7076/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.06.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

betreffend Zusammensetzung und Kompetenzen der Strategiestabsstelle „Think Austria“ des Bundeskanzlers

 

 

Kurz nach der Angelobung der schwarz-grünen Bundesregierung wurde im Bundeskanzleramt der Thinktank „Think Austria“ unter der Leitung von Dr. Antonella Mei-Pochtler wieder ins Leben gerufen. Der Beschreibung auf dem Netzauftritt des Bundeskanzleramtes nach versteht sich „Think Austria“ als Strategiestabsstelle und Beratungsgremium von ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz mit vier definierten Aufgabenbereichen:

„Think Austria“ kommt damit eine sowohl hinsichtlich der Arbeit des Regierungschefs als auch der gesamten Bundesregierung einflussreiche Stellung zu, welche ein Höchstmaß an Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit erfordert.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Welche genaue Gliederung weist „Think Austria“ auf?

a.    Wie viele Personen sind in dieser Strategiestabsstelle beschäftigt?

b.    Welche Dienstverhältnisse wurden mit diesen jeweils eingegangen, gegliedert nach Namen und Zuständigkeitsbereichen?

c.    Wurden sämtliche Mitarbeiter vor ihrer Anstellung sicherheitsüberprüft?

d.    Greift „Think Austria“ auf die Mitarbeit externer Persönlichkeiten bzw. Unternehmen zurück?

e.    Wenn ja, auf welche konkret und welche Leistungen werden von diesen jeweils erbracht?

f.     Auf welche Höhe belaufen sich die jährlichen Kosten für „Think Austria“, gegliedert nach den einzelnen Ausgabepositionen?

 

2.    Welche Kompetenzen kommen „Think Austria“ im Bundeskanzleramt zu?

a.    Haben Angehörige dieses Thinktanks Zugang zu Akten- und Dokumentmanagementplattformen der Bundesverwaltung?

b.    Wenn ja, zu welchen, mit welcher Begründung und um welche Personen handelt es sich dabei jeweils?

c.    Die Themenbereiche von „Think Austria“ überschneiden sich mit Zuständigkeiten anderer Bundesministerien bzw. diesen nachgeordneten Stellen, wie erfolgt die Kommunikation sowie die Informationsbeschaffung mit diesen?

d.    Ist das Kabinett des Bundeskanzlers in diese Kommunikation eingebunden oder erfolgt sie eigenständig?

e.    Hat „Think Austria“ auch Zugang zu Informationen und Dokumenten, welche der Geheimhaltung unterliegen?

f.     Wenn ja, um welche Geheimhaltungsstufen und Institutionen handelt es sich dabei?

 

3.    Zu den Aufgabenbereichen des Thinktanks zählt unter anderem die „Vernetzung und regelmäßiger Austausch mit (inter-)nationalen Think Tanks und politischen Strategiestellen anderer Regierungen“. Um welche handelt es sich dabei genau?

a.    Wie erfolgen die Vernetzung sowie der regelmäßige Austausch konkret?

b.    Kam es zu diesem Zweck zu Reisetätigkeiten von Angehörigen des „Think Austria?

c.    Wenn ja, durch wen, wohin und mit welchen Zielen, gegliedert nach den jeweiligen Reisen?

d.    Auf welche Höhe beliefen sich die Kosten für diese Reisetätigkeiten jeweils?

 

4.    Die „Aufbereitung von strategischen Dokumenten, die der Information beziehungsweise Entscheidungsgrundlage in ausgewählten Themenfeldern dienen“ fällt auch in den Aufgabenbereich von „Think Austria“. Welche Themen betraf dies bisher?

a.    Inwiefern wirkte sich dies auf politische Entscheidungen Ihrerseits bzw. der Bundesregierung aus?

b.    Auf Informationen aus welchen genauen Quellen greift der Thinktank zur Aufbereitung von strategischen Dokumenten zurück?

c.    Welchem Personenkreis werden diese Ausarbeitungen zugänglich gemacht?



[1] https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/think-austria.html, abgerufen am 14. Juni 2021.