7164/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.06.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend "Parteienförderung 2": Fraktionsförderungen in den Arbeiterkammern 2020

 

Sinkende Wahlbeteiligung, steigende Fraktionsförderungen

Die Kammer-Fraktionsförderungen sind grundsätzlich für die Arbeit der Fraktionen in den Arbeiterkammern vorgesehen. Dennoch werden diese Förderungen auch speziell für die AK-Wahlkämpfe verwendet. Und als wären die großzügigen Förderungen noch nicht genug, werden in den AK-Wahljahren (2009, 2014, 2019) sogar noch zusätzliche Fraktionsförderungen ausgeschüttet. Sehr deutlich sieht man dies im Zeitreihenvergleich.

"Parteienförderung 2", trotz ohnehin schon hoher Parteienförderung

Paradox erscheint zudem, dass die Wahlbeteiligung bei den AK-Wahlen von Wahlgang zu Wahlgang rückläufig ist und die AK-Fraktionsförderungen dennoch regelmäßig erhöht werden. Hierbei muss auch bedacht werden, dass die Fraktionen in den Arbeiterkammern den politischen Parteien zuzuordnen sind und man daher von einer "Parteienförderung 2" sprechen kann. Und das in einem Land, in dem die Parteienförderung ohnehin so hoch ist wie in kaum einem anderen Land.

Da man seitens der Arbeiterkammern nicht von sich aus bereit ist, die üppigen Förderungen offenzulegen, müssen diese Daten leider jährlich per parlamentarischer Anfrage erfragt werden.

 


 


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



  1. Wie hoch waren die Aufwände für die Fraktionsförderungen in den Arbeiterkammern 2020? (nach Arbeiterkammer und Fraktion)
  2. Wie viel ist im Voranschlag 2021 für die Fraktionsförderungen vorgesehen? (nach Arbeiterkammer und Fraktion)