7187/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.07.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Islam in Graz

 

Die Islam-Landkarte weist im Raum Graz insgesamt 21 muslimische Einrichtungen aus. Darüber hinaus gilt Graz als Hotspot der islamistischen Szene. So enthüllte beispielsweise die Kronen Zeitung im Dezember 2020 ein unglaubliches E-Mail vom November 2020, indem der steirische Verfassungsschutz-Chef an steirischen Landeshauptmann schrieb, dass der Schutz der Bevölkerung vor Attentätern unter den aktuellen Voraussetzungen nicht entsprechend gegeben sei. In diesem Schreiben wurde damals auch festgehalten, dass es 14 verfassungsfeindliche Moscheen mit mehr als 2000 Islamisten und aktuell 23 Gefährden auf freiem Fuß in der Steiermark gäbe.

(Quelle: https://www.krone.at/2302079)

 

Bereits 2016 warnten Ermittler des Landeskriminalamtes vor zunehmendem Einfluss von Muslimbrüdern und Salafisten. „Die Lage ist bedrohlich: Der Islamismus findet immer mehr Zulauf. Er nimmt bei uns bereits gefährliche Formen an. Von den 16 Moscheen in Graz müssen wir acht als radikal einstufen“, hieß es damals in einem Artikel der Kleinen Zeitung.

(Quelle: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/gericht/4989684/Polizeiexperte_Islamismus-nimmt-bei-uns-gefaehrliche-Formen-an)

 

Auch in den sogenannten „Qatar Papers“ fanden sich Hinweise auf das Islamische Kulturzentrum in Graz, welches immer wieder im Verdacht gestanden haben soll, Geld aus dem arabischen Raum erhalten zu haben.

(Quelle: https://www.kleinezeitung.at/politik/politikaufmacher/5858377/Spur-nach-Doha_Die-geheimen-Sponsoren-des-radikalen-Islam-in-Europa)

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch ist insgesamt der Anteil an muslimischen Personen mit Hauptwohnsitz in Graz, gegliedert nach Grazer Stadtbezirken?

2.    Wie viele islamische Einrichtungen in Graz werden vom Verfassungsschutz beobachtet?

3.    Wie viele islamische Einrichtungen in Graz müssen vom Verfassungsschutz als radikal bzw. verfassungsfeindlich eingestuft werden?

4.    Wie viele islamistische Gefährder sind dem Verfassungsschutz in Graz bekannt?

5.    Wie viele sogenannte „Foreign Terrorist Fighters" halten sich nach Kenntnisstand der Staatsschutzbehörden in Graz auf?

6.    Wie viele Tathandlungen mit erwiesenen oder vermuteten islamistischen Tatmotiven gab es jeweils in den Jahren 2018, 2019 und 2020 sowie im ersten Halbjahr 2021 in Graz?

7.    Wie war in diesen jeweiligen Zeiträumen die Aufklärungsquote der in Graz bekannten Tathandlungen mit erwiesenem oder vermutetem islamistischem Tatmotiv?

8.    Wie viele Anzeigen wurden in diesen jeweiligen Zeiträumen im Zusammenhang mit den angegebenen Tathandlungen in Graz erstattet?

9.    Wie viele dieser Anzeigen waren in den jeweiligen Zeiträumen nach dem Strafgesetzbuch?

10. Wie viele dieser Anzeigen waren in den jeweiligen Zeiträumen nach anderen Gesetzten oder Verordnungen?

11. Wie viele Personen wurden jeweils in den Jahren 2018, 2019 und 2020 sowie im ersten Halbjahr 2021 im Zuge der Bekämpfung von islamistischem Extremismus und Terrorismus in Graz angezeigt?

12. Wie gliedern sich diese Personen in den jeweiligen Zeiträumen auf das Geschlecht auf?

13. Wie gliedern sich diese Personen in den jeweiligen Zeiträumen auf die Altersstruktur auf?

14. Wie gliedern sich diese Personen in den jeweiligen Zeiträumen auf die Nationalitäten auf?

15. Wie gliedern sich die in Graz insgesamt jeweils in den Jahren 2018, 2019 und 2020 sowie im ersten Halbjahr 2021 erstatteten Anzeigen im Zusammenhang mit erwiesenen oder vermuteten islamistischen Tatmotiven auf die jeweiligen Delikte bzw. Übertretungen auf?

16. Wie sieht aktuell das Lagebild im Zusammenhang mit islamistischem Extremismus und Terrorismus, deren Organisationen und Gruppierungen, Aktivitäten, internationalen Verbindungen sowie Kommunikation und Medien spezifisch für Graz aus?