707/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.01.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Fluggastdatenzentralstelle, Zahlen für 2019

 

Seit März 2019 verarbeitet die österreichische Fluggastdatenzentralstelle (Passenger Information Unit, kurz PIU) gemäß der Richtlinie (EU) 2016/681 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität die sogenannten PNR-Daten. Nach der Richtlinie müssen Luftfahrtunternehmen vor jedem internationalen Flug "Passenger Name Records" (PNR) an die jeweils zuständige Fluggastdatenzentralstelle (PIU) automatisch übermitteln. Derzeit befindet sich die österreichische PIU noch im Probebetrieb, sodass bis dato ausschließlich Daten der Austrian Airlines verarbeitet werden. Laut Medienberichten sollen im Endausbau der PIU insgesamt 86 Fluglinien an die Zentralstelle angebunden und mindestens 54 Millionen Datensätze pro Jahr verarbeitet werden. Kritiker_innen äußern, dass es sich dabei um eine Vorratsdatenspeicherung bzw. darüber hinausgehend um eine Vorratsdatenanalyse von Fluggastdaten handelt, bei denen Passsagiere einem Generalverdacht ausgesetzt werden. Ihre Daten werden zudem jahrelang (fünf Jahre Speicherfrist, Pseudonymisierung nach sechs Monaten) gespeichert. Insbesondere aufgrund des immensen Umfanges verarbeiteter personenbezogener Daten sind genaue, auch statistische, Erhebungen zu diesen unerlässlich.

Eine Anfragebeantwortung des Innenministeriums im Mai 2019 (3516/AB zu 3506/J) hat ergeben, dass von März bis Mai 2019 über 7,6 Millionen Datensätze an die Fluggastdatenzentralstelle übermittelt wurden. In lediglich 36 Fällen wurde dabei "maßgebliche Informationen" an Ermittlungsdienststellen übermittelt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Mitarbeiter_innen sind derzeit in der PIU beschäftigt?

2.    Welche Personalkosten entstehen aktuell?

3.    Nach welchem Zeitplan ist welche personelle Aufstockung geplant?

4.    Wie viele Daten bzw. Datensätze haben Fluggesellschaften seit Betrieb der PIU an diese übermittelt?

a.    Inwiefern lassen sich diese Daten aufschlüsseln, sodass Rückschlüsse auf die Zahl der verarbeiteten Passagiere oder Flüge gezogen werden können?

b.    Wie viele Datensätze wurden bereits depersonalisiert?

c.    Wie viele Personen haben in der Fluggastdatenzentralstelle Zugang zu den dort gespeicherten Passagierdaten?

d.    Werden Zugriffe auf diese Daten dokumentiert?

5.    Wie viele der bis dato von Fluggesellschaften übermittelten Datensätze betreffen Flüge aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Österreich oder aus Österreich in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union?

6.    Wie viele der bis dato von Fluggesellschaften übermittelten Datensätze betreffen Flüge aus einem Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist (Drittstaat), nach Österreich oder aus Österreich in einen Drittstaat?

7.    Wie viele Treffermeldungen schienen bei den bis dato übermittelten Datensätzen bei Abgleich der übermittelten Datensätze mit Daten aus Fahndungsevidenzen und sonstigen sicherheitspolizeilichen Datenverarbeitungen, die der Vorbeugung oder Verfolgung von gerichtlich strafbaren Handlungen dienen (§ 4 Abs. 1 PNR-Gesetz) pro Tag bzw. pro Woche auf?

8.    Wie viele und welche Straftaten wurden seit Bestehen der österreichischen Fluggastdatenzentralstelle bzw. seit der Umsetzung des EU-PNR-Systems in Österreich mit dessen Hilfe aufgeklärt?

9.    Wie viele der Treffermeldungen bei Abgleich der bis dato übermittelten Datensätzen konnten tatsächlich verifiziert werden?

10. In wie vielen Fällen wurden bis dato bei verifizierten Treffern Folgemaßnahmen, etwa eine Kontrolle, Durchsuchung oder Verhaftung, angeordnet und worum handelte es sich dabei im Wesentlichen?

11. Wie viele Auskunftsersuchen von Fluggästen sind bis dato bei der PIU eingelangt? (Bitte um Auflistung pro Monat.)