7108/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.06.2021
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Geschäftszahl: 2021-0.226.957 Hygiene Austria und Arbeitsleihfirma OBA - Gp. KG

Zur Anfrage Nr. 6058/J vom 25. März 2021 antworten Sie als zuständiger Arbeitsminister in Ihrer Ministerverantwortlichkeit und vereidigt auf die Verfassung und die einschlägigen Gesetze folgendes:

Im Zuge einer Kontrolle auf einer Baustelle in Wien am 11.11.2020 gelangte das Unternehmen der Arbeitsinspektion zur Kenntnis. Es wurde festgestellt, dass Arbeitsstoff unsachgemäß gelagert wurde. Es erging eine Aufforderung nach § 9 Arbeitsinspektionsgesetz.

Anlässlich der Erhebung eines Arbeitsunfalls am 6.10.2020 stellte die Arbeitsinspektion eine große Anzahl von überlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Verhältnis zur Stammbelegschaft fest und beriet die Hygiene Austria über ihre Pflichten als Arbeitgeberin (Beschäftigerin). In diesem Rahmen wurde auch die OBA-G.p.KG als Überlasserin erfasst. Bei der Erhebung konnten keine Übertretungen festgestellt werden. (5998/AB)

Aus dieser Anfragebeantwortung ergeben sich weitere, für die Öffentlichkeit, aber auch im Interesse des österreichischen Rechtsstaats, der Verfassung und insbesondere Ihrer Ministerverantwortlichkeit weitere Fragen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit folgende

 

 

Anfrage

 

1)    Wurde das Kabinett Ihrer Vorgängerin im Ministeramt im Zusammenhang mit der Nachschau betreffend eines Arbeitsunfalles bei der Firma Hygiene Austria vom 6. Oktober 2020 informiert?

2)    Wenn ja, wann, von wem und in welcher Art und Weise bzw. welcher Kommunikationsform (per Telephon, E-Mail, SMS)?

3)    Welches Kabinettsmitglied im Ministerbüro Ihrer Vorgängerin wurde über die Nachschau betreffend eines Arbeitsunfalles vom 6. Oktober 2020 informiert?

4)    Welche weiteren arbeitsrechtlichen bzw. arbeitnehmerschutzrechtlichen Konsequenzen von Seiten des Arbeitsinspektorats hatte dieser Arbeitsunfall bzw. die Nachschau vom 6. Oktober?

5)    Wie viele überlassene Mitarbeiter wurden anlässlich der Nachschau betreffend eines  Arbeitsunfalles bei der Firma Hygiene Austria angetroffen?

6)    Handelte es sich bei diesen überlassenen Mitarbeitern ausschließlich um Beschäftigte der OBA-G.p.KG als Überlasserin?

7)    Wenn nein, von welchen anderen Überlassern waren damals Beschäftigte vor Ort bei der Firma Hygiene Austria?

8)    Wurde der Aufforderung gemäß § 9 Arbeitsinspektionsgesetz vom 11. November 2020 auf einer Baustelle in Wien durch die Firma OBA-G.p.KG Folge geleistet?

9)    Für welche Firma bzw. welche Baustelle war die Firma OBA-G.p.KG am 11. November 2020 tätig?

10) Welche Abteilungen und Mitarbeiter des Generalsekretariats und des Ministerbüros haben an der Erstellung der Anfragebeantwortung betreffend Geschäftszahl: 2021-0.226.957 zu 5998/AB mitgewirkt?

11) Stimmt es, dass es mehrere Versionen zur Antwort betreffend Anfragebeantwortung zu Geschäftszahl: 2021-0.226.957 zu 5998/AB gibt?

12) Wenn ja, wie viele Versionen zur Antwort betreffend Anfragebeantwortung zu Geschäftszahl: 2021-0.226.957 zu 5998/AB existieren in elektronischer bzw. Papierform?

13) Stimmt es, dass es betreffend Anfragebeantwortung zu Geschäftszahl: 2021-0.226.957 zu 5998/AB zur PR-Agentur Schütze Kontakt gegeben hat?

14) Wenn ja wann und in welcher Art und Weise (E-Mail, Telephonat, SMS usw.)?

15) Welche Absprachen wurden

16) Welche Weisungen mündlicher und schriftlicher Art hat es aus dem Ministerbüro bzw. dem Generalsekretariat des Bundesministeriums für Arbeit (BMA) zur Geschäftszahl: 2021-0.226.957 zu 5998/AB gegeben?

17) Hat diese Weisung die Kabinettschefin und Generalsekretärin, Frau Mag. Eva Landrichtinger zur Geschäftszahl: 2021-0.226.957 zu 5998/AB gegenüber der zuständigen bzw. betroffenen Sektion und Abteilung (den zuständigen bzw. betroffenen Sektionen und Abteilungen) und deren Mitarbeitern abgegeben?

18) Wenn ja, wann?

19) Hat diese Weisung ein anderer Mitarbeiter/ eine andere Mitarbeiterin des Ministerbüros zur Geschäftszahl: 2021-0.226.957 zu 5998/AB gegenüber der zuständigen bzw. betroffenen Sektion und Abteilung (den zuständigen bzw. betroffenen Sektionen und Abteilungen) und deren Mitarbeitern abgegeben?

20) Wenn ja, wann?

21) Wenn ja, wer?

22) Bei welchen anderen Anfragebeantwortungen seit dem 1. Jänner 2020 wurde durch Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Ministerbüros des BMA bzw. vormals BMAFJ Weisungen erteilt?

23) Nennen Sie die diesbezügliche(n) Anfrage(n) und die diesbezügliche(n) Anfragebeantwortung(en) mit der jeweiligen Aktenzahl (den Aktenzahlen)?

24) Bei welchen anderen Anfragebeantwortungen seit dem 1. Jänner 2020 wurde durch Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Ministerbüros des BMA bzw. vormals BMAFJ Änderungen im Beantwortungstext vorgenommen?

25) Nennen Sie die diesbezügliche(n) Anfrage(n) und die diesbezügliche(n) Anfragebeantwortung(en) mit der jeweiligen Aktenzahl (den Aktenzahlen)?

26) Wie halten Sie es generell mit der Wahrheitspflicht im Zusammenhang mit Anfragebeantwortungen?

27) Können Sie nach ausdrücklichem Hinweis auf die Abgabe Ihres Eides auf die Verfassung und die Gesetze der Republik Österreich wahrheitsgetreu angeben, dass die Anfragebeantwortung zur Geschäftszahl: 2021-0.226.957 zu 5998/AB Neue Vorwürfe gegen die Hygiene Austria vollständig und nach den tatsächlichen Vorgängen und der ursprünglichen Aktenlage verfasst und an den Nationalrat übermittelt worden ist?