7144/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.06.2021
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petra Vorderwinkler, 

Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Sitzenbleiben im Schuljahr 2020/21

Das „Sitzenbleiben“ wurde OECD-weit als größter Risikofaktor ausgemacht, um an das unterste Ende der Bildungschancen abzurutschen. Eine Sonderauswertung der PISA-Studie ergab: wer eine Klasse wiederholte, hatte selbst unter Berücksichtigung des sozioökonomischen Hintergrunds und der anderen Charakteristika das 6,4-fache Risiko auf eine Einordnung als leistungsschwacher SchülerInnen. Viele weitere BildungswissenschafterInnen bestätigen: Das Sitzenbleiben ist in den meisten Fällen pädagogisch fragwürdig.

Entgegen aller wissenschaftlicher Erkenntnisse wurde im Rahmen des Pädagogik Pakets 2018 das Sitzenbleiben in den Volksschulen wiedereingeführt. Klassenwiederholungen waren in den ersten drei Schulstufen bis dahin nicht mehr vorgesehen. Die Novelle sah vor, dass Kinder im Schuljahr 2019/2020 ab der zweiten Klasse wieder ein „Sitzenbleiben“ drohen kann.

Durch den Ausbruch der Corona-Krise wurden bezüglich Klassenwiederholungen Ausnahmeregeln eingeführt. Vor allen nachdem ExpertInnen – u.a. auch OECD-Bildungsexperte Andreas Schleicher – davor gewarnt hatten, gerade nach der Phase der coronabedingten Schulschließungen bzw. des Distanzunterrichts für die entstandenen Lernrückstände mit einem Sitzenbleiben zu „bestrafen“, entschied sich das Bildungsministerium für Erleichterungen. Bei einem einzigen Fünfer im Zeugnis darf ein Schüler ohne Nachprüfung in die nächste Klasse aufsteigen – im heurigen Schuljahr allerdings nur dann, wenn er im Vorjahr das betreffende Fach positiv absolviert wurde. Bei zwei oder mehr Fünfern liegt die Entscheidung über den Aufstieg ohne Nachprüfung bei der Klassenkonferenz.

Trotz der Erleichterungen werden wohl auch heuer einige SchülerInnen gerade auf Grund der Folgen der Corona-Krise einige SchülerInnen sitzenbleiben.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

1)    Wie viele SchülerInnen sind im Schuljahr 2021/22 nicht aufstiegsberechtigt? Bitte um Darstellung der Absolutzahlen sowie anteilig an den SchülerInnen je Schulstufe, Schultyp sowie Bundesland.

 

2)    Wie viele SchülerInnen haben im Herbst eine Wiederholungsprüfung? Bitte um Darstellung der Absolutzahlen sowie anteilig an den SchülerInnen je Schulstufe, Schultyp sowie Bundesland.

 

3)    Wie viele SchülerIinnen profitierten im Schuljahr 2019/20 sowie 2020/21 von der „Corona-Regel“ (bei einem einzigen Fünfer im Zeugnis steigt man automatisch ohne Wiederholungsprüfung auf)?

 

4)    Wie viele SchülerInnen waren seit dem Schuljahr 2010/11 nicht aufstiegsberechtigt? Bitte um jährliche Darstellung der Absolutzahlen sowie anteilig an den SchülerInnen je Schulstufe, Schultyp sowie Bundesland.

 

5)    Wie viele SchülerInnen hatten seit dem Schuljahr 2010/11 im Herbst eine Wiederholungsprüfung? Bitte um Darstellung der Absolutzahlen sowie anteilig an den SchülerInnen je Schulstufe, Schultyp sowie Bundesland.