7164/J XXVII. GP
Eingelangt am 29.06.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit
betreffend "Parteienförderung 2": Fraktionsförderungen in den Arbeiterkammern 2020
Sinkende Wahlbeteiligung, steigende Fraktionsförderungen
Die Kammer-Fraktionsförderungen sind grundsätzlich für die Arbeit der Fraktionen in den Arbeiterkammern vorgesehen. Dennoch werden diese Förderungen auch speziell für die AK-Wahlkämpfe verwendet. Und als wären die großzügigen Förderungen noch nicht genug, werden in den AK-Wahljahren (2009, 2014, 2019) sogar noch zusätzliche Fraktionsförderungen ausgeschüttet. Sehr deutlich sieht man dies im Zeitreihenvergleich.
"Parteienförderung 2", trotz ohnehin schon hoher Parteienförderung
Paradox erscheint zudem, dass die Wahlbeteiligung bei den AK-Wahlen von Wahlgang zu Wahlgang rückläufig ist und die AK-Fraktionsförderungen dennoch regelmäßig erhöht werden. Hierbei muss auch bedacht werden, dass die Fraktionen in den Arbeiterkammern den politischen Parteien zuzuordnen sind und man daher von einer "Parteienförderung 2" sprechen kann. Und das in einem Land, in dem die Parteienförderung ohnehin so hoch ist wie in kaum einem anderen Land.
Da man seitens der Arbeiterkammern nicht von sich aus bereit ist, die üppigen Förderungen offenzulegen, müssen diese Daten leider jährlich per parlamentarischer Anfrage erfragt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende