721/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.02.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Ergänzungsfrage Überlange Dauer der Prüfung durch die Fachaufsicht
Am 04.02.2020 veröffentlichte der Falter den Inhalt eines Hintergrundgespräches von Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vertretern österreichischer Journalisten. Dieses Gespräch hat am 27.02. im Alois Mock Saal der politischen Akademie der ÖVP stattgefunden. Im Rahmen dieses Gespräches diskreditierte Kurz die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft massiv. Laut Falter stellte er sie als ein Netzwerk SPÖ naher Staatsanwälte dar, die gezielt Angriffe gegen ÖVP Politiker und Mitglieder der ehemaligen Regierung Kurz I ausführe. Explizit nannte er das Verfahren gegen den ehemaligen Finanzminister Hartwig Löger. Dieser werde unbotmäßig verfolgt und wie ein Verbrecher dargestellt und Kurz beschuldigte die Behörde absichtlich Akten an die Medien zu spielen. Dieser mediale Angriff auf eine Justizbehörde durch den Bundeskanzler ist besorgniserregend, da es das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz untergräbt.
Die von Kurz kritisierte WKStA geriet aber bereits in den letzten Jahren in den Blick der Öffentlichkeit. Von Bundesminister aD Dr. Josef Moser wurde eine Prüfung der Behörde durch die Fachaufsicht veranlasst.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wer war Leiter der betreffenden Arbeitsgruppe?
2. Wurde in der kürzlich bei der WKStA erfolgten Inneren Revision (IRStA) oder bei Amtseinschauen nach § 26 StAG der Aspekt der Verfahrensdauer und der für diese ausschlaggebenden Faktoren untersucht?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis ?
b. Wenn nein, warum werden nicht zunächst alle intern vorgesehenen Kontrollmaßnahmen ausgeschöpft, bevor kostenintensive externe Berater beauftragt werden?
3. Sind seither alle Prüfungen innerhalb dieser Frist erledigt worden?
a. Gibt es Statusberichte über die nicht erledigten Vorhabensberichte?
b. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wie viele Akten lagen mehr als 3 Monate und aus welchen Gründen?
c. Wenn nein, warum nicht?
4. Führen das BMJ und die OStAs statistische Aufzeichnungen hinsichtliche der Erledigungsdauer der Prüfung von Berichten?
a. Wenn ja, in welcher Form genau und mit welchen Ergebnissen?
i. Werden diese Kennzahlen für die Festlegung des Umfangs der Berichtspflichten herangezogen?
b. Wenn nein, weshalb werden derartige Kennzahlen trotz der seit langem bekannten Verzögerungen im Berichtsprüfungsverfahren nicht erhoben?
5. Wie viele Personen prüfen in der Regel Vorhabensberichte eines sachbearbeitenden Staatsanwaltes (um Gliederung nach StA, OStA, Fachabteilung BMJ und Weisungsrat sowie Ministerkabinett wird ersucht)?
6. Wie viele Personen überprüfen in der Regel die Enderledigung durch Einstellung/Anklage/Diversion bei sachbearbeitenden Staatswälten der WKStA mit mehr als fünf Dienstjahren in Fällen ohne besonderen öffentlichen Interesses?
7. Gibt es in Fällen mit besonderem öffentlichen Interesse (§8 StAG) Möglichkeiten die Anzahl der Vorhabensberichte prüfenden Personen flexibel zu gestalten?
a. Wenn ja, welche?
i. Wann und wie werden diese angewandt?
b. Wenn nein, wie ist ein starres System, in welchem dieselben Vorhabensberichte schon vor der Vorlage an den Weisungsrat von zumindest sieben verschiedenen Staatsanwälten nach einander geprüft werden, mit einer effizienten und mit dem Beschleunigungsgebot im Einklang stehenden Ausgestaltung der Berichtsprüfung vereinbar?
8. Haben Sie mit dem Bundeskanzler zu den vom Falter berichteten Aussagen über die WKStA gesprochen?
a. Wenn ja, wann?
i. Was war Inhalt und Ergebnis des Gespräches?
b. Wenn nein, wieso nicht?
9. Stimmen Sie den Aussagen von Kanzler Kurz inhaltlich zu, wonach die WKStA "aus einem Netzwerk roter Staatsanwälte" bestünde, "die gezielt Angriffe gegen ÖVP Politiker und Mitglieder der ehemaligen Regierung Kurz I ausführe"?
a. Wenn ja, weshalb?
b. Wenn nein, inwiefern treten Sie diesen Aussagen entgegen?
10. Werten Sie seine Aussagen als einen Angriff auf die Unabhängigkeit und Integrität der Justiz?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, inwiefern?
11. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um Ihre Behörde vor solchen Verunglimpfungen in Zukunft zu schützen?
12. Werden Sie eine öffentliche Klarstellung des Bundeskanzlers zu Seinen Aussagen verlangen?
a. Wenn nein, warum nicht?