7185/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.07.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Berichte über Karl Nehammer als Stadtparkwächter
Wie der „Falter“ am 24. Juni 2021 berichtete, fand am 22. Juni 2021 ein Polizeieinsatz im Wiener Stadtpark statt. Das besondere an der Geschichte war, dass laut Einsatzbericht – welcher dem „Falter“ nach eigenen Angaben vorliegt – eine Beschwerde durch Sie über OVD bzw. Präsidialjournaldienst bekannt gewesen sein soll, wonach Sie eigene Wahrnehmungen gemacht hätten. Dazu war im Artikel wie folgt zu lesen: „Es waren offenbar besorgniserregende Szenen, die Karl Nehammer wahrnehmen musste, als er vorgestern Abend nach halb Zehn mit seiner Frau durch den Wiener Stadtpark flanierte: Jugendliche, Alkohol, Musik – eine Gemengelage, an der das Auge des Gesetzes nicht einfach vorbeiblicken darf.“
Wenig später sollen im Stadtpark Einsatzkräfte, darunter ein Technisches Kommunikationsfahrzeug und eine Bildüberwachungseinheit, Stellung bezogen haben. Dazu berichtete der „Falter“ wie folgt: „Ihre Observationen haben es in sich: ‚Nachschau um 21. 50 h ergab ca. 300 Jugendliche in der Wiese gegenüber vom Kursalon Hübner, loses Zusammensitzen bzw. – stehen einzelner Jugendgruppen, es wurde Alkohol konsumiert und in vertretbarer Lautstärke Musik gespielt‘. Festgestellt wurde weiters eine ‚ausgelassene aber problemlose Stimmung‘. Abgesehen von einer Amtshandlung wegen Suchtgift waren keine Maßnahmen angezeigt. Um 00.30 Uhr beobachteten die Beamten einen ‚starken Abstrom‘ (die letzte U-Bahn!) und ‚keine Problemstellungen‘, um zwei Uhr früh waren noch ‚in kleinen Grüppchen ca. 150-200 Personen anwesend, ruhige Lage.‘“
Laut Ihrer Stellungnahme gegenüber dem „Falter“ sei es Ihnen nur darum gegangen, die Sicherheit der feiernden Jugendlichen zu gewährleisten.
(Quelle: https://www.falter.at/zeitung/20210624/karl-nehammer-stadtparkwaechter?ref=homepage)
Fraglich erscheint, welche Wahrnehmungen Sie tatsächlich veranlasst haben, anzunehmen, dass ein Sicherheitsproblem vorliegt. Weiters soll die Anfragebeantwortung genaueren Aufschluss darüber geben, wie der daraufhin ausgelöste Polizeieinsatz abgelaufen ist.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Wann ging konkret der Anruf durch Sie beim OVD bzw. Präsidialjournaldienst ein?
2. Wie lautete die konkrete Beschwerde bzw. welcher genaue Wortlaut wurde im Zuge dieses Anrufes protokolliert?
3. Welche konkreten Wahrnehmungen im Stadtpark haben Sie dem OVD bzw. Präsidialjournaldienst im Zuge dieser Beschwerde gemeldet? (Bitte den genauen protokollierten Wortlaut zitieren)
4. Was meinten Sie konkret damit, dass Sie die „Sicherheit der feiernden Jugendlichen gewährleisten“ wollten?
5. Welche konkreten Gefahren haben Sie bei Ihren Beobachtungen wahrgenommen?
6. Waren diese potentiellen Gefahren nach dem Polizeieinsatz beseitigt?
7. Wie oft haben Sie persönlich beim OVD bzw. Präsidialjournaldienst eine Beschwerde und/oder eigene Wahrnehmungen gemeldet, seit Sie als Bundesminister für Inneres angelobt sind? (Bitte um genaue Auflistung der Meldungen mit Datum, Uhrzeit und Grund der Beschwerde)
8. Wie viele Polizeibeamte waren im gegenständlichen Fall im Stadtpark an diesem Abend aufgrund Ihrer Beschwerde im Einsatz?
9. Welches sonstige technische Gerät wurde im Zuge dieses Einsatzes mobil gemacht?
10. Wie viel kostete der gesamte Polizeieinsatz?
11. Ist es korrekt, dass es im Zuge dieses Einsatzes abgesehen von einer Amtshandlung wegen Suchtgift keine weiteren Maßnahmen angezeigt waren?
12. Wenn nein, wie viele Amtshandlungen fanden im Zuge dieses Einsatzes statt?
13. Wenn nein, aufgrund welcher Delikte oder Vergehen fanden diese Amtshandlungen statt?
14. Wenn nein, gab es Anzeigen und wenn ja, aufgrund welcher Delikte bzw. Vergehen?
15. Wenn nein, gab es sonstige Maßnahmen und wenn ja, welche und weshalb?
16. Waren zum Zeitpunkt Ihrer Beschwerde beim OVD bzw. Präsidialjournaldienst routinemäßige Polizeistreifen vor Ort oder in der näheren Umgebung?
17. Wenn ja, wie viele?
18. Wenn nein, warum nicht?
19. Decken sich die Feststellungen „300 Jugendliche in der Wiese gegenüber vom Kursalon Hübner, loses Zusammensitzen bzw. – stehen einzelner Jugendgruppen, es wurde Alkohol konsumiert und in vertretbarer Lautstärke Musik gespielt … ausgelassene aber problemlose Stimmung“ mit den Wahrnehmungen, die Sie im Zuge der Beschwerde angegeben haben?
20. Wenn ja, welches konkrete gemeldete Sicherheitsproblem führte zum Polizeieinsatz?
21. Wenn nein, inwiefern unterscheiden sich die bei der Nachschau um 21.50 Uhr festgestellten Wahrnehmungen durch die Observationen von den Wahrnehmungen die Sie bei der Beschwerde angegeben haben?
22. Inwiefern verhinderte oder dezimierte der Polizeieinsatz im Stadtpark an diesem Abend andere routinemäßige Nachschauen, Kontrollen oder Tätigkeiten der Polizei an diversen anderen Orten in Wien, wie beispielsweise am Donaukanal?