7012/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.06.2021
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Anfrage

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend externe Behandlung bei Therapien und Krankenhausaufenthalt von Häftlingen

 

Strafgefangene sind in der Regel – mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung – nicht sozialversichert. Eine Arbeitslosenversicherung für Strafgefangene besteht, sobald diese ihrer Arbeitspflicht nachkommen. Unabhängig von der Arbeitsleistung wird die ärztliche Betreuung der Insassen (welche direkt vom Bundesministerium für Justiz – und nicht von den Sozialversicherungsträger – finanziert wird) durch Ärzte bzw. eigene Krankenabteilungen in den Justizanstalten gesichert.

Bei Bedarf werden Fachärzte beigezogen oder wird auf Krankenanstalten zugegriffen. In den letzten Jahren hat sich der Anteil an Insassen mit psychischen Erkrankungen merklich erhöht, somit kommt den Fachärzten für Psychiatrie und dem psychiatrischen Dienst besondere Bedeutung zu.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

1.    Wie hoch belaufen sich die Kosten von 1.1.2020 bis Ende Mai 2021 für Therapien bzw. pädagogische Maßnahmen durch externe Betreuer? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)

2.    Welche finanziellen Mittel wurde von 1.1.2020 bis Ende Mai 2021 für externe Betreuung der Häftlinge aufgewendet?

3.    Welche externen Therapiemöglichkeiten bzw. pädagogischer Maßnahmen wurden den Häftlingen von 1.1.2020 bis Ende Mai 2021 angeboten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)

4.    Welche Kosten sind für externe Versorgung von Häftlingen bei praktischen Ärzten zwischen 1.1.2020 und Ende Mai 2021 angefallen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten und Justizanstalten?)

5.    Welche Kosten sind von 1.1.2020 bis Ende Mai 2021 für die Unterbringung geistig abnormer Rechtsbrecher in Psychiatrischen Krankenanstalten angefallen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten und Justizanstalten)

6.    Gibt es außer mit dem Otto-Wagner-Spital noch andere Verträge mit Psychiatrische Krankenanstalten?

a.    Wenn ja, mit welchen?

b.    Wenn ja, wie lange ist die Laufzeit dieser Verträge?

c.    Wenn ja, wie viele Betten gibt es österreichweit in diesen Krankenanstalten?

7.    Wird in den Psychiatrischen Krankenanstalten pauschal abgerechnet oder nach tatsächlicher Belegung der Betten bzw. durchgeführten Behandlungen?

8.    Bei unterschiedlichen Abrechnungsmodellen, bitte um Aufschlüsselung nach Abrechnungsmodell und Krankenanstalten?

9.    Sind ihnen Fälle bekannt, in denen das Personal von Psychiatrischen Krankenanstalten im Zuge einer Behandlung bedroht oder gar verletzt wurde?