Eingelangt am 02.07.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Henrike Brandstötter,
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Mittel für
Gewaltschutz 2019 - 2021
2021 wurden bis zum heutigen Tag - je nach
Zählweise - bereits 14 Frauen (mutmaßlich) von einem
(Ex-)Partner ermordet. Opferschutzeinrichtungen sowie Einrichtungen, die
Täterarbeit machen, klagen seit Jahren über unzureichende
Finanzierung. Das Frauenbudget wurde zwar für 2021 um 2,5 Mio. Euro
erhöht, das Budget erhöht sich damit auf nunmehr 14,65 Mio. Euro,
Kritiker_innen sehen darin jedoch weniger eine große Errungenschaft als
vielmehr eine längst überfällige Inflations- und Indexanpassung.
Beim Ministerratsvortrag vom 12. Mai 2021
präsentieren die Bundesminister_innen Mückstein, Nehammer, Raab und
Zadic ein Maßnahmenpaket gegen Gewalt an Frauen und zur Stärkung von
Gewaltprävention. Dieses sollte Mittel iHv 24,6 Mio Euro umfassen und
für verschiedenste Zwecke verwendet werden, u.a. für die
Stärkung der Gewaltschutzeinrichtungen und der Familienberatungsstellen
sowie für Gewaltprävention im Justizbereich. Gespräche mit
Opferschutzeinrichtungen haben jedoch gezeigt, dass weiterhin Unklarheit
herrscht, wohin diese Gelder genau fließen sollen. Derzeit gibt es
unseres Wissens nach zwei themenverwandte Ausschreibungen, allerdings ist nicht
klar, ob diese Ausschreibungen im Rahmen der versprochenen zusätzlichen
24,6 Mio Euro vergeben werden:
- Eine Ausschreibung des Österreichischen
Integrationsfonds über 2 Millionen Euro. Diese Mittel werden in Form
von Projektförderungen vergeben. Zielgruppe sind Mädchen und
Frauen mit Migrationshintergrund, Ziele der Ausschreibung sind u.a.
Heranführung an den Arbeitsmarkt (insbesondere im Bereich der
Gesundheitsberufe); das Aufbrechen patriarchaler Strukturen und
Stärkung der Selbstbestimmung sowie Maßnahmen zur Verbesserung
der Strukturen der Aufnahmegesellschaft: https://www.integrationsfonds.at/fileadmin/user_upload/20210604_Frauenaufruf_2021_Aufrufdokument.pdf
- Eine Ausschreibung des Bundeskanzleramts
über 3,6 Millionen Euro. Diese Mittel werden in Form von
Projektförderungen vergeben. Unterstützt werden Projekte zu
kulturell bedingter Gewalt, sexueller Gewalt sowie Maßnahmen zum
Schutz und in besonderen Gefährdungslagen: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/service/foerderungen-des-bundeskanzleramtes/frauenprojektfoerderungen/foerderaufruf_2021.html
Dieses Paket zum Gewaltschutz wurde von
Opferschutzeinrichtungen aus vielerlei Gründen kritisiert. Unter
anderem fordern Opferschutzeinrichtungen wiederholt, dass sie endlich eine
Basisförderung bräuchten, statt immer wieder einzelne Projektförderungen.
Außerdem forderten sie die Regierung auf, gemeinsam mit den Expert_innen
einen nationalen Aktionsplan zu erarbeiten und auch umzusetzen. Kritisiert
wurde auch, dass viele Personen in der Branche wegen fehlender finanzieller Mittel
ehrenamtlich arbeiten müssten. (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210608_OTS0160/frauenorganisationen-kritisieren-gewaltschutzpaket-als-mogelpackung.)
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
Für
die Jahre 2019 bis inklusive 2021 (und hier soweit wie möglich) wird um
folgende Daten ersucht:
- Welche (zivilen) Organisationen, Vereine
o.ä. im Bereich des Gewaltopferschutzes unterstützte bzw.
unterstützt Ihr Ressort in den betreffenden Jahren finanziell? Um
eine genaue Auflistung wird jeweils ersucht, und zwar unter Angabe der
nachfolgenden Parameter:
- In welcher Höhe unterstützte Ihr
Ressort die jeweilige Organisation?
- Auf welcher Rechtsgrundlage wurde diese
Unterstützung von Ihrem Ressort geleistet (Fördervertrag,
Auftrag o.ä.)?
- Welchen Inhalt hat diese
"Rahmenvereinbarung"?
- Welche Ziele/Aufgaben verfolgte die
betreffende Organisation jeweils?
- In welchem geografischen Raum (Bundesland
oder bundesweit) ist die Organisation jeweils schwerpunktmäßig
tätig?
- Für welchen Zeitraum/Zeithorizont
wurden/werden die Finanzzusagen Ihres Ressorts jeweils getätigt?
- Erfolgte die Zusage je für ein Jahr
oder für mehrere Jahre?
i. Wenn mehrjährig: Für wie viele Jahre wurde die Finanzzusage
jeweils verbindlich getätigt?
- Welche Organisationen, Vereine o.ä. im
Bereich des Gewaltopferschutzes werden in dieser Legislaturperiode von
Ihrem Ressort in welcher Höhe finanziell unterstützt, um welche
Ziele zu erreichen?
- Welche (zivilen) Organisationen, Vereine
o.ä. im Bereich der Gewalttäterarbeit unterstützte bzw.
unterstützt Ihr Ressort in den betreffenden Jahren finanziell? Um
eine genaue Auflistung wird ersucht, und zwar unter Angabe der
nachfolgenden Parameter:
- In welcher Höhe unterstützte Ihr
Ressort die jeweilige Organisation?
- Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die
Unterstützung (Fördervertrag, Auftrag o.ä.) durch Ihr
Ressort?
- Welchen Inhalt hat diese
"Rahmenvereinbarung"?
- Welche Ziele/Aufgaben verfolgte die
betreffende Organisation jeweils?
- In welchem geografischen Raum (Bundesland
oder bundesweit) ist die Organisation jeweils schwerpunktmäßig
tätig?
- Für welchen Zeitraum/Zeithorizont
wurden/werden die Finanzzusagen von Ihrem Ressort jeweils getätigt?
- Erfolgte die Zusage je für ein Jahr
oder für mehrere Jahre?
i. Wenn mehrjährig: Für wie viele Jahre wurde die Finanzzusage
jeweils verbindlich erklärt?
- Welche Organisationen, Vereine o.ä. im
Bereich der Gewalttäterarbeit werden in dieser Legislaturperiode von
Ihrem Ressort in welcher Höhe mit welchen konkreten Zielen
finanziell unterstützt?
- Welche Strategie verfolgt bzw. welche
konkreten Maßnahmen setzt Ihr Ressort im Bereich der
Gewaltprävention?