7010/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.06.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Stefan

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend COVID-19-Sicherheitsbestimmungen bei gerichtlich angeordneten Liegenschaftsbesichtigungen

 

Zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie setzt die Bundesregierung bis heute u.a. auf Kontaktbeschränkungen und Beschränkungen von Zusammenkünften (sowohl indoor als auch outdoor) in Kombination mit Masken- und Abstandspflicht in den unterschiedlichsten Ausgestaltungsvarianten.

 

Während die österreichische Bevölkerung seit mittlerweile eineinhalb Jahren ihr Privatleben nach den teils mehr als kritikwürdigen Kontaktbeschränkungen und Beschränkungen von Zusammenkünften gestaltet und noch dazu bei Zuwiderhandeln mit rigorosen Strafen zu rechnen hat, darf hinterfragt werden, ob auch in anderen Bereichen bzw. Situationen, wie zum Beispiel jenen, die eine Verbindung zu hoheitlichen Handeln aufweisen, die Zwecke der zugrundeliegenden COVID-19-Gesetze und -Verordnungen, mit derselben Intensität verfolgt werden.

 

So auch im Bereich der Justiz, wo mitten in der Pandemie gerichtlich angeordnete Besichtigungen von Liegenschaften – auch unter widrigsten Platzbedingungen und daher auch Abstandsbedingungen auf der Liegenschaft – angeordnet und durchgeführt werden / wurden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele Liegenschaftsbesichtigungen wurden von Beginn der COVID-19-Pandemie bis Mitte Juni 2021 gerichtlich angeordnet?

2.    Wurden von Seiten der Justiz Sicherheitsbestimmungen gefasst, damit gerichtlich angeordnete Liegenschaftsbesichtigungen unter gesundheitlich sicheren Umständen erfolgen können?

a.    Wenn ja, um welche Sicherheitsbestimmungen handelt es sich?

b.    Wenn ja, wo sind diese Sicherheitsbestimmungen geregelt?

c.    Wenn ja, wann wurden diese Sicherheitsbestimmungen gefasst?

d.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Kam es im Zeitraum von Februar 2020 bis Mitte Juni 2021 zu einer Infektion mit dem Corona-Virus infolge / im Zusammenhang mit einer gerichtlich angeordneten Liegenschaftsbesichtigung?

a.    Wenn ja, wie viele Personen wurden infiziert?