Eingelangt am 02.07.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesministerin für
Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
betreffend ABA: Nachbesetzung und
Zukunftsaussichten
Die österreichische Standortagentur
Austria Business Agency (ABA) wurde 1982 gegründet und berät
Unternehmen, die sich in Österreich niederlassen wollen, bei allen
standortrelevanten Fragen. Laut eigenen Angaben wurden seit der Gründung
65.494 Arbeitsplätze geschaffen und 11,75 Milliarden Euro investiert - allein
im Jahr 2019 wurden 462 Unternehmen unterstützt, 4.896 neue
Arbeitsplätze geschaffen und Investitionen in Höhe von 1,85
Milliarden Euro getätigt. Die ABA erfüllt somit seit vielen
Jahrzehnten eine wichtige Rolle bei der Attraktivierung des
Wirtschaftsstandortes Österreich für ausländische Unternehmen.
Gerade in der aktuellen Wirtschaftskrise stellt sich deshalb die Frage nach der
zukünftigen Ausrichtung der Betriebsansiedelungsagentur des Bundes.
Ein aktueller Artikel rund um den Abgang des
langjährigen Geschäftsführers der ABA lässt berechtigte
Sorge über die künftige Führung dieser wichtigen Agentur
aufkommen. Es steht außer Zweifel, dass gerade in wirtschaftlich
herausfordernden Zeiten ein Nachfolger über das nötige Knowhow
verfügen muss - politische Kontakte allein sollten nicht ausschlaggebend
sein. Angesichts des immer härteren internationalen Wettbewerbs bedarf es
eines Experten, der über sehr viel internationale Erfahrung verfügt.
Es liegt weiters auf der Hand, dass zur Beratung von Unternehmen der Leiter
einer solchen Agentur selbstverständlich über eigene Erfahrung aus
einer Beschäftigung in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen
verfügen muss. Ein Geschäftsführer ohne solche Kompetenzen
würde Qualität und Effizienz der ABA negativ beeinflussen. Diese
Position darf somit nicht zum Versorgungsposten verkommen. Die in der
medialen Berichterstattung erwähnten Hinweise hinsichtlich zunehmender
personeller Entscheidungsvorgaben vonseiten der Wirtschaftsministerin, lassen
allerdings die Frage nach einer transparenten und leistungsorientierten
Besetzungspolitik sowie nach einer gestiegenen Vermischung dieser Aspekte mit
Partikularinteressen der involvierten Entscheidungsträger aufkommen.
Quelle: https://www.diepresse.com/5983225/der-entnervte-abgang-eines-langjahrigen-chefs
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wie werden Personalentscheidungen zwischen
ABA und dem Bundesministerium für Digitalisierung und
Wirtschaftsstandort festgelegt?
- Wie wird ein faires und transparentes
Verfahren bei Postenbesetzungen sichergestellt?
- Wie soll sichergestellt werden, dass der/die
Kandidat/in erst im Zuge des Verfahrens ermittelt wird, somit anhand der
Qualifikation ausgewählt wird und nicht bereits im Vorhinein ein
Ergebnis festgelegt wird?
- Wurde vonseiten des zuständigen
Sektionsleiters in den letzten fünf Jahren bezüglich
Ausschreibungen im Aufgabenbereich der ABA zugunsten eines bestimmten
Kandidaten oder einer bestimmten Kandidatin irgendeiner Form interveniert?
- Wurde vonseiten des Kabinetts oder der Bundesministerin
in den letzten fünf Jahren bezüglich Ausschreibungen im
Aufgabenbereich der ABA zugunsten eines bestimmten Kandidaten oder
einer bestimmten Kandidatin in irgendeiner Form interveniert?
- Wurden von der ABA in den vergangenen
fünf Jahren Stellen ohne vorherige Ausschreibung besetzt?
- Falls ja, warum und inwiefern gab es in
diesem Fall/diesen Fällen Einfluss des BMDW auf die Besetzung?
(Bitte um genaue Beschreibung der einzelnen Besetzungen)
- Welche wesentlichen Merkmale wurden als
Voraussetzungen eines Geschäftsführers der ABA bei
der Ausschreibung der Position festgelegt?
- Inwiefern wurde das Kriterium der
internationalen Erfahrung bei Ausschreibungen im Aufgabenbereich der
ABA in den letzten fünf Jahren berücksichtigt?
- Inwiefern wurde das Kriterium der
internationalen Erfahrung bei der Ausschreibung der Position des
neuen Geschäftsführers der ABA berücksichtigt?
- Über welche internationale Erfahrung
verfügt der neue Geschäftsführer der ABA?
- Falls dieser über keine solche
Erfahrung verfügt: Warum erachten Sie solche Kenntnisse im
Zusammenhang mit dem Aufgabengebiet des Geschäftsführers
der ABA für nicht relevant?
- Inwiefern wurde das Kriterium der
Arbeitserfahrung in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen bei
Ausschreibungen im Aufgabenbereich der ABA in den letzten fünf Jahren
berücksichtigt?
- Inwiefern wurde das Kriterium der
Arbeitserfahrung in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen bei der
Ausschreibung der Position des neuen Geschäftsführers der ABA
berücksichtigt?
- Über welche Arbeitserfahrung in einem
privatwirtschaftlichen Unternehmen verfügt der neue
Geschäftsführer der ABA?
- Falls dieser über keine solche
Erfahrung verfügt: Warum erachten Sie solche Kenntnisse im
Zusammenhang mit dem Aufgabengebiet des Geschäftsführers
der ABA für nicht relevant?
- Welche Ausrichtung ist für die ABA in
den kommenden Jahren angesichts der aktuellen Krise und des gestiegenen
Fachkräftemangels vorgesehen?
- Fokussiert sich die ABA in der
Betriebsansiedlung auf jene Unternehmen, die Arbeitskräfte mit
Qualifikationen suchen, bei denen zurzeit in Österreich hohe
Arbeitslosigkeit herrscht?
- Falls nein, warum nicht?
- Inwiefern werden der ABA im Rahmen ihrer
operativen Arbeit Vorgaben vonseiten des Bundesministeriums für
Digitalisierung und Wirtschaftsstandort gemacht?
- Warum wurde Frau Alexandra Izdebska im
März 2019 für das Fachkräfte-Recruiting eingestellt, wenn
die dazugehörige Unternehmenseinheit erst im Juli 2019 gestartet
wurde und der dazugehörige Leiter erst im November 2019 eingestellt
wurde?
- Inwiefern übte das BMDW Einfluss auf
diese Entscheidung aus?
- Wurden der ABA in den letzten fünf
Jahren vonseiten des Bundesministeriums für Digitalisierung und
Wirtschaftsstandort Vorgaben hinsichtlich Vertragsabschlüsse mit
Agenturen gemacht?
- Falls ja: welche und mit welcher Begründung?
- Gab es in den letzten Jahren einen Vertrag
der ABA mit der Agentur "Schütze Positionierung GmbH"?
- Falls ja: wann wurde dieser abgeschlossen
und welche Leistungen werden seitens der "Schütze
Positionierung GmbH" gegen welches Entgelt erbracht? (Bitte um
genaue Aufschlüsselung der einzelnen Leistungen und entsprechenden
Entgelte)
- Gab es hinsichtlich dieses
Vertragsabschlusses irgendwelche formellen oder informellen
Anregungen/Eigentümerweisungen/Wünsche etc. aus dem
Ministerium?
i. Falls ja: wann, durch wen und aus welchem Grund?
- Warum wurde die Agentur Schütze
Positionierung GmbH ausgewählt, wenn doch das Aufgabengebiet der
ABA naturgemäß im Ausland liegt?
- Inwiefern verfügt diese Agentur
über umfassende Auslandserfahrung?