7169/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.06.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Überfällige Reform im AMS

 

Das Arbeitsmarkt Service ist in Österreich für die Vermittlung und Weiterbildung Arbeitsloser zuständig und setzt damit die österreichische Arbeitsmarktpolitik nicht nur um, sondern gestaltet diese aufgrund seiner Ausformung auch entscheidend mit. Schon 2017 kritisierte der Rechnungshof, dass das AMS mit seinen Betreuungsgebieten extrem föderalistisch und kleinteilig organisiert ist, viele regionale Arbeitsmarktbedingungen werden dadurch nicht ausreichend berücksichtigt. Diese Struktur bedingt aufwändige Abstimmungsprozesse, durch die oft nicht schnell genug auf geänderte arbeitsmarktpolitische Herausforderungen reagiert werden kann. Gleichzeitig sind die Abstimmungsprozesse so langwierig, weil die verschiedenen Organe des AMS unterschiedliche Interessen vertreten und erst mühsam Kompromisse erzielt werden müssen, da der Bund im Verwaltungsrat keinen entscheidenden Einfluss ausüben kann und der Vorstand zu wenig Durchgriffsrechte hat. Erschwerend zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation kommt hinzu, dass das AMS sich oftmals rückläufige arbeitsmarktpolitische Zielwerte festlegte, keine langjährigen Vergleiche zwischen den Geschäftsstellen möglich waren und keine Effizienzziele festgelegt wurden. Das AMS arbeitet damit im Grund auf einer bundesweit nicht vergleichbaren, nicht zielorientierten und nicht abgestimmten Basis.

Das ist einerseits politisch wenig sinnvoll, andererseits unter dem Aspekt des sparsamen Finanzmitteleinsatzes kritisch zu hinterfragen. So besitzt das AMS eine beachtliche Marktmacht, da Millionenbeträge für Förderprojekte vergeben werden. Wie diese ausgesucht werden und ob regionale Trägerförderungen sich überschneiden, ist aufgrund der intransparenten Darstellung aber kaum nachvollziehbar. So ist es nicht verwunderlich, dass die Förderungen auf Bundesebene kaum kontrolliert werden (können) und es keinen ordentlichen Gesamtüberblick der Maßnahmen gibt. Überschneidungen einzelner Projekte und Mehrfachförderungen sind deshalb nicht auszuschließen, die Wirkung einzelner Maßnahmen kann kaum nachvollzogen werden. 

Unter diesen organisatorisch schwierigen Bedingungen hat das AMS in den vergangenen Jahren immer gegen geringes Wirtschaftswachstum, budgetäre Restriktionen  und einem Anstieg der Arbeitslosigkeit arbeiten müssen - einer Situation, die sich durch die Pandemie massiv verschärft hat. In Folge dessen stellt sich die Frage, inwiefern das AMS in seiner organisatorischen Ausgestaltung tatsächlich in der Lage ist, der Situation zu begegnen oder ob es in der Zwischenzeit zu strukturellen Änderungen gekommen ist.

Quelle: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Arbeitsmarktservice.pdf

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



  1. Welches Budget steht den einzelnen Landesgeschäftsstellen zu welchem Zweck zur Verfügung? (Bitte um Aufschlüsselung nach Geschäftsstellen und jeweiliger Budgetverwendung)
  2. Welches Budget steht den jeweiligen Landesgeschäftsstellen für vorgegebene Maßnahmen zur Verfügung? (Bitte um Aufschlüsselung der jeweiligen Maßnahmen inklusive Budget nach Landesgeschäftsstelle?
  3. In welche Rahmen können die Landesgeschäftsstellen selbst über die Mittelverwendung entscheiden? (Bitte um Aufschlüsselung der Summen)
  4. Welches Budget wird in den einzelnen Landesgeschäftsstellen für Beratungen eingesetzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Landesgeschäftsstelle)
  5. Welches Budget wird in den einzelnen Landesgeschäftsstellen für neue Schulungen eingesetzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Landesgeschäftsstelle)
  6. Welches Budget wird in den einzelnen Landesgeschäftsstellen für bestehende Schulungsprogramme eingesetzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Landesgeschäftsstelle)
  7. Welches Budget wird in den einzelnen Landesgeschäftsstellen für Schwerpunkte für junge Arbeitslose eingesetzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Landesgeschäftsstelle)
  8. Welches Budget wird in den einzelnen Landesgeschäftsstellen für ältere Arbeitslose eingesetzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Landesgeschäftsstelle)
  9. Welches Budget wird in den einzelnen Landesgeschäftsstellen für Wiedereingliederungsmaßnahmen eingesetzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Landesgeschäftsstelle)
  10. Wurde die Empfehlung des Rechnungshofes TZ4 "Vor dem Hintergrund der geänderten wirtschaftlichen und technologischen Rahmenbedingungen sollte das AMS die organisatorische Gliederung nach regionalen Wirtschaftsräumen bzw. Arbeitsmärkten einleiten, um durch die Nutzung von Synergieeffekten eine effektive, kostengünstige und zeitgemäße Aufgabenerledigung zu ermöglichen. Dieser Prozess sollte durch eine Evaluierung unterstützt werden." schon umgesetzt?
    1. Wenn ja wann?
    2. Wenn nein, warum nicht?
    3. Ist eine Umsetzung geplant?
    4. Wenn ja, bis wann?
  1. Wurde die Empfehlung des Rechnungshofes TZ5 "Ein neues Modell zur strategischen Steuerung des AMS sollte entwickelt werden. Dabei wäre die derzeitige Form der Ausgliederung des AMS mit einem eigenen und übertragenen Wirkungsbereich sowie parallele Aufsichtsregelungen durch einen vollständig ausgegliederten Rechtsträger zu ersetzen. Dieser sollte vom BMASK mittels Leistungsvereinbarungen mit der Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Vorgaben beauftragt werden. Im Sinne dessen wäre in den Eigentümergremien des AMS die Stimmenmehrheit für den Bund sicherzustellen sowie der Bund als Eigentümer mit unmittelbaren Steuerungs– und Eingriffsmöglichkeiten auszustatten." schon umgesetzt?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn nein, warum nicht?
    3. Ist eine Umsetzung geplant?
    4. Wenn ja, bis wann?
  1. Wurde die Empfehlung des Rechnungshofes TZ 16"Die Gestaltung der arbeitsmarktpolitischen Förderungen auf operativer Ebene (Maßnahmenauswahl und –gestaltung) sollte im Sinne der in TZ 5 empfohlenen Straffung und Neuordnung des AMS ausschließlich beim AMS konzentriert werden." schon umgesetzt?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn nein, warum nicht?
    3. Ist eine Umsetzung geplant?
    4. Wenn ja, bis wann?
  1. Wurde die Empfehlung des Rechnungshofes TZ 18"Der Prozess zur Verbesserung der Schulungseffektivität sollte angesichts der nach wie vor bestehenden Arbeitsmarktprobleme wesentlich beschleunigt werden. Dabei sollte das Service für Arbeitskräfte gemeinsam mit dem Service für Unternehmen vermehrt auf die Unternehmen zugehen und bedarfsgerechte Schulungsmaßnahmen entwickeln." schon umgesetzt?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn nein, warum nicht?
    3. Ist eine Umsetzung geplant?
    4. Wenn ja, bis wann?
    5. Welche Maßnahmen sind geplant um die Schulungseffektivität des AMS zu verbessern?
  1. Wurde die Empfehlung des Rechnungshofes TZ 19"Im Sinne einer transparenten Offenlegung der Verwendung von öffentlichen Mitteln sowie der Korruptionsprävention sollten die Trägerförderungen als Teil des Geschäftsberichts veröffentlicht werden. Weiters sollte ein bundesweites, zentrales Controlling der Trägerförderungen eingeführt werden." schon umgesetzt?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn nein, warum nicht?
    3. Ist eine Umsetzung geplant?
    4. Wenn ja, bis wann?
  1. Wie hoch ist das jährlich dotierte Budget der Landesorganisationen für Trägerförderungen seit 2015? (Um eine Auflistung nach Landesgeschäftsstellen und Jahren wird gebeten)
    1. Welche Maßnahmen werden dadurch gefördert?  
    2. Besteht ein Controlling der Trägerförderungen in den einzelnen Landesorganisationen?

                                          i.    Wenn ja, wie sieht diese im Detail aus?

    1. Wie wird die Schulungseffektivität der ausgelagerten Schulungen gemessen?