7174/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.07.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Verbot von Clearview AI in Österreich
Das US-amerikanisches Start-up Clearview AI, das sich auf die Gesichtserkennung mit Computersystemen spezialisiert hat, erstellt aus Milliarden Bildern im Netz ohne das Wissen oder die Zustimmung der Internetnutzer_innen Biometriedatenbanken für Behörden. Dabei nutzt das Unternehmen einen automatisierten “Image Scraper”, welcher das Internet durchsucht und alle Bilder sammelt, die es als menschliche Gesichter erkennt. Auch die Metadaten der Bilder, wie z. B. Bild- oder Webseitentitel, die Geolokalisierung und der Quelllink, werden dabei gesammelt und auf den Servern von Clearview AI auf unbestimmte Zeit gespeichert. Diese Praktik wirft schon seit dem Vorjahr erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken auf. Vor Kurzem hat nun eine Gruppe an Datenschützer_innen in mehreren europäischen Staaten Beschwerde gegen Clearview AI eingereicht. Beschwerden gingen bei der französischen, italienischen, griechischen, britischen und österreichischen Datenschutzbehörde ein. Das Ziel der EU-Aktivist_innen dabei ist es, europäische Staaten zu einem Schulterschluss zu bewegen und ein europaweites Verbot für Clearview AI Praktiken zu bewirken. Denn die europäische Datenschutzrechtslage ist laut Datenschutzexpertinnen "sehr klar, wenn es um die Zwecke geht, für die Unternehmen unsere Daten verwenden dürfen. Unsere einzigartigen Gesichtsmerkmale zu extrahieren oder sie sogar mit der Polizei und anderen Unternehmen zu teilen, geht weit über das hinaus, was wir als Online-Nutzer jemals erwarten könnten." (https://www.derstandard.at/story/2000126960880/eu-aktivisten-reichen-beschwerde-gegen-gesichtserkennungsanbieter-ein, https://noyb.eu/de/europaweite-beschwerden-gegen-clearview-ai)
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende