7143/J XXVII. GP
Eingelangt am 25.06.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Chronologische Übersicht über die Ermittlungen der "SoKo Tape"
Die „SoKo Tape“ des Bundeskriminalamts im Innenministerium hat seit ihrer Einsetzung infolge der Veröffentlichung des „Ibiza-Videos“ am 17. Mai 2019 verschiedenste Ermittlungsverfahren gegen verschiedenste Beschuldigte durchgeführt. Manche dieser Stränge stehen in einem engeren Zusammenhang mit dem „Ibiza“-Themenkomplex, wie etwa das „Video“-Verfahren, andere in einem weiteren, wie beispielsweise das Verfahren wegen einer im Frühjahr 2019 abgeschlossenen Wette auf Neuwahlen.
Hinzu kommen die Causa „Casag“ und das „Verein“-Verfahren, von dem die Ermittlungen wegen des Verdachts auf illegale Parteienfinanzierung durch das ÖVP-nahe Alois-Mock-Institut abgetrennt wurden, sowie das „Schellenbacher“-Verfahren, in dem es um einen mutmaßlichen FPÖ-Mandatskauf durch ukrainische Oligarchen geht. Außerdem wird unter anderem noch wegen des Verdachts auf schweren Betrug gegen Heinz-Christian Strache in der Causa „Kappel“ ermittelt; und auch im Zusammenhang mit möglichen Drogendelikten in St. Pölten liefen unseres Wissens nach noch bis zuletzt Untersuchungen.
Man erkennt: Die Liste der verschiedenen Ermittlungsstränge der „SoKo Tape“ ist lang und vielseitig. Sachverhalte, Verdachtsmomente, Anzahl der Ordnungsnummern und Verfahrensdauer variieren stark von Fall zu Fall, weshalb sich hier die Frage nach Priorisierung der Ermittlungen, Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und der Verteilung von Ressourcen stellt.
So wurden beispielsweise die Untersuchungen in der „Schredder“-Affäre Anfang Februar 2020 schon wieder eingestellt, nachdem erst ein halbes Jahr zuvor eine kurze freiwillige Nachschau bei einem Mitarbeiter des Bundeskanzlers stattgefunden hatte, der unter falschem Namen, entgegen der Gepflogenheiten des Bundeskanzlersamts, Festplatten aus den Kabinetten schreddern ließ. Diese Nachschau wurde vom damaligen SOKO Mitglied Niko R. durchgeführt, dessen "Kopf-hoch SMS" an HC Strache und dessen Gemeinderatskandidatur für die ÖVP die Frage nach einer Befangenheit aufwarfen. In den Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter einer SPÖ-nahen PR-Agentur – der verdächtigt worden war, mit seinem vermeintlichen Wissen von der Existenz des „Ibiza“-Videos bei einem kommerziellen Wettanbieter erfolgreich auf Neuwahlen gewettet zu haben –, kam es hingegen gleich zu vier Hausdurchsuchungen am 3. September 2019 und einer Verfahrensdauer von rund zehn Monaten (Einstellung am 28. Juni 2020).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wann wurden diese jeweils durch welche StA angeordnet, durch welches Gericht genehmigt und wann jeweils umgesetzt?
ii. Wie viele der Zwangsmaßnahmen wurden in den jeweiligen Verfahren auf Anregung der SOKO gesetzt, wie viele auf Anregung welcher zuständiger Staatsanwaltschaft?