7179/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.07.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Petra Vorderwinkler,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts
Wie dringend erforderlich die Digitalisierung in der Schule nötig ist, ist angesichts der CoronaKrise mehr als deutlich geworden. Dass Österreich die Digitalisierung völlig verschlafen hat, zeigt sich am viel zu späten Beschaffung von digitalen Endgeräten für SchülerInnen. Leider werden erst ab dem nächsten Schuljahr schrittweise die SchülerInnen der fünften und einmalig auch der sechsten Schulstufen mit Laptops/Tablets versorgt. Damit erhält mit nur rund 150.000 SchülerInnen von insgesamt 1,1 Millionen lediglich ein Bruchteil der SchülerInnen ein digitales Endgerät.
Laut einer Pressekonferenz von Bundeskanzler Kurz und Bundesminister Faßmann am 23. Juni sollen rund 150.000 Laptops und Tablets an die Schülerinnen und Schüler im Herbst ausgeliefert werden, bis 2023 sollen alle Bundesschulen mit einer auf Glasfaser basierenden Breitbandanbindung ausgestattet sein. Insgesamt 93 Prozent aller Standorte (1.502 Schulen) entschieden sich bei dem Projekt mit zu machen - im Burgenland und Tirol waren es sogar alle, in Vorarlberg nur 82 und in Salzburg 86 Prozent. Die Gerätewahl fiel auf Windows Notebooks (42%), iOS Tablets (27%), Windows Tablets (22%), Chromebooks (5%), Android Tablets sowie Refurbished Notebooks (je 2%).
Zwar wurde Ende November letzten Jahres ein entsprechendes Gesetz im Nationalrat beschlossen, aber viele Fragen sind - trotz präsentierter Eckpunkte im Rahmen der Pressekonferenz - derzeit aber noch offen.
Was finanziell im Herbst auf die Eltern zukommen wird ist ebenfalls bisher nicht gänzlich geklärt. 75 Prozent der Gerätekosten übernimmt der Bund, 25 Prozent der Kosten müssen von den Eltern jedoch in Form eines Selbstbehaltes finanziert werden. Das Ministerium geht von 100 Euro aus, Details werden aber erst im Laufe des Sommers präsentiert. Für Eltern ist dies angesichts des ohnehin teuren Schulstart eine zusätzliche finanzielle Belastung, und das obwohl es angesichts der ökonomischen Folgen der Pandemie viele Familien ohnehin schwer haben. Angekündigt wurde zwar, dass sozial schwächere Familien von diesem Selbstbehalt ausgenommen sind, jedoch sind die Kriterien für die Befreiung nicht gänzlich einkommensgeprüft bzw. gerecht. Während BezieherInnen der Mindestsicherung, der Ausgleichszulage oder der Notstandshilfe befreit sind, gilt dies für Eltern, die etwa auf Grund der Corona-Krise arbeitslos wurden, nicht. So könnte in der Praxis der absurde Fall eintreten, dass Eltern mit betragsmäßig höherer Notstandshilfe als Eltern mit betragsmäßig niedrigerem Arbeitslosengeld befreit sind.
Hinzukommt, dass die Ausrollung der Ausstattung mit Laptops so spät erfolgt, dass der Höhepunkt der Pandemie wohl bereits vorbei sein wird. Einige Eltern werden auf Grund der Phase des Homeschoolings im laufenden bzw. vergangenen Schuljahr bereits ein Endgerät angeschafft haben. Ob diese dann für Kinder in der fünften bzw. sechsten Schulstufe verpflichtet abgenommen werden müssen, obwohl kein Bedarf (mehr) da ist, ist ebenfalls nicht klar.
Neben der Instandhaltung und Wartung der Geräte müssen Schulen aber natürlich auch über eine entsprechende Internetanbindung und WLAN sowie ausreichend Steckdosen verfügen. So müssen Gemeinden als Schulerhalter dies alleine stemmen und eine entsprechende Unterstützung vom Bildungsministerium wurde bisher noch nicht signalisiert.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1) Wie viele und welche Vergabeverfahren wurden zur Beschaffung der digitalen Endgeräte für SchülerInnen durchgeführt?
a. Was ist der aktuelle Stand des Beschaffungsvorganges?
b. Welche davon sind bereits abgeschlossen?
2) Medienberichten zu Folge gibt es einen Einspruch eines Mitbieters im Vergabeverfahren. Worauf bezieht sich dieser Einspruch und wann ist mit einem endgültigen Ende des Verfahrens zu rechnen?
3) Wer hat den bzw. die Zuschläge der Vergabeverfahren erhalten? Bitte um detaillierte Darstellung je Hersteller
a. der ausgeschriebenen Menge,
b. Preise, zu denen der Zuschlag, bzw. die Zuschläge erfolgt sind,
c. das Gesamtvolumen des Auftrages?
4) Nach welchem Prinzip sind die Zuschläge erfolgt? Bitte um detaillierte Begründung.
5) Warum vergleichen Sie sowie der Bundeskanzler medial dieses Projekt immer mit der gratis Schulbuchaktion von Bruno Kreisky, wo doch die Schulbuchaktion wirklich gratis war, die Ausstattung mit digitalen Endgeräten eben nicht gratis ist?
6) Viele Familien sind durch die Corona-Krise finanziell unter Druck geraten, warum wird den Eltern gerade zum Schulstart - der ohnehin immer eine finanzielle Belastungsprobe für Eltern ist - noch eine zusätzliche Ausgabe iHv. rund 100 Euro auferlegt?
7) Wie hoch wird der Selbstbehalt der Eltern sein? Bitte um Darstellung je Hersteller bzw. Produkt.
8) Wann erfolgt die Lieferung der Geräte im nächsten Schuljahr? Bitte um genaue Darstellung je Liefertermin, Bundesland und Schulstandort.
9) Nach welchen Kriterien bekommen SchülerInnen entweder einen Laptop oder ein Tablet?
10) Laut §2 Abs 3 SchDigiG sind „die Anzahl der Schulen, die über ein Digitalisierungskonzept verfügen, der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrpersonen je Schule ist durch die Schulbehörde bis zum 15. März eines Jahres für das nächstfolgende Schuljahr bekannt zu geben."
a. Wie viele Schulen haben ein solches Digitalisierungsprojekt bekannt gegeben?
b. In wie vielen Fällen wurde so ein Digitalisierungsprojekt als unzureichend eingestuft? Konnten Verbesserungen hierzu nachgereicht werden?
11) Gibt es auch Schulen, die zwar teilnehmen wollten, aber die Voraussetzungen des Ministeriums nicht erfüllen?
a. Wenn ja, wie viele?
b. Welche Kriterien wurden nicht erfüllt?
c. Bitte um Darstellung je Bundesland.
12) Es sollen ab dem nächsten Schuljahr rollierend die 5. Schulstufen mit Laptops ausgestattet werden, einmalig auch die 6. Schulstufe. Wie viele SchülerInnen, die derzeit in Österreich eine Schule besuchen, werden damit bis zum Ende ihrer Schullaufbahn nie mit einem Laptop durch ihr Bundesministerium ausgestattet werden?
13) Benötigen SchülerInnen, die derzeit die Oberstufe besuchen, ein digitales Endgerät, um am Unterricht teilnehmen zu können? Wenn ja, wer trägt die Kosten dafür?
14) Benötigen SchülerInnen, die derzeit eine Berufsschule besuchen, ein digitales Endgerät, um am Unterricht teilnehmen zu können? Wenn ja, wer trägt die Kosten dafür?
15) Benötigen SchülerInnen, die derzeit eine Polytechnische Schule besuchen, ein digitales Endgerät, um am Unterricht teilnehmen zu können? Wenn ja, wer trägt die Kosten dafür?
16) Wie lange werden die ab nächsten Schuljahr ausgeteilten digitalen Endgeräte funktionstüchtig sein?
17) Plant das Ministerium, dass die digitalen Endgeräte, die SchülerInnen in der 5. Schulstufe bekommen, bis zum Ende der Schullaufbahn - also gegebenenfalls bis zur Matura - funktionstüchtig sein werden? Was passiert, wenn nicht?
18) Laut Angaben von Lenovo und Berichten der APA sind auch IT-Experten von „cancom" mit an Bord. Stimmt das?
a. Welche Rolle haben diese?
b. Wie hoch ist das Beratungshonorar?
c. Was ist der Leistungsumfang im Vertrag mit „cancom"?
19) Wer übernimmt die Wartung der Geräte?
a. Welche Kosten werden hierfür vom Bund getragen?
b. Welche Kosten müssen die Länder bzw. Gemeinden als Schulerhalter selbst tragen?
c. Welche Kosten müssen von den Eltern getragen werden?
20) Wie viele zusätzliche IT-Stellen für die Wartung dieser Geräte werden vom Bund zur Verfügung gestellt Bitte um detaillierte Darstellung je Bundesland?
a. Wie viele zusätzliche Arbeitsstunden werden damit abgedeckt?
21) Wie hoch ist der zusätzliche Aufwand, der durch Wartungen der Geräte entstehen wird?
a. Bitte um Darstellung der jährlichen Kosten je Gebietskörperschaft (Bund, Länder, Gemeinden).
b. Bitte um Darstellung der zusätzlichen Arbeitsstunden je Gebietskörperschaft (Bund, Länder, Gemeinden).
22) Wer übernimmt die Kosten für die WLAN-Ausstattung sowie Ausstattung der Klassenräume mit Steckdosen, etc.?
a. Bitte um Darstellung der jährlichen Kosten je Gebietskörperschaft (Bund, Länder, Gemeinden).
b. Bitte um Darstellung der zusätzlichen Arbeitsstunden je Gebietskörperschaft (Bund, Länder, Gemeinden).
23) Laut Gesetz sind Erziehungsberechtigte auf Antrag von der Zahlung eines Selbstbehaltes zu befreien, wenn ein Geschwisterkind im Haushalt lebt, das eine Schülerbeihilfe oder Studienbeihilfe bezieht, oder wenn die Schülerin oder der Schüler in einem Haushalt mit einem Bezug von Mindestsicherung, Sozialhilfe oder einer Ausgleichszulage, Notstandshilfe bezieht, oder Rundfunkgebühren befreit ist. Warum wurden diese Kriterien herangezogen anstatt einkommensgeprüft vom Selbstbehalt zu befreien?
24) Warum werden lediglich Erziehungsberechtigte von SchülerInnen befreift, wenn ein Geschwisterkind eine Beihilfe gemäß §5 Abs 3 Z 1 SchDigiG. erhält?
25) Warum werden Erziehungsberechtigte, die arbeitslos sind, nicht vom Selbstbehalt befreit?
26) Warum wird als Kriterium lediglich auf einen Bezug einer Sozialleistung gemäß §5 Abs 3 Z 2 SchDägiG. abgestellt anstatt das gesamte Haushaltseinkommen zu betrachten?
27) Wie viele Erziehungsberechtigte werden vom Selbstbehalt befreit werden? Bitte um Darstellung nach den unterschiedlichen Befreiungstatbeständen gemäß §5 Abs 3 SchDigiG.
28) Sind SchülerInnen bzw. deren Erziehungsberechtigten verpflichtet das digitale Endgerät, das durch den Bund bereitgestellt wird, anzunehmen, oder kann die Annahme verweigert werden, sollte beispielsweise kein Bedarf bestehen oder die finanziellen Mittel dazu fehlen?
29) Wer trägt die Kosten im Falle eines Schadens - also für Reparatur bzw. Neuanschaffung?
30) Laut §7 SchDigiG kann der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung die „OeAD'' für Koordinierungs-, Monitoring- und Informationsaufgaben beauftragen. In den Erläuterungen finden sich dazu keine näheren Ausführungen. Um welche Aufgaben handelt es sich hier konkret?
a. Bitte um detaillierte Darstellung des Leistungs- und Auftragsvolumens mit der OeAD.
b. Wenn nein, ist geplant hier die OeAD mit einer Aufgabe zu betrauen? Bitte um Darstellung des geplanten Leistungs- und Auftragsvolumens.
31) Laut Presseinformation „erhalten alle Bundesschulen eine auf Glasfaser basierende Breitbandanbindung am jeweiligen Standort und adäquates WLAN in allen Unterrichtsräumen bis 2023. Alle an der Geräteinitiative teilnehmenden Bundesschulen werden bevorzugt behandelt." Was ist genau damit gemeint?
32) Warum werden nicht alle Schulen mit einer Breitbandanbindung ausgestattet?
33) Bis 2023 soll die Breitbandanbindung abgeschlossen sein. Wann beginnt diese Ausrollung?
a. Wie viele Schulen sind derzeit angeschlossen? Bitte um Darstellung je Schultyp.
b. Bitte um detaillierte zeitliche Darstellung des Planes zur Ausrollung.