7195/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.07.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend ABA: Nachbesetzung und Zukunftsaussichten

 

Die österreichische Standortagentur Austria Business Agency (ABA) wurde 1982 gegründet und berät Unternehmen, die sich in Österreich niederlassen wollen, bei allen standortrelevanten Fragen. Laut eigenen Angaben wurden seit der Gründung 65.494 Arbeitsplätze geschaffen und 11,75 Milliarden Euro investiert - allein im Jahr 2019 wurden 462 Unternehmen unterstützt, 4.896 neue Arbeitsplätze geschaffen und Investitionen in Höhe von 1,85 Milliarden Euro getätigt. Die ABA erfüllt somit seit vielen Jahrzehnten eine wichtige Rolle bei der Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes Österreich für ausländische Unternehmen. Gerade in der aktuellen Wirtschaftskrise stellt sich deshalb die Frage nach der zukünftigen Ausrichtung der Betriebsansiedelungsagentur des Bundes.

 

Ein aktueller Artikel rund um den Abgang des langjährigen Geschäftsführers der ABA lässt berechtigte Sorge über die künftige Führung dieser wichtigen Agentur aufkommen. Es steht außer Zweifel, dass gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ein Nachfolger über das nötige Knowhow verfügen muss - politische Kontakte allein sollten nicht ausschlaggebend sein. Angesichts des immer härteren internationalen Wettbewerbs bedarf es eines Experten, der über sehr viel internationale Erfahrung verfügt. Es liegt weiters auf der Hand, dass zur Beratung von Unternehmen der Leiter einer solchen Agentur selbstverständlich über eigene Erfahrung aus einer Beschäftigung in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen verfügen muss.  Ein Geschäftsführer ohne solche Kompetenzen würde Qualität und Effizienz der ABA negativ beeinflussen. Diese Position darf somit nicht zum Versorgungsposten verkommen. Die in der medialen Berichterstattung erwähnten Hinweise hinsichtlich zunehmender personeller Entscheidungsvorgaben vonseiten der Wirtschaftsministerin, lassen allerdings die Frage nach einer transparenten und leistungsorientierten Besetzungspolitik sowie nach einer gestiegenen Vermischung dieser Aspekte mit Partikularinteressen der involvierten Entscheidungsträger aufkommen. 

 

Quelle: https://www.diepresse.com/5983225/der-entnervte-abgang-eines-langjahrigen-chefs

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



  1. Wie werden Personalentscheidungen zwischen ABA und dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort festgelegt?
  2. Wie wird ein faires und transparentes Verfahren bei Postenbesetzungen sichergestellt?
  3. Wie soll sichergestellt werden, dass der/die Kandidat/in erst im Zuge des Verfahrens ermittelt wird, somit anhand der Qualifikation ausgewählt wird und nicht bereits im Vorhinein ein Ergebnis festgelegt wird?
  4. Wurde vonseiten des zuständigen Sektionsleiters in den letzten fünf Jahren bezüglich Ausschreibungen im Aufgabenbereich der ABA zugunsten eines bestimmten Kandidaten oder einer bestimmten Kandidatin irgendeiner Form interveniert?
  5. Wurde vonseiten des Kabinetts oder der Bundesministerin in den letzten fünf Jahren bezüglich Ausschreibungen im Aufgabenbereich der ABA zugunsten eines bestimmten Kandidaten oder einer bestimmten Kandidatin in irgendeiner Form interveniert?
  6. Wurden von der ABA in den vergangenen fünf Jahren Stellen ohne vorherige Ausschreibung besetzt?
    1. Falls ja, warum und inwiefern gab es in diesem Fall/diesen Fällen Einfluss des BMDW auf die Besetzung? (Bitte um genaue Beschreibung der einzelnen Besetzungen)
  1. Welche wesentlichen Merkmale wurden als Voraussetzungen eines Geschäftsführers der ABA bei der Ausschreibung der Position festgelegt?
  2. Inwiefern wurde das Kriterium der internationalen Erfahrung bei Ausschreibungen im Aufgabenbereich der ABA in den letzten fünf Jahren berücksichtigt?
  3. Inwiefern wurde das Kriterium der internationalen Erfahrung bei der Ausschreibung der Position des neuen Geschäftsführers der ABA berücksichtigt?
  4. Über welche internationale Erfahrung verfügt der neue Geschäftsführer der ABA?
    1. Falls dieser über keine solche Erfahrung verfügt: Warum erachten Sie solche Kenntnisse im Zusammenhang mit dem Aufgabengebiet des Geschäftsführers der ABA für nicht relevant?
  1. Inwiefern wurde das Kriterium der Arbeitserfahrung in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen bei Ausschreibungen im Aufgabenbereich der ABA in den letzten fünf Jahren berücksichtigt?
  2. Inwiefern wurde das Kriterium der Arbeitserfahrung in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen bei der Ausschreibung der Position des neuen Geschäftsführers der ABA berücksichtigt?
  3. Über welche Arbeitserfahrung in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen verfügt der neue Geschäftsführer der ABA?
    1. Falls dieser über keine solche Erfahrung verfügt: Warum erachten Sie solche Kenntnisse im Zusammenhang mit dem Aufgabengebiet des Geschäftsführers der ABA für nicht relevant?
  1. Welche Ausrichtung ist für die ABA in den kommenden Jahren angesichts der aktuellen Krise und des gestiegenen Fachkräftemangels vorgesehen?
  2. Fokussiert sich die ABA in der Betriebsansiedlung auf jene Unternehmen, die Arbeitskräfte mit Qualifikationen suchen, bei denen zurzeit in Österreich hohe Arbeitslosigkeit herrscht?
    1. Falls nein, warum nicht?
  1. Inwiefern werden der ABA im Rahmen ihrer operativen Arbeit Vorgaben vonseiten des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort gemacht?
  2. Warum wurde Frau Alexandra Izdebska im März 2019 für das Fachkräfte-Recruiting eingestellt, wenn die dazugehörige Unternehmenseinheit erst im Juli 2019 gestartet wurde und der dazugehörige Leiter erst im November 2019 eingestellt wurde?
    1. Inwiefern übte das BMDW Einfluss auf diese Entscheidung aus?
  1. Wurden der ABA in den letzten fünf Jahren vonseiten des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Vorgaben hinsichtlich Vertragsabschlüsse mit Agenturen gemacht?
    1. Falls ja: welche und mit welcher Begründung?
  1. Gab es in den letzten Jahren einen Vertrag der ABA mit der Agentur "Schütze Positionierung GmbH"?
    1. Falls ja: wann wurde dieser abgeschlossen und welche Leistungen werden seitens der "Schütze Positionierung GmbH" gegen welches Entgelt erbracht? (Bitte um genaue Aufschlüsselung der einzelnen Leistungen und entsprechenden Entgelte)
    2. Gab es hinsichtlich dieses Vertragsabschlusses irgendwelche formellen oder informellen Anregungen/Eigentümerweisungen/Wünsche etc. aus dem Ministerium?

                                          i.    Falls ja: wann, durch wen und aus welchem Grund?

    1. Warum wurde die Agentur Schütze Positionierung GmbH ausgewählt, wenn doch das Aufgabengebiet der ABA  naturgemäß im Ausland liegt?
    2. Inwiefern verfügt diese Agentur über umfassende Auslandserfahrung?