7160/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.06.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Hannes Amesbauer, Christian Lausch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Regenbogenparade 2021

 

Erfreut stellten die Anfragesteller fest, dass die Versammlungsfreiheit wieder uneingeschränkt möglich zu sein scheint. Am Samstag, 19. Juni 2021 fand die sogenannte Regenbogenparade in Wien statt. Laut offiziellen Schätzungen der Polizei waren rund 30.000 Teilnehmer bei dieser Kundgebung. „[…] Was den Schutz vor Corona betrifft, so wurde vom Veranstalter sogar das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen, dem wurde jedoch nur von wenigen Teilnehmern nachgekommen, schließlich lief die Veranstaltung auch im Freien ab. […]“, war im „Kurier“ online zu lesen. Zwischenfälle soll es demnach während der Veranstaltung keine gegeben haben. Mit Fotos dokumentierte der Kurier auch die Teilnahme namhafter Politiker bei der Veranstaltung:

 

(Quelle: https://kurier.at/chronik/wien/eindruecke-von-der-pride-parade-schwitzen-fuer-ein-statement/401418600)

 

 

Auch die Onlineausgabe der Zeitung „Heute“ dokumentierte das Geschehen sehr umfangreich mit Fotos

 

 

 

 

 

und schlussfolgerte im Titel des entsprechenden Berichtes: „Dichtes Gedränge ohne Masken bei Regenbogenparade“

(Quelle: https://www.heute.at/s/dichtes-gedraenge-ohne-masken-bei-regenbogenparade-100148082)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die unbeschwerte und ausgelassene Stimmung wurde auch im „Standard“ abgebildet:

(Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000127556180/heisse-stimmung-bei-der-parade-fuer-gleiche-rechte-der-lgbtiq)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Wiener Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr zeigte ebenso auf Facebook stolz die dichtgedrängten Teilnehmer wie auch Bundesministerin Zadic und Bundesminister Mückstein offenbar die ausgelassene Stimmung in den sozialen Medien festhalten wollten:

 

 

 

 

Die Anfragesteller halten positiv fest, dass das Versammlungsrecht – ungeachtet der inhaltlichen Ausrichtung – nun wieder uneingeschränkt ermöglicht wird und dies auch von maßgeblichen politischen Entscheidungsträgern unterstützt wird. Aufgrund der äußerst restriktiven Repressionen bei anderen Kundgebungen erscheint es allerdings angebracht, im Hinblick auf die noch immer geltenden Covid-Schutzmaßnahmen, die Kontrolle dieser zu hinterfragen.

 

Wie auf den vorangestellten Bildern eindeutig zu erkennen ist, wurde der gemäß § 13 Abs. 3 Z 5 COVID-19-ÖV zum Zeitpunkt der Versammlung laut § 13 Abs. 10 Z 3 COVID-19-ÖV für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz 1953 sinngemäß geltende Mindestabstand von einem Meter vielfach völlig ignoriert.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wurde im Vorfeld dieser Versammlung geprüft, ob sie wegen Gefährdung des öffentlichen Wohls im Hinblick auf möglicherweise massiven Verstößen gegen die COVID-19-Bestimmungen zu untersagen ist?

2.    Wenn ja, welche Behörden waren in diese Prüfung eingebunden und welche Empfehlungen wurden von welcher Behörde dahingehend ausgesprochen?

3.    Wenn ja, weshalb kam man zur Erkenntnis, dass es in diesem Fall keinen Grund für eine Untersagung geben würde?

4.    Wenn nein, weshalb war eine solche Prüfung in diesem Fall nicht erforderlich und warum wurde eine solche nicht durchgeführt, obwohl das in den letzten Monaten offenbar Standard war und zu zahlreichen Untersagungen geführt hat?

5.    Die Angaben der Teilnehmerzahl erstrecken sich in der Berichterstattung zwischen 30.000 und 150.000 Personen – wie viele Menschen haben laut offizieller Schätzung der Polizei bei dieser Versammlung teilgenommen?

6.    Wie viele Polizeibeamte waren bei dieser Versammlung im Einsatz?

7.    Wie viel kostete der gesamte Polizeieinsatz?

8.    Wie viele Anzeigen wurden aufgrund von Verwaltungsübertretungen gemäß des § 13 Abs. 3 Z 5 COVID-19-ÖV (1m Abstand) erstattet, der zum Zeitpunkt dieser Versammlung laut § 13 Abs. 10 Z 3 COVID-19-ÖV für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz 1953 sinngemäß in Kraft war?

9.    Wurden die Teilnehmer seitens der Polizei auf die Einhaltung des geltenden 1m-Abstandes hingewiesen?

10. Wenn ja, in welcher Form?

11. Wenn nein, warum nicht?

12. Sofern es keine oder nur wenige Anzeigen aufgrund des § 13 Abs. 3 Z 5 COVID-19-ÖV gab, warum war dies, trotz laut Bildmaterial offensichtlich vielfacher Übertretungen, der Fall?

13. Wie viele Personenkontrollen wurden durchgeführt, um Festzustellen, dass die Personen, welche nicht einen Meter Abstand zueinander gehalten haben in einem Haushalt leben oder zu einer Besuchergruppe gehören?

14. Gab es angesichts zahlreicher österreichischer Politiker, die bei dieser Veranstaltung waren und offensichtlich den vorgeschriebenen Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten haben, wie beispielsweise auf den oben angeführten Bildern zwischen Justizministerin Alma Zadic und der grünen Klubobfrau Sigried Maurer aber auch bei SPÖ-Klubobfrau Pamela Rendi-Wagner, Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein oder dem Wiener SPÖ-Gesundheitsstadtrat Peter Hacker sehr gut erkennbar, auch Anzeigen gegen die genannten Personen oder andere Spitzenpolitiker aufgrund von Verstößen gegen die COVID-19-ÖV?

15. Wenn ja, gegen wen gibt es derartige Anzeigen?

16. Wenn nein, warum nicht?