7143/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.06.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Chronologische Übersicht über die Ermittlungen der "SoKo Tape"

 

Die „SoKo Tape“ des Bundeskriminalamts im Innenministerium hat seit ihrer Einsetzung infolge der Veröffentlichung des „Ibiza-Videos“ am 17. Mai 2019 verschiedenste Ermittlungsverfahren gegen verschiedenste Beschuldigte durchgeführt. Manche dieser Stränge stehen in einem engeren Zusammenhang mit dem „Ibiza“-Themenkomplex, wie etwa das „Video“-Verfahren, andere in einem weiteren, wie beispielsweise das Verfahren wegen einer im Frühjahr 2019 abgeschlossenen Wette auf Neuwahlen.

Hinzu kommen die Causa „Casag“ und das „Verein“-Verfahren, von dem die Ermittlungen wegen des Verdachts auf illegale Parteienfinanzierung durch das ÖVP-nahe Alois-Mock-Institut abgetrennt wurden, sowie das „Schellenbacher“-Verfahren, in dem es um einen mutmaßlichen FPÖ-Mandatskauf durch ukrainische Oligarchen geht. Außerdem wird unter anderem noch wegen des Verdachts auf schweren Betrug gegen Heinz-Christian Strache in der Causa „Kappel“ ermittelt; und auch im Zusammenhang mit möglichen Drogendelikten in St. Pölten liefen unseres Wissens nach noch bis zuletzt Untersuchungen.

Man erkennt: Die Liste der verschiedenen Ermittlungsstränge der „SoKo Tape“ ist lang und vielseitig. Sachverhalte, Verdachtsmomente, Anzahl der Ordnungsnummern und Verfahrensdauer variieren stark von Fall zu Fall, weshalb sich hier die Frage nach Priorisierung der Ermittlungen, Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und der Verteilung von Ressourcen stellt.

So wurden beispielsweise die Untersuchungen in der „Schredder“-Affäre Anfang Februar 2020 schon wieder eingestellt, nachdem erst ein halbes Jahr zuvor eine kurze freiwillige Nachschau bei einem Mitarbeiter des Bundeskanzlers stattgefunden hatte, der unter falschem Namen, entgegen der Gepflogenheiten des Bundeskanzlersamts, Festplatten aus den Kabinetten schreddern ließ. Diese Nachschau wurde vom damaligen SOKO Mitglied Niko R. durchgeführt, dessen "Kopf-hoch SMS" an HC Strache und dessen Gemeinderatskandidatur für die ÖVP die Frage nach einer Befangenheit aufwarfen. In den Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter einer SPÖ-nahen PR-Agentur – der verdächtigt worden war, mit seinem vermeintlichen Wissen von der Existenz des „Ibiza“-Videos bei einem kommerziellen Wettanbieter erfolgreich auf Neuwahlen gewettet zu haben –, kam es hingegen gleich zu vier Hausdurchsuchungen am 3. September 2019 und einer Verfahrensdauer von rund zehn Monaten (Einstellung am 28. Juni 2020).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. In wie vielen und welchen Ermittlungsverfahren ist die "SoKo Tape" seit ihrer Gründung aktiv geworden (mit der Bitte um chronologische Auflistung von Zeitpunkt des Beginnes der Ermittlungen wegen welcher Verdachtslage (inkl. Zeitpunkt des Hinzukommens weiterer bzw. Wegfallens welcher Verdachtslage jeweils) sowie Inhalts der jeweiligen Verfahren)?
  2. Welche dieser Ermittlungsverfahren wurden bereits eingestellt und wann (mit der Bitte um chronologische Auflistung.)?
    1. Womit wurde die Einstellung jeweils begründet?
    2. Welche Einstellungen erfolgten wann auf Anregung der SOKO?
  1. Welche dieser Ermittlungsverfahren  (Frage 1) laufen aktuell noch (mit der Bitte um chronologische Auflistung)?
  2. Wann kam es in diesen Verfahren (bitte um Auflistung nach Verfahren und in chronologischer Übersicht) zu
    1. wie vielen ZeugInneneinvernahmen?
    2. wie vielen Beschuldigtenvernehmungen?
    3. wie vielen und welchen Zwangsmaßnahmen?

                                          i.    Wann wurden diese jeweils durch welche StA angeordnet, durch welches Gericht genehmigt und wann jeweils umgesetzt?

                                        ii.    Wie viele der Zwangsmaßnahmen wurden in den jeweiligen Verfahren auf Anregung der SOKO gesetzt, wie viele auf Anregung welcher zuständiger Staatsanwaltschaft?

  1. In welchen Verfahren war Niko R. (jener ehemalige SOKO-Beamte, der Strache anlässlich des Ibiza-Videos eine "Kopf-hoch SMS" übermittelte) ermittelnd tätig?
  2. In welchen Verfahren kam es vor der Einstellung Monate lang zu keiner Ermittlungsmaßnahme?
  3. In welchen Verfahren kam es vor der Einstellung zu keiner Einvernahme des/r Beschuldigten? 
    1. Warum nicht?
  1. Womit wird die verhältnismäßig lange Verfahrensdauer im Zusammenhang mit der "Neuwahl-Wette" vonseiten des Innenministeriums begründet? 
  2. Entspricht es den Tatsachen, dass der Beschuldigte im Verfahren im Zusammenhang mit der "Neuwahl-Wette" niemals einvernommen wurde? 
    1. Wenn ja: Wieso wurde er niemals einvernommen? 
    2. Wenn nein: Wieso ist seine Einvernahme bisher nicht dem Untersuchungsausschuss geliefert worden?