7159/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.06.2021
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Festnahme eines Reporters bei Medientermin des Bundeskanzlers

 

 

Im Rahmen eines von Protesten gegen die Politik der Bundesregierung begleiteten Pressetermins mit Bundeskanzler Sebastian Kurz am Freitag, 21. Mai 2021 in Salzburg kam es zu einer Festnahme des oe24-Reporters Mike Vogl.

 

Dieser sei laut seinen eigenen Angaben von drei jungen Polizisten aufgefordert worden, das filmen und fotografieren zu unterlassen. Er habe, so seine Schilderung, den Polizisten erklärt, dass er von der Presse sei und „nur seinen Job mache“.

(Quelle: https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/riesen-empoerung-nach-verhaftung-von-oe24-reporter/478209105)

 

Ein Sprecher der Polizei bestätigte die vorübergehende Festnahme. Demnach hätten die drei jungen Polizisten den Mann nicht als Journalisten erkannt. Rund 50 Personen sollen sich zu einer Spontandemo gegen die Corona-Maßnahmen zusammengefunden haben. Dabei hätten diese, laut Angaben des Polizeisprechers, „skandiert, gedrängelt und gefilmt“. Die Polizei habe mit einer Menschekette von Polizisten die Straße abgesperrt und einzelne Teilnehmer – darunter auch der Reporter – sollen versucht haben an dieser Absperrung vorbei zu kommen. „Im Zuge der Überprüfung hat sich herausgestellt, dass es sich um einen Journalisten handelt. Daraufhin wurde er freigelassen“, schilderte der Polizeisprecher. Hätten die jungen Polizisten den Festgenommenen als Journalisten erkannt, sei es nicht zu diesem Vorfall gekommen, so die abschließende Bewertung des Polizeisprechers.

 

Scharfe Kritik kam vom ÖJC (Österreichische Journalist*innen Club). Dieser sprach in einer Aussendung von „überschießender Polizeigewalt“ und forderte eine sofortige Untersuchung des Vorfalls, eine Schulung der Salzburger Polizisten im Umgang mit arbeitenden Medienvertretern und eine offizielle Entschuldigung.

(Quelle: https://kurier.at/chronik/oesterreich/journalist-bei-kurz-besuch-in-salzburg-festgenommen/401390007)

 

Wohl wissend, dass die Situation vor Ort offenbar unübersichtlich gewesen ist, werfen die im Internet zu sehenden Videos von der Situation dennoch Fragen auf. Einerseits haben die Polizeibeamten für die Absicherung des Termins zu sorgen, andererseits ist es in einem demokratischen Rechtsstaat höchstproblematisch, wenn Journalisten in dieser Form an ihrer Arbeit gehindert werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

 

Anfrage

 

1.    Handelte es sich bei dem Besuch – konkret bei der Situation wo der Journalist festgenommen wurde – um einen offiziellen Medientermin des Bundeskanzlers?

2.    Wenn ja, war der Polizei bekannt, welche Medienvertreter eine Akkreditierung bzw. Einladung hatten?

3.    Wenn ja, hatte der festgenommene Journalist eine Akkreditierung bzw. Einladung?

4.    Was war der offizielle Grund für den stattgefundenen Polizeieinsatz?

5.    War der Besuch des Bundeskanzlers in Salzburg öffentlich bekannt?

6.    War der Polizei im Vorfeld bekannt, dass Demonstrationen im Rahmen des Einsatzes stattfinden würden?

7.    Wenn ja, wie lange vorher war dieser Umstand bekannt?

8.    Wenn ja, warum war man dann nicht besser vorbereitet, um den Besuch des Bundeskanzlers und die Demonstration in geordneter Form parallel stattfinden zu lassen?

9.    Ging die Polizei im Vorfeld davon aus, dass möglicherweise Demonstrationen im Rahmen des Einsatzes stattfinden könnten?

10. Wenn ja, warum war man dann nicht besser vorbereitet, um den Besuch des Bundeskanzlers und etwaige Demonstrationen in geordneter Form parallel stattfinden zu lassen?

11. Wenn nein, warum werden derartige Szenarien im Rahmen eines solchen Einsatzes nicht berücksichtigt?

12. War der später festgenommene Journalist, mit entsprechenden Equipment ausgestattet, nicht als Reporter erkennbar?

13. Wenn nein, warum war er nicht als Reporter erkennbar?

14. Waren in der gesamten Szenerie auch andere Journalisten oder Reporter vor Ort?

15. Wenn ja, wie konnten sich diese gegenüber der Polizei als solche zu erkennen geben?

16. Welche konkrete Handlung des festgenommen Journalisten führte letztlich dazu, dass er an der Wand fixiert und in Handschellen gelegt werden musste?

17. Wehrte sich der festgenommene Journalist gegen die Festnahme?

18. Kam es zu Handgreiflichkeiten oder sonstigen aggressiven Verhaltens seitens des festgenommenen Journalisten gegenüber der Polizisten?

19. Wurde der festgenommene Journalist angezeigt?

20. Wenn ja, weshalb wurde er angezeigt?

21. Hat hinsichtlich dieses Einsatzes im Allgemeinen und hinsichtlich der Verhaftung des Journalisten im Speziellen eine umfassende Evaluierung stattgefunden?

22. Wenn ja, welche Ergebnisse bzw. Erkenntnisse lieferte diese Evaluierung?

23. Wenn nein, warum nicht?

24. Kann rückblickend bewertet werden, ob die Festnahme und die Durchführung dieser Maßnahme (unabhängig davon, dass es sich um einen Journalisten gehandelt hat) verhältnismäßig war?

25. Welche Konsequenzen oder Ableitungen werden aus diesem konkreten Vorfall gezogen um zukünftig derartige Missverständnisse zu vermeiden?

26. Wie wird üblicherweise seitens der Polizei sichergestellt, dass Reporter bzw. Journalisten – zu deren Aufgabe es ja auch gehört in derartigen, möglicherweise unübersichtlicheren, Situationen neutral zu berichten – erkannt werden und damit ungestört ihrer Arbeit nachgehen können?