7152/J XXVII. GP
Eingelangt am 28.06.2021
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ANFRAGE
der Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit
betreffend Nachfolgeanfrage zur Geschäftszahl: 2021-0.181.978- Hygiene Austria und Arbeitsleihfirma Ante Portas
In der Anfragebeantwortung 5665/AB zu 5716/J (XXVII.GP) geben Sie folgende Antwort:
Es gab keine Kontrolle am Firmenstandort. Es wurde die Übertretung von Arbeitnehmerschutzvorschriften an Mitarbeitereinsatzorten festgestellt. Gemäß § 9 Arbeitsinspektionsgesetz 1993 wurde beraten und anschließend eine schriftliche Aufforderung zur Behebung der Mängel an den Arbeitgeber erstattet.
Gemäß § 9 Abs. 2 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) gelten für die Dauer der Überlassung die Beschäftiger als Arbeitgeber im Sinne des ASchG.
Es gab keine Kontrolle im Zusammenhang mit eingesetzten Beschäftigten der Firma Ante Portas.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit folgende
Anfrage
1) An welchen sonstigen Mitarbeitereinsatzorten außer am Standort der Hygiene Austria wurden Übertretungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften bei der Arbeitsleihfirma Ante Portas festgestellt?
2) Wurden diese Übertretungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften zwischenzeitlich eingestellt bzw. behoben?
3) Wann wurde eine neuerliche Nachschau diesbezüglich durch das Arbeitsinspektorat durchgeführt?
4) Welche Mitarbeiter des Kabinetts bzw. des Generalsekretariats waren darüber in Kenntnis, dass die Firma Hygiene Austria zum überwiegenden Teil mit Arbeitsleihkräften ihre Tätigkeiten durchführt?
5) Warum gab es keine Kontrolle im Zusammenhang mit eingesetzten Beschäftigen der Firma Ante Portas bei der Firma Hygiene Austria?
6) Wie halten Sie es generell mit der Wahrheitspflicht im Zusammenhang mit Anfragebeantwortungen?
7) Können Sie nach ausdrücklichem Hinweis auf die Abgabe Ihres Eides auf die Verfassung und die Gesetze der Republik Österreich wahrheitsgetreu angeben, dass die Anfragebeantwortung zur Geschäftszahl: 2021-0.181.978- Hygiene Austria und Arbeitsleihfirma Ante Portas vollständig und nach den tatsächlichen Vorgängen und der ursprünglichen Aktenlage verfasst und an den Nationalrat übermittelt worden ist?