einschränkung, für welche Vereine die Schulsporteinrichtungen geöffnet werden sollen?

2.    Soll diese Maßnahme nur Vereinen mit Kindern und Jugendlichen bzw. mit Nachwuchssektionen zugute kommen?

3.    Haben sich seit Ihrem Aufruf schon Schuldirektionen oder Bürgermeister gemeldet, die während der Sommerferien Schulsporteinrichtungen ganz oder zumindest für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung stellen werden?

4.    Falls ja, wie viele?

5.    Haben sich seit Ihrem Aufruf schon Schuldirektionen oder Bürgermeister gemeldet, die während der Sommerferien Schulsporteinrichtungen gar nicht bzw. auch nicht für einen eingeschränkten Zeitraum zur Verfügung stellen können?

6.    Falls ja, warum können sie dies nicht?