7284/J XXVII. GP
Eingelangt am 07.07.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits und GenossInen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Pensionskassen II
Die Beantwortung der Anfrage 5667/J vom 8.3.2021 mit 5676/AB vom 7.5.2021 lässt mehr Fragen offen als beantwortet wurden. Sehr aufschlussreich dabei ist, daß es zur Frage der Verteilung der Pensionskassenpensionen und der Gesamtpensionen der BezieherInnen von Pensionskassen-Pensionen offenbar großes Desinteresse gibt, obwohl diese Daten verfügbar sein müssen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehende
Anfrage:
1. Die Pensionen aus dem gesetzlichen
Pensionssystem und aus Pensionskassen werden gemeinsam versteuert. Was sind die
Gründe, daß die Daten zur Verteilung von Pensionen, die gemeinsam
versteuert werden nicht auswertbar sind? Besteht daran aus Ihrer Sicht kein
Interesse?
2. Besteht aus Sicht Ihres Ressorts kein
Interesse, zu evaluieren, wem die Pensionen der 2. Säule zu Gute kommen
und wie sich die Verteilung innerhalb der Geschlechter und Einkommensgruppen
gestaltet?
3. Bekennen sie sich zum 3-Säulenmodell ohne
Interesse daran zu haben, wen dieses eigentlich erfasst und wem die Regelungen
zu Gute kommen?
4. Warum ist eine datenschutzkonforme Auswertung
der Verteilung der Pensionskassenpensionen nicht machbar?
5. Warum kann die in ihre Zuständigkeit
fallende FMA die unterschiedliche Verteilung der Deckungsrückstellung
zwischen Männern und Frauen darlegen, während – ihrer
Beantwortung nach - die Verteilung der Pensionsleistungen nicht möglich
sein soll?
6. Die Beantwortung der Fragen 1,2, 3 und 5 vom 8.3. dahingehend, daß diese Daten derzeit nicht vorliegen ist nicht ausreichend, da die Daten offensichtlich verfügbar und daher auch auswertbar sind. Warum ist es der gesetzlichen Pensionsversicherung möglich, die Median- und Durchschnittspensionen nach Pensionsarten, Geschlechtern sowie Quartilen und Dezilen auszuwerten während es zu Pensionskassenpensionen lediglich Durchschnittswerte ohne Verteilung gibt?
7. Wie hoch ist die steuerliche Förderung
durch die Steuerzahler*innen für die Pensionskassenpensionen (bitte um
detaillierte Darstellung für die Phasen
„Einzahlung“-„Veranlagung/Verwaltung“-„Auszahlung“
in Mio. €)?
8. Wann werden Sie eine gesetzliche Novelle
vorlegen, damit die Pensionskassen, deren Produkte immerhin mit
öffentlichen Geldern gefördert werden, in die Lage versetzt werden,
diese Daten wissenschaftlich und technisch auszuwerten und dem Ministerium zur
Verfügung zu stellen?
9. Aus welchen Gründen haben sie als
Finanzminister bislang ein System, in dem Ende 2020 ein Vermögen von rund
EUR 25 Mrd. verwaltet wurde und in das rund 1 Million Menschen einbezogen sind,
nämlich 995.000 Personen , von denen 119.000 Personen bereits eine
Pensionsleistung beziehen, nicht veranlasst, daß einfachste
Verteilungsdaten erhoben werden?
10.
Halten sie das für
uninteressant?
11.
Eine Präzisierung
bedarf auch die Beantwortung von Frage 6: Aus den veröffentlichen
Geschäftsberichten der Pensionskassen, die dem BMF vorliegen müssten,
ist ersichtlich, daß die überbetrieblichen Pensionskassen 2019
Jahresüberschüsse von 27,8 Mio. € erzielt haben. Die
Eigenkapitalrendite betrug 7,8%. Die Dividenden des Vorjahres können aus
den Bilanzen und der GUV berechnet werden und betrugen 2017 1,9 Mio., 2018 3,07
Mio. und 2019 1,25 Mio. €. Warum soll unter Heranziehung dieser Daten der
erfragte Vergleich nicht möglich sein? Fehlt dem BMF und/oder den
Pensionskassen das Knowhow und welche Maßnahmen gedenken sie zu setzen um
diese Datengrundlage herzustellen?
12.
Zur Beantwortung von Frage
9 führen Sie aus, daß „Eine Auswertung der von den
Pensionskassen vereinnahmten Verwaltungskosten wird von der FMA nicht
veröffentlicht und liegt daher auch dem BMF nicht vor.“ Hierzu ist
anzumerken, daß die Verwaltungskosten von den Kassen in der GuV und dem
Geschäftsbericht veröffentlicht werden. Diese Daten stehen daher auch
dem BMF ohne Zuhilfenahme der FMA zur Verfügung. Die
überbetrieblichen Pensionskassen nahmen 2017 70,7 Mio. EUR, 2018 72,2 Mio.
EUR und 2019 77,1 Mio. an Verwaltungskosten ein („Vergütung zur
Deckung der Betriebsaufwendungen“). Was war der Grund für die
Nichtbeantwortung der Frage?
13.
Aus welchen Gründen
sind gerade die Verwaltungskosten der Pensionskassen angesichts des von diesen
verwalteten Gesamtvermögen für das BMF nur von begrenzter Bedeutung?
14.
Welcher Zusammenhang
besteht aus Sicht des BMF zwischen den Verwaltungskosten und der Performance
der Pensionskassen in Bezug auf den Veranlagungserfolg, der den
Pensionskassenberechtigten am Jahresende gut geschrieben wird?
15.
Die Antwort Ihres Ressorts
auf Frage 10 – nämlich daß die in § 16a Abs. 4b PKG
vorgesehene Möglichkeit eines Verzichts auf 50% der
„Vermögensverwaltungskosten“ erst 2019 in Kraft getreten ist,
ist falsch. Das ist keine Möglichkeit, sondern eine Mussbestimmung: „Wenn
die Veranlagungserträge eines Geschäftsjahres für die
Vergütung gemäß Abs. 4 nicht ausreichen, gilt Folgendes: 1. Die
Pensionskasse darf die Vergütung nur in Höhe von 50 vH bezogen
auf die diesen Leistungsberechtigten zugeordnete Deckungsrückstellung dem
diesen Leistungsberechtigten zugeordneten Vermögen entnehmen.“ (geregelt
mit BGBl. I Nr. 54/2012).Können sie die Antwort daher bitte korrigieren
und präzisieren?
16.
In Beantwortung von Frage
12 schreiben Sie, daß die „letzte umfassende Novelle des
Pensionskassengesetzes“ mit 1. Jänner 2019 in Kraft getreten ist.
Dabei wurde vor allem die Richtlinie (EU) 2016/2341 in nationales Recht
umgesetzt.“ Diese regelt einige Fragen der Governance,
Unternehmensführung und Informationspflichten.“ Ist dies aus ihrer
Sicht tatsächlich eine „umfassende Novelle“ gewesen?
17. Aus welchen Gründen sind Fragen im Zusammenhang mit betrieblicher Altersvorsorge für Sie so irrelevant, dass sie erst „mehrere Jahre Beobachtungszeitraum“ abwarten wollen? Wie lange soll der Beobachtungszeitraum sein, um für sie genug Daten zur Verfügung zu haben, damit sie in die Lage versetzt werden zu beurteilen, welche möglichen Verwaltungsvereinfachungen bei Pensionskassen und betrieblichen Vorsorgekassen vorgesehen werden sollen?