713/J XXVII. GP
Eingelangt am 03.02.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
betreffend Insiderwissen bei Ausschöpfung von Fördermitteln des SWF 2019
Die Tiroler Tageszeitung hat am 02.11.2019 unter der Headline "In Mitarbeiter investieren" einen Artikel bzgl. zweier Tiroler Unternehmen veröffentlicht, die für die Qualifizierung ihrer Mitabeiter_innen unter anderem Mittel des Sozial- und Weiterbildungsfonds verwendet haben. Dabei hat die Firma "Hasibeder Personalservice GmbH" mit der Firma "Stihl" in Tirol kooperiert, und acht Mitarbeiter_innen im Rahmen von Zeitarbeitsmodellen insgesamt zwei Monate lang geschult. Robert Hasibeder, Geschäftsführer der "Hasibeder Personalservice GmbH" wird im Artikel wie folgt zitiert: "Über den Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) wurde das Bildungskarenzgeld des AMS der betroffenen Mitarbeiter deutlich aufgestockt. Die Kurskosten selbst wurden zu 100 Prozent vom SWF übernommen (...)" (Tiroler Tageszeitung, S.50, 2.11.2019).
Wie öffentlich einsehbar ist, ist Robert Hasibeder Mitglied des SWF-Kontrollausschusses (https://www.swf-akue.at/index.php/impressum) und damit explizit dafür verantwortlich, die zweckmäßige und sparsame Verwendung der Mittel zu prüfen. Nun ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass die Aus- und Weiterbildung von Zeitarbeiter_innen durch Mittel des SWF finanziert wird. Der Zeitpunkt dieser Förderungen verwundert aber, angesichts eines Schreibens vom Direktor des SWF, Franz Rossegger, an die gewerblichen Arbeitskräfte-Überlassungsunternehmen:

(https://www.swf-akue.at/images/downloads/AKUE_EingeschraenkteFoerdermoeglichkeit_01102019.pdf)
Das Schreiben mit dem Beschluss vom 04.09.2019 wurde am 27.09.2019 verschickt und ist den Betrieben am 30.09.2019, sohin einen Tag nach der Nationalratswahl, zugegangen. Die Einschränkungen sind bereits am 01.10.2019 in Kraft getreten.
Nachdem Robert Hasibeder als Mitglied des Kontrollausschusses von der Finanzlage des SWF gewusst haben muss, hat er wohl auch die Notwendigkeit der Beschlüsse im SWF frühzeitig gekannt. Er wusste vor anderen Mitgliedern der Branche, Beschlüsse im SWF frühzeitig gekannt. Er wusste vor anderen Mitgliedern der Brache, dass Einschränkungen bei den Fördermöglichkeiten bevorstanden. Möglich ist auch, dass er über die Vorbereitung der Beschlüsse vom 04.09.2019 konkret informiert war. Durch dieses Insiderwissen könnte ihm ein Vorteil zugekommen sein, weil er als Mitglied des Kontrollausschusses wusste, dass er frühzeitig ansuchen musste, um den Restriktionen des Beschlusses vom 04.09.2019 zu entgehen. So konnte er trotz Förderungseinschränkung ab Oktober seine Förder-Erfolge im November in der Tiroler Tageszeitung präsentieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie hoch waren die Leistungen gemäß § 22c Abs 2 AÜG im Jahr 2019? (Bitte nach Möglichkeit inkl. 3. Quartal 2019)
2. Wie hoch waren die Leistungen gemäß § 22c Abs 2 Z 1 AÜG (Zuschüsse an (ehemalige) Arbeitnehmer_innen) im Jahr 2019? (Bitte nach Möglichkeit inkl. 3. Quartal 2019)
a. An wie viele Personen wurden diese Leistungen ausbezahlt? (Bitte um Auflistung getrennt nach Geschlecht)
3. Wie hoch waren die Leistungen gemäß § 22c Abs 2 Z 3 AÜG (Leistungen an Überlasser zur Verlängerung der Beschäftigungsdauer beim Überlasser) im Jahr 2019? (Bitte nach Möglichkeit inkl. 3. Quartal 2019)
a. An wie viele Personen wurden diese Leistungen ausbezahlt? (Bitte um Auflistung getrennt nach Geschlecht)
4. Wie hoch waren die Leistungen gemäß § 22c Abs 2 Z 2 AÜG (Leistungen zur Finanzierung von Weiterbildung) im Jahr 2019? (Bitte nach Möglichkeit inkl. 3. Quartal 2019)
a. Welche gewerblichen Arbeitskräfteüberlasser wurden durch diese Mittel gefördert?
b. Welche Ausbildungen wurden angeboten und in welchem Ausmaß?
i. Wie hoch waren die jeweiligen Kosten?
c. Wurden Schwerpunkte gesetzt?
i. Wenn ja, welche und warum?
ii. Wenn nein, wieso nicht?
5. Wann wurde der Antrag auf Leistungen nach § 22c Abs 2 Z3 von der Firma "Hasibeder Personalservice GmbH" gestellt?
6. Wie hoch waren die noch vorhandenen Mittel, die nach §22c Abs 2 Z 3 verwendet werden können, zum Stichtag 4.9.2019?
7. Wurden zwischen 4.9.2019 und 30.9.2019 Mittel nach § 22c Abs 2 Z 3 von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassern beantragt?
a. Wenn ja, von welchen Unternehmen und in welchem Umfang?
8. Wie hoch waren die vorhandenen Mittel, die nach § 22c Abs 2 Z 3 verwendet werden können, am 1.10.2019?
9. Wann wurde der Kontrollausschuss über die für 04.09.2019 geplanten Beschlüsse des Vorstandes informiert?
10. Können Sie ausschließen, dass Mitglieder des Kontrollausschusses im SWF ihr Insiderwissen über Änderungen der Förderrichtlinien zum eigenen Vorteil verwenden?
11. Welche Maßnahmen setzen Sie, um für alle Mitglieder der Branche dieselben Voraussetzungen sicherzustellen?
12. Können Sie ausschließen, dass Robert Hasibeder vor anderen Förderwerbern des SWF über die am 04.09.2019 beschlossenen Änderungen für Förderungen Bescheid wusste?
13. Können Sie ausschließen, dass andere Mitglieder des Kontrollausschusses vor anderen Förderwerbern des SWF über die am 04.09.2019 beschlossenen Änderungen für Förderungen Bescheid wussten?
a. Wenn ja, warum?