Eingelangt am 30.06.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit
betreffend Überfällige Reform
im AMS
Das Arbeitsmarkt
Service ist in Österreich für die Vermittlung und Weiterbildung
Arbeitsloser zuständig und setzt damit die österreichische
Arbeitsmarktpolitik nicht nur um, sondern gestaltet diese aufgrund seiner
Ausformung auch entscheidend mit. Schon 2017 kritisierte der Rechnungshof,
dass das AMS mit seinen Betreuungsgebieten extrem föderalistisch
und kleinteilig organisiert ist, viele regionale Arbeitsmarktbedingungen
werden dadurch nicht ausreichend berücksichtigt. Diese Struktur
bedingt aufwändige Abstimmungsprozesse, durch die oft nicht schnell
genug auf geänderte arbeitsmarktpolitische Herausforderungen reagiert
werden kann. Gleichzeitig sind die Abstimmungsprozesse so langwierig, weil die
verschiedenen Organe des AMS unterschiedliche Interessen vertreten und
erst mühsam Kompromisse erzielt werden müssen, da der Bund im
Verwaltungsrat keinen entscheidenden Einfluss ausüben kann und der
Vorstand zu wenig Durchgriffsrechte hat. Erschwerend zur Verbesserung der
Arbeitsmarktsituation kommt hinzu, dass das AMS sich oftmals rückläufige
arbeitsmarktpolitische Zielwerte festlegte, keine langjährigen
Vergleiche zwischen den Geschäftsstellen möglich waren und keine
Effizienzziele festgelegt wurden. Das AMS arbeitet damit im Grund auf einer
bundesweit nicht vergleichbaren, nicht zielorientierten und nicht abgestimmten
Basis.
Das ist einerseits
politisch wenig sinnvoll, andererseits unter dem Aspekt des sparsamen
Finanzmitteleinsatzes kritisch zu hinterfragen. So besitzt das AMS eine
beachtliche Marktmacht, da Millionenbeträge für Förderprojekte
vergeben werden. Wie diese ausgesucht werden und ob regionale Trägerförderungen
sich überschneiden, ist aufgrund der intransparenten Darstellung aber kaum
nachvollziehbar. So ist es nicht verwunderlich, dass die Förderungen auf
Bundesebene kaum kontrolliert werden (können) und es keinen ordentlichen
Gesamtüberblick der Maßnahmen gibt. Überschneidungen einzelner
Projekte und Mehrfachförderungen sind deshalb nicht auszuschließen,
die Wirkung einzelner Maßnahmen kann kaum nachvollzogen werden.
Unter diesen
organisatorisch schwierigen Bedingungen hat das AMS in den vergangenen Jahren
immer gegen geringes Wirtschaftswachstum, budgetäre Restriktionen
und einem Anstieg der Arbeitslosigkeit arbeiten müssen - einer Situation,
die sich durch die Pandemie massiv verschärft hat. In Folge dessen stellt
sich die Frage, inwiefern das AMS in seiner organisatorischen Ausgestaltung
tatsächlich in der Lage ist, der Situation zu begegnen oder ob es in der
Zwischenzeit zu strukturellen Änderungen gekommen ist.
Quelle: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Arbeitsmarktservice.pdf
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
- Welches Budget steht den einzelnen
Landesgeschäftsstellen zu welchem Zweck zur Verfügung? (Bitte um
Aufschlüsselung nach Geschäftsstellen und jeweiliger
Budgetverwendung)
- Welches Budget steht den jeweiligen Landesgeschäftsstellen
für vorgegebene Maßnahmen zur Verfügung? (Bitte um
Aufschlüsselung der jeweiligen Maßnahmen inklusive Budget nach
Landesgeschäftsstelle?
- In welche Rahmen können
die Landesgeschäftsstellen selbst über die Mittelverwendung
entscheiden? (Bitte um Aufschlüsselung der Summen)
- Welches Budget wird in den
einzelnen Landesgeschäftsstellen für Beratungen eingesetzt?
(Bitte um Aufschlüsselung nach Landesgeschäftsstelle)
- Welches Budget wird in den
einzelnen Landesgeschäftsstellen für neue Schulungen
eingesetzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach
Landesgeschäftsstelle)
- Welches Budget wird in den
einzelnen Landesgeschäftsstellen für bestehende
Schulungsprogramme eingesetzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach
Landesgeschäftsstelle)
- Welches Budget wird in den
einzelnen Landesgeschäftsstellen für Schwerpunkte für
junge Arbeitslose eingesetzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach
Landesgeschäftsstelle)
- Welches Budget wird in den
einzelnen Landesgeschäftsstellen für ältere
Arbeitslose eingesetzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach
Landesgeschäftsstelle)
- Welches Budget wird in den
einzelnen Landesgeschäftsstellen für
Wiedereingliederungsmaßnahmen eingesetzt? (Bitte um
Aufschlüsselung nach Landesgeschäftsstelle)
- Wurde die Empfehlung des Rechnungshofes TZ4
"Vor dem Hintergrund der geänderten wirtschaftlichen und
technologischen Rahmenbedingungen sollte das AMS die organisatorische
Gliederung nach regionalen Wirtschaftsräumen bzw. Arbeitsmärkten
einleiten, um durch die Nutzung von Synergieeffekten eine effektive, kostengünstige
und zeitgemäße Aufgabenerledigung zu ermöglichen. Dieser
Prozess sollte durch eine Evaluierung unterstützt werden." schon umgesetzt?
- Wenn ja wann?
- Wenn nein, warum nicht?
- Ist eine Umsetzung geplant?
- Wenn ja, bis wann?
- Wurde die Empfehlung des Rechnungshofes TZ5
"Ein neues Modell zur strategischen Steuerung des AMS sollte
entwickelt werden. Dabei wäre die derzeitige Form der Ausgliederung
des AMS mit einem eigenen und übertragenen Wirkungsbereich sowie
parallele Aufsichtsregelungen durch einen vollständig ausgegliederten
Rechtsträger zu ersetzen. Dieser sollte vom BMASK mittels
Leistungsvereinbarungen mit der Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen
Vorgaben beauftragt werden. Im Sinne dessen wäre in den
Eigentümergremien des AMS die Stimmenmehrheit für den Bund
sicherzustellen sowie der Bund als Eigentümer mit unmittelbaren
Steuerungs– und Eingriffsmöglichkeiten auszustatten."
schon umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn nein, warum nicht?
- Ist eine Umsetzung geplant?
- Wenn ja, bis wann?
- Wurde die Empfehlung des Rechnungshofes TZ
16"Die Gestaltung der arbeitsmarktpolitischen Förderungen auf
operativer Ebene (Maßnahmenauswahl und –gestaltung) sollte im
Sinne der in TZ 5 empfohlenen Straffung und Neuordnung des AMS
ausschließlich beim AMS konzentriert werden." schon
umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn nein, warum nicht?
- Ist eine Umsetzung geplant?
- Wenn ja, bis wann?
- Wurde die Empfehlung des Rechnungshofes TZ
18"Der Prozess zur Verbesserung der Schulungseffektivität
sollte angesichts der nach wie vor bestehenden Arbeitsmarktprobleme
wesentlich beschleunigt werden. Dabei sollte das Service für
Arbeitskräfte gemeinsam mit dem Service für Unternehmen vermehrt
auf die Unternehmen zugehen und bedarfsgerechte Schulungsmaßnahmen
entwickeln." schon umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn nein, warum nicht?
- Ist eine Umsetzung geplant?
- Wenn ja, bis wann?
- Welche Maßnahmen sind geplant um
die Schulungseffektivität des AMS zu verbessern?
- Wurde die Empfehlung des Rechnungshofes TZ
19"Im Sinne einer transparenten Offenlegung der Verwendung von
öffentlichen Mitteln sowie der Korruptionsprävention sollten die
Trägerförderungen als Teil des Geschäftsberichts
veröffentlicht werden. Weiters sollte ein bundesweites, zentrales
Controlling der Trägerförderungen eingeführt werden."
schon umgesetzt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn nein, warum nicht?
- Ist eine Umsetzung geplant?
- Wenn ja, bis wann?
- Wie hoch ist das jährlich dotierte
Budget der Landesorganisationen für Trägerförderungen
seit 2015? (Um eine Auflistung nach Landesgeschäftsstellen und Jahren
wird gebeten)
- Welche Maßnahmen werden dadurch
gefördert?
- Besteht ein Controlling der
Trägerförderungen in den einzelnen Landesorganisationen?
i. Wenn ja, wie sieht diese im Detail aus?
- Wie wird
die Schulungseffektivität der ausgelagerten Schulungen
gemessen?