7273/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.07.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,

an die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt

 

betreffend Österreichs Einsatz gegen LGBTIQ-feindliche Gesetze in Ungarn

 

Seit Jahren sorgt die LGBTIQ-feindliche Politik der ungarischen Regierung immer wieder für massive Kritik. Erst im Jahr 2020 wurden in Ungarn Gesetze verabschiedet, die unter anderem das Recht auf eine Personenstandsänderung für transidente Personen de facto abschafften, und homophobe Politik, beispielsweise gegen Regenbogenfamilien, in den Verfassungsrang hoben. Den aktuellsten Aufschrei verursachte ein neues, im Juni 2021 beschlossenes, Gesetz, das positive Erwähnungen von LGBTIQ-Themen vor Jugendlichen, sowie Medien, die von der Heterosexualität abweichende sexuelle oder geschlechtliche Identitäten für Jugendliche sichtbar machen, verbietet.

 

Nur wenige Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt werden damit die Grund- und Menschenrechte der ungarischen LGBTIQ-Community massiv attackiert. Eine ganz Generation junger LGBTIQ-Personen werden Sichtbarkeit, Schutz und das Mindestmaß an Anerkennung geraubt. Die österreichische Bundesregierung reagierte darauf zuerst gar nicht. Während sich zuvor insgesamt 14 EU-Länder sich einer Resolution an die Europäische Kommission anschlossen, in der ein massives Vorgehen gegen die EU-rechtswidrige Politik Ungarns gefordert wird, blieb Österreich untätig. Innerhalb kürzester Zeit unterstützten Spanien, Frankreich, Irland, die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Deutschland, Italien, Dänemark, Schweden, Finnland, Estland, Lettland und Litauen diese Forderung – Portugal blieb als Land der aktuellen EU-Präsidentschaft neutral. Das Fehlen Österreichs in dieser Liste sorgte zu Recht für nationale und internationale Kritik.

 

Erst nachdem der öffentliche und EU-weite Druck zu groß geworden war, schloss sich die Republik gemeinsam mit Griechenland der Forderung der 14 EU-Partner*innen schlussendlich an. Bundesministerin Edtstadler begründete dies auf Twitter so: „Nach sorgfältiger Abwägung und Prüfung der Faktenlage haben wir uns entschieden, die Erklärung der 13 EU-Mitgliedstaaten ebenso zu unterstützen. Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit sind nicht verhandelbar.“[1] Auch wenn dieser Schritt grundsätzlich zu begrüßen ist, sorgt das lange Abwarten Österreichs zu Recht für Unverständnis in der Zivilgesellschaft und den Medien. Vor allem angesichts des ohnehin nicht ausreichend präzisen Beschlusses des Nationalrats vom 16.6.2021, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, „sich auf europäischer und bilateraler Ebene für den Schutz und die Verbesserung der Situation von LGBTIQ-Personen in Europa einzusetzen, sowie im Sinne des österreichischen Engagements für Menschenrechte diese Frage auf europäischer Ebene, in den bilateralen Beziehungen und in anderen relevanten multilateralen Foren zu thematisieren“[2] ist das lange Abwarten und Wegschauen der Bundesregierung tief bedenklich.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage:

 

1.    Wann genau hat die österreichische Bundesregierung die gemeinsame Resolution der 14 EU-Staaten hinsichtlich der Situation von LGBTIQ-Personen in Ungarn unterzeichnet?

2.    Von wem wurde diese Resolution unterzeichnet?

3.    Von welcher Stelle wurde die, von Bundesministerin Edtstadler angesprochene „sorgfältige Abwägung und Prüfung der Faktenlage“ vor der Unterzeichnung der Resolution durchgeführt?

a.    Welche konkreten Ergebnisse wurden dabei erarbeitet?

b.    Welche Informationen wurden dabei erarbeitet, die Ihnen vor dem Entschluss zur Unterzeichnung der gemeinsamen Resolution nicht vorgelegen sind?

4.    Gab es vor der Unterzeichnung der gemeinsamen Resolution Austausch mit anderen EU-Staaten in dieser Sache?

a.    Wenn ja, von welcher Stelle und mit welchen Staaten?

b.    Wenn ja, welche konkreten Inhalte wurden besprochen?

c.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Sind seitens Ihres Ministeriums weitere Schritte zur Umsetzung des Beschlusses 557/UEA XXVII. GP geplant?

a.    Wenn ja, welche konkreten Schritte sind geplant? Bitte um detaillierte Auflistung.

b.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Welche konkreten Schritte sind seitens Ihres Ministeriums geplant, um hinsichtlich der LGBTIQ-feindlichen und EU-rechtswidrigen Gesetzgebung in Ungarn auf EU-Ebene zu reagieren? Bitte um detaillierte Auflistung.

a.    Wenn keine Schritte geplant sind, warum nicht?

7.    Welche konkreten Schritte sind seitens Ihres Ministeriums geplant, um hinsichtlich der LGBTIQ-feindlichen und EU-rechtswidrigen Gesetzgebung in Ungarn auf bilateraler Ebene zu reagieren? Bitte um detaillierte Auflistung.

a.    Wenn keine Schritte geplant sind, warum nicht?

 

 

 



[1] https://twitter.com/k_edtstadler/status/1407624249192427534

[2] 557/UEA XXVII. GP