7174/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.07.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verbot von Clearview AI in Österreich

 

Das US-amerikanisches Start-up Clearview AI, das sich auf die Gesichtserkennung mit Computersystemen spezialisiert hat, erstellt aus Milliarden Bildern im Netz ohne das Wissen oder die Zustimmung der Internetnutzer_innen Biometriedatenbanken für Behörden. Dabei nutzt das Unternehmen einen automatisierten “Image Scraper”, welcher das Internet durchsucht und alle Bilder sammelt, die es als menschliche Gesichter erkennt. Auch die Metadaten der Bilder, wie z. B. Bild- oder Webseitentitel, die Geolokalisierung und der Quelllink, werden dabei gesammelt und auf den Servern von Clearview AI auf unbestimmte Zeit gespeichert. Diese Praktik wirft schon seit dem Vorjahr erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken auf. Vor Kurzem hat nun eine Gruppe an Datenschützer_innen in mehreren europäischen Staaten Beschwerde gegen Clearview AI eingereicht. Beschwerden gingen bei der französischen, italienischen, griechischen, britischen und österreichischen Datenschutzbehörde ein. Das Ziel der EU-Aktivist_innen dabei ist es, europäische Staaten zu einem Schulterschluss zu bewegen und ein europaweites Verbot für Clearview AI Praktiken zu bewirken. Denn die europäische Datenschutzrechtslage ist laut Datenschutzexpertinnen "sehr klar, wenn es um die Zwecke geht, für die Unternehmen unsere Daten verwenden dürfen. Unsere einzigartigen Gesichtsmerkmale zu extrahieren oder sie sogar mit der Polizei und anderen Unternehmen zu teilen, geht weit über das hinaus, was wir als Online-Nutzer jemals erwarten könnten." (https://www.derstandard.at/story/2000126960880/eu-aktivisten-reichen-beschwerde-gegen-gesichtserkennungsanbieter-einhttps://noyb.eu/de/europaweite-beschwerden-gegen-clearview-ai

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Schließt sich das BMI der Forderung, dass Praktiken, wie die von Clearview AI angewandten, europaweit verboten sein sollten, an?
    1. Wenn ja, was wird von Seiten des BMI aktuell getan, um ein solches Verbot umzusetzen? 
    2. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Werden der breitenwirksam geäußerten Kritik an den Praktiken von Clearview AI konkrete Maßnahmen des BMI folgen? 
    1. Wenn ja, welche? 
    2. Wenn nein, weshalb nicht? 
  1. Setzt sich das BMI aktuell mit Gesichtserkennungssoftware wie Clearview AI auseinander? 
    1. Wenn ja, inwiefern? 
  1. Aus der Anfragebeantwortung 1177/AB vom 29.4.2020 geht hervor, dass das BMI und dessen nachgeordneten Dienststellen die Software von Clearview AI nicht nutzen. Ist dies nach wie vor der Fall? 
    1. Wenn nein, wird die Software bereits standardisiert eingesetzt? 
    2. Wenn ja, können Sie ausschließen, dass eine derartige Software jemals in Österreich eingesetzt wird?
  1. Ist geplant, die Nutzung des Angebots von Unternehmen wie Clearview AI, die offensichtlich datenschutzrechtliche Fragen aufwerfen, in Österreich von vorne herein auszuschließen? 
    1. Wenn ja, in welcher Form wird dies erfolgen?
    2. Wenn nein, weshalb nicht?
  1. Steht das BMI in Bezug auf den Umgang mit Clearview AI und deren Praktiken in Austausch mit anderen europäischen Staaten? 
    1. Wenn ja, mit welchen Staaten? 
    2. Wenn ja, was ist der aktuelle Stand des Austauschs? 
    3. Wenn nein, weshalb nicht?
  1. Ist das BMI an andere Unternehmen, die vergleichbare Produkte, wie die von Clearview AI, anbieten, herangetreten?
    1. Wenn ja, an welche und werden diese Produkte bei der Gesichtserkennungssoftware in Österreich genutzt?