7150/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.06.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Mag. Gerhard Kaniak

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Wien führt Impfpflicht in Kindergärten ein

 

Die Covid-19-Impfpflicht wird nun laut Tageszeitung „Kurier“ auch in den städtischen Kindergärten in Wien durchgesetzt:

 

Wien führt Impfpflicht in Kindergärten ein

Neu eintretende Kindergartenpädagoginnen müssen künftig eine Corona-Impfung vorweisen können. In den Spitälern, aber auch im Gesundheits- und Sozialbereich gilt die Impfpflicht bereits.

 

Die Stadt Wien setzt einen weiteren Schritt in Richtung Impfpflicht: In den städtischen Kindergärten müssen sich ab sofort alle neu eintretenden Pädagoginnen und Pädagogen verpflichtend gegen Corona impfen lassen. Das gab Vizebürgermeister und Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (Neos) am Donnerstagabend bekannt.

Die Stadt will auf diese Weise zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Zum einen wolle man „Betreuungssicherheit“ schaffen und Schließungen verhindern, sagt Wiederkehr. „Gerade die Kleinsten brauchen so viel wie möglich von ihrem Alltag zurück, Eltern sollen sich auf sichere Betreuung verlassen können.“

Aber auch der besondere Schutz der Pädagoginnen sei ihm wichtig. In Zeiten der Pandemie hätten sie „enorm viel geleistet“. Nun schaffe man zusätzliche Maßnahmen, „um ihnen Sicherheit und Entlastung zu bieten“.

Die Corona-Impfung ist dabei nicht die erste, die die Wiener Kindergartenpädagoginnen zwingend vorweisen müssen: Schon jetzt ist bei der Einstellung den Nachweis nötig, dass sie gegen Mumps, Röteln und Varizellen geimpft sind.

Gilt nicht für Private

Wie viele der Wiener Kindergärtnerinnen in der Praxis künftig tatsächlich gegen Corona geimpft sein werden, ist aber eine andere Frage: Die Regelung gilt für neu eintretendes Pädagoginnen. Für bestehendes Personal darf eine derartige Pflicht nicht erlassen werden.

Und: Sie gilt auch nur in öffentlichen Kindergärten (in denen sie die Stadt als Dienstgeber vorschreiben darf), aber nicht in den Privatkindergärten. Letztere stellen in Wien immerhin zwei Drittel aller Standorte. Wahrscheinlich ist aber, dass auch die privaten Träger mit einer ähnlichen Regelung in ihren Dienstvereinbarungen nachziehen.

Wien führt Impfpflicht in Kindergärten ein | kurier.at

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Wie beurteilen Sie als Gesundheitsminister die Impfpflicht für Bedienstete in den städtischen Kindergärten in der Bundeshauptstadt Wien?

2)    Auf welcher rechtlichen Grundlage wird diese Impfpflicht für Bedienstete in den städtischen Kindergärten in der Bundeshauptstadt Wien durchgesetzt?

3)    Wird dazu das Epidemiegesetz oder das Covid-19-Maßnahmengesetz als gesetzliche Grundlage herangezogen?

4)    Wenn ja, welche einschlägigen Paragraphen werden dazu herangezogen?

5)    Wurde diesbezüglich eine Abstimmung mit dem BMSGPK durchgeführt?

6)    Wenn ja, wann und mit wem im BMSGPK?