7180/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.07.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Peter Schmiedlechner
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Konflikte um die Bienenhaltung
Im Jahr 2019 gab es in Österreich nach offiziellen Erhebungen 30.237 Imkerinnen und Imker, die 390.607 Bienenvölker hielten. Die Anzahl der Imkerinnen und Imker stieg im Vergleich zu den Vorjahren leicht an, die Anzahl der Bienenvölker war stabil. Etwa 1,5% der Betriebe übten die Imkerei im Neben- oder Haupterwerb aus und hielten etwa 20% der Bienenvölker. Rund 180 Erwerbsbetriebe hielten mehr als 100 Bienenvölker.
Laut Statistik Austria lag die österreichische Honigproduktion im Jahr 2018 bei rund 4.000 t rund 7.000 t wurden importiert, etwa 2.000 t wurden exportiert. Der jährliche Pro-Kopf-Verbrauch von Honig lag bei 1,0 kg. Im Lebensmitteleinzelhandel sank der Absatz an Honig von der Erhebungsperiode 2017/18 auf 2018/19 insgesamt um 1,6%, während der Absatz an inländischem Honig um 5,3% zunahm. Bei biologisch produziertem inländischem Honig stieg der Absatz sogar um 19%.
Der rechtliche Rahmen für die Haltung und Zucht von sowie die Wanderung mit Bienen wird durch Landesgesetze vorgegeben. Diese sollen im Hinblick auf die Zukunft den für die Pflanzenwelt und im Sinne der Ökologie erforderlichen Stand an Bienen sowie deren Leistungsfähigkeit erhalten und die Wirtschaftlichkeit der Bienenhaltung gewährleisten. Gleichzeitig werden mit den Landesgesetzen auch Rahmenbedingungen zur Vorbeugung von mit der Bienenhaltung-, -zucht und -wanderung in Zusammenhang stehenden Belästigungen für Mensch und Tier geschaffen.
Dennoch gibt es eine Vielzahl an Konflikte rund um das Thema Bienenhaltung, wobei häufig mit Anzeigen operiert wird. In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Wie viele Anzeigen im Zusammenhang mit Bienenhaltung gab es in den Jahren 2015-2021?
2. Wie viele Personen wurden dabei pro Jahr angezeigt?
3. Ermittelt die Staatsanwaltschaft in Zusammenhang mit der Vollziehung von Landesgesetzen zur Bienenhaltung? (Bitte je Bundesland angeben)
a. Wenn ja, aufgrund welcher strafrechtsrelevanten Tatbestände?
b. Wenn ja, gegen wen?
c. Wenn ja, seit wann?
4. Ermittelt die Staatsanwaltschaft vor dem Hintergrund der verschiedenen Landesgesetze und der damit verbundenen Regelungsvielfalt gegen Bienenhalter? (Bitte je Bundesland angeben)
a. Wenn ja, aufgrund welcher strafrechtsrelevanten Tatbestände?
b. Wenn ja, gegen wen?
c. Wenn ja, seit wann?
5. Wie sind die Fragen 3 und 4 für den Zeitraum 2015 bis 2021 zu beantworten?
6. Ermittelt die Staatsanwaltschaft in anderen Fällen mit Bezug zur Bienenhaltung?
7. Welche Strafhöhen bei welchen Delikten wurden von Gericht in diesen Fällen mit Bezug zur Bienenhaltung in den Jahren 2015 bis 2021 ausgesprochen? (Bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)
8. Wie viele bedingte und unbedingte Urteile gab es in den Jahren 2015 bis 2021 ausgesprochen? (Bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)