720/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.02.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Förderungen an den VMÖ und andere Einrichtungen

 

 

Der Verein Menschenrechte Österreich (VMÖ) erbringt auf Basis eines 2011 mit der Republik Österreich abgeschlossenen Rahmenvertrages verschiedene Rechtsberatungsleistungen für Asylwerber im Zulassungsverfahren sowie im zweitinstanzlichen Verfahren.

 

Der Homepage des VMÖ (http://www.verein-menschenrechte.at) ist zu entnehmen, dass Projekte von Ihrem Ministerium und von der Europäischen Union gefördert werden:

 

Aus der Anfragebeantwortung 2914/AB vom 25.04.2019 zu 2992/J (XXVI.GP) geht hervor, dass der VMÖ im Jahr 2018 von Ihrem Ressort zwei Mal gefördert wurde. Dabei wird ein Betrag von € 1.317.246,49 für „Rückkehrberatung inkl. Rückkehrvorbereitung und GO Dublin! Beratung“ sowie € 329.195,23 für „Die AsylberaterInnen“ geflossen sind.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche Projekte des VMÖ wurden in den Jahren 2011 bis 2019, aufgeschlüsselt nach Jahr, Projekt und Fördersummen, gefördert?

2.    Ist Ihnen bekannt, welche Projekte des VMÖ von der Europäischen Union gefördert wurden?

3.    Wenn ja, welche Projekte waren das und in welcher Höhe wurden diese gefördert?

4.    Wurden durch Ihr Ressort auch andere Vereine, Organisationen oder Einrichtungen im Bereich der Betreuung, Versorgung und Beratung des Flüchtlingswesens gefördert?

5.    Wenn ja, welche Vereine, Organisationen oder Einrichtungen wurden, aufgeschlüsselt nach Jahr, Projekt und Fördersummen, abgesehen vom VMÖ gefördert?

6.    Wie viele dieser ausbezahlten Förderungen würden Ihrer Einschätzung nach nicht mehr gefördert werden müssen, wenn die entsprechenden Leistungen durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) übernommen werden?