7163/J XXVII. GP
Eingelangt am 29.06.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
betreffend "Parteienförderung 2": Fraktionsförderungen in den Wirtschaftskammern 2020
Sinkende Wahlbeteiligung, steigende Fraktionsförderungen
Die Kammer-Fraktionsförderungen sind grundsätzlich für die Arbeit der Fraktionen in den Wirtschaftskammern vorgesehen. Dennoch werden diese Förderungen auch speziell für die WK-Wahlkämpfe verwendet. Und als wären die großzügigen Förderungen noch nicht genug, werden in den WK-Wahljahren (2010, 2015. 2020) sogar noch zusätzliche Fraktionsförderungen ausgeschüttet. Sehr deutlich sieht man dies im Zeitreihenvergleich.
"Parteienförderung 2", trotz ohnehin schon hoher Parteienförderung
Paradox erscheint zudem, dass die Wahlbeteiligung bei den WK-Wahlen von Wahlgang zu Wahlgang rückläufig ist, aber die WK-Fraktionsförderungen dennoch regelmäßig erhöht werden. Hierbei muss auch bedacht werden, dass die Fraktionen in den Wirtschaftskammern den politischen Parteien zuzuordnen sind und man daher von einer "Parteienförderung 2" sprechen kann. Und das in einem Land, in dem die Parteienförderung ohnehin so hoch ist wie in kaum einem anderen Land.
Da die Wirtschaftskammern von sich aus nicht bereit sind, die üppigen Förderungen offenzulegen, müssen diese Daten leider jährlich per parlamentarischer Anfrage erfragt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende