7105/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.06.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Nachfolgefrage zu Geschäftszahl: 2021-0.2030.287 – PR-Agentur Schütze und Lobbying für Hygiene Austria

 

In der Anfragebeantwortung 6059/AB zu 6115/J (XXVII.GP) geben Sie folgende Antwort:

Nein, ich hatte keinen Kontakt mit der PR Agentur Schütze. Im Kabinett meiner Vorgängerin gab es Kontakt bezüglich der Organisation des medienöffentlichen Besuchs von Frau Bundesministerin a.D. Mag. (FH) Christine Aschbacher mit den Presseverantwortlichen der Firma Hygiene Austria. Im Zusammenhang mit den in Frage 7 angesprochenen mutmaßlichen Verstößen gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften gab es keinen Kontakt mit der PR Agentur Schütze.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit folgende

 

 

Anfrage

 

1)    Wurde im Zuge des medienöffentlichen Besuchs von Frau Bundesministerin a.D. Mag. (FH) Christine Aschbacher bei der Firma Hygiene Austria über die Bestellung bzw. Ankauf von FFP2-Masken für das Bundesministerium für Arbeit, Jugend und Familie (jetzt Bundesministerium für Arbeit) gesprochen?

2)    Wenn ja, wer war von Seiten des BMAFJ (jetzt BMA) an diesen Gesprächen betreffend Bestellung bzw. Ankauf von von FFP2-Masken für das Bundesministerium für Arbeit, Jugend und Familie (jetzt Bundesministerium für Arbeit) von Seiten des Kabinetts Ihrer Vorgängerin bzw. des Generalsekretariats beteiligt?

3)    Wurde damals insbesondere auch über die Bestellung bzw. Ankauf von 8.500 FFP2-Masken der Firma Hygiene Austria für das Arbeitsinspektorat gesprochen?

4)    Können Sie ausschließen, dass es nach dem medienöffentlichen Besuch von Frau Bundesministerin a.D. Mag. (FH) Christine Aschbacher bei der Firma Hygiene Austria ein „Koordinationstreffen“ zwischen dem Kabinett Ihrer Vorgängerin und den Kabinetten anderer durch ÖVP-Regierungsmitglieder geführten Ministerin zur Bestellung und Ankauf von FFP2-Masken bei der Firma Hygiene Austria gegeben hat?

5)    Wie halten Sie es generell mit der Wahrheitspflicht im Zusammenhang mit Anfragebeantwortungen?

6)    Können Sie nach ausdrücklichem Hinweis auf die Abgabe Ihres Eides auf die Verfassung und die Gesetze der Republik Österreich wahrheitsgetreu angeben, dass die Anfragebeantwortung zur Geschäftszahl: 2021-0.2030.287-PR-Agentur Schütze und Lobbying für Hygiene Austria vollständig und nach den tatsächlichen Vorgängen und der ursprünglichen Aktenlage verfasst und an den Nationalrat übermittelt worden ist?