7163/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.06.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend "Parteienförderung 2": Fraktionsförderungen in den Wirtschaftskammern 2020

 

Sinkende Wahlbeteiligung, steigende Fraktionsförderungen

Die Kammer-Fraktionsförderungen sind grundsätzlich für die Arbeit der Fraktionen in den Wirtschaftskammern vorgesehen. Dennoch werden diese Förderungen auch speziell für die WK-Wahlkämpfe verwendet. Und als wären die großzügigen Förderungen noch nicht genug, werden in den WK-Wahljahren (2010, 2015. 2020) sogar noch zusätzliche Fraktionsförderungen ausgeschüttet. Sehr deutlich sieht man dies im Zeitreihenvergleich.

"Parteienförderung 2", trotz ohnehin schon hoher Parteienförderung

Paradox erscheint zudem, dass die Wahlbeteiligung bei den WK-Wahlen von Wahlgang zu Wahlgang rückläufig ist, aber die WK-Fraktionsförderungen dennoch regelmäßig erhöht werden. Hierbei muss auch bedacht werden, dass die Fraktionen in den Wirtschaftskammern den politischen Parteien zuzuordnen sind und man daher von einer "Parteienförderung 2" sprechen kann. Und das in einem Land, in dem die Parteienförderung ohnehin so hoch ist wie in kaum einem anderen Land.

Da die Wirtschaftskammern von sich aus nicht bereit sind, die üppigen Förderungen offenzulegen, müssen diese Daten leider jährlich per parlamentarischer Anfrage erfragt werden.

 

 


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



  1. Wie hoch waren die Aufwände für die Fraktionsförderungen in den Wirtschaftskammern 2020? (nach Wirtschaftskammer und Fraktion)
  2. Wie viel ist im Voranschlag 2021 für die Fraktionsförderungen vorgesehen? (nach Wirtschaftskammer und Fraktion)