7286/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.07.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Prävention und Bekämpfung von Cyberkriminalität - Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes

 

Cyberkriminalität nimmt seit Jahren kontinuierlich zu. Insbesondere seit Beginn der Corona-Pandemie ist in Österreich die klassische Kriminalität rückläufig. Hingegen steigt Cyberkriminalität, etwa durch Hackerangriffe oder Ausnutzung von technischen Sicherheitslücken, seit dem Frühjahr 2020 verstärkt an eine Tatsache, die die gesamte EU betrifft. Das EU-Parlament fordert bereits einen besseren Schutz gegen steigende Cyber-Bedrohungen.

Die Kosten und Schäden durch diese Form der Kriminalität steigen stetig. Internationale Erhebungen gingen im Jahr 2017 von einem weltweiten Schaden von rund 600 Milliarden US-Dollar aus. Laut Wirtschaftskammer Österreich bedeutet das einen Schaden von mehreren 100 Millionen Euro in Österreich. Die Schäden betreffen Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen wie die Wirtschaft und staatliche Institutionen. Außerdem liegen die Schäden nicht nur im finanziellen, sondern auch im immateriellen Bereich wie zum Beispiel Hass im Netz.

Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte sind bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität mit wachsenden Anforderungen konfrontiert. Im Jahr 2019 stieg in Österreich die Zahl der Cyberkriminalitätsdelikte im Vergleich zum Jahr davor um rund 45 Prozent auf 28.439 angezeigte Delikte.

In seinem Bericht betreffend Prävention und Bekämpfung von Cyberkriminalität (Reihe BUND 2021/23) richtete der Rechnungshof 40 Empfehlungen an das Bundesministerium für Inneres (BMI), das Bundeskriminalamt (BK) und das Bundesministerium für Justiz (BMJ). 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.  Der Rechnungshof empfahl dem BMI und dem BMJ, gemeinsam jene Delikte festzulegen, die unter den Begriff Cyberkriminalität zu subsumieren sind, um auf dieser Basis vergleichbare Zahlen erheben und darstellen sowie wirksame Steuerungsmaßnahmen ergreifen zu können. (TZ 4) Wird diese Empfehlung umgesetzt? 

1.1.Wenn ja, wann und in welcher Form?

1.2.Wenn nein, warum nicht?

2.  Der Rechnungshof empfahl dem BMI und dem BMJ, die polizeilichen und justiziellen Kriminalstatistiken aufeinander abgestimmt weiterzuentwickeln und methodische Angleichungen vorzunehmen. (TZ 5) Wird diese Empfehlung umgesetzt?

2.1.Wenn ja, wann und in welcher Form?

2.2.Wenn nein, warum nicht?

3.  Der Rechnungshof empfahl dem BMI und dem BMJ, die Voraussetzungen für eine systematische Nachverfolgung der Erledigung polizeilicher Anzeigen gegen tatverdächtige Personen z.B. auf Basis bereichsspezifischer Personenkennzeichen zu schaffen. (TZ 5) Wird diese Empfehlung umgesetzt?

3.1.Wenn ja, wann und in welcher Form?

3.2.Wenn nein, warum nicht?

4.  Der Rechnungshof empfahl dem BMI und dem BMJ, die Kooperation bei der Datenanalyse in Großstrafverfahren auf Basis der im Pilotprojekt2018 bis 2019 gemachten Erfahrungen institutionalisiert fortzuführen; dabei wären klare rechtliche, organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen festzulegen. (TZ 46) Wird diese Empfehlung umgesetzt?

4.1.Wenn ja, wann und in welcher Form?

4.2.Wenn nein, warum nicht?

5.  Der Rechnungshof empfahl dem BMI und dem BMJ, nach entsprechender Markterkundung geeignete, anforderungsspezifisch weiterentwickelbare Softwareprodukte für die Analyse großer Datenmengen in Strafverfahren zu beschaffen. (TZ 46)  Wird diese Empfehlung umgesetzt?

5.1.Wenn ja, wann und in welcher Form?

5.2.Wenn nein, warum nicht?

6.  Der Rechnungshof empfahl dem BMI und dem BMJ, ein System zum automationsunterstützten Datenaustausch zwischen Kriminalpolizei und Justiz mit adäquaten Zugriffsmöglichkeiten, einer vollständigen Dokumentation sämtlicher Bearbeitungsschritte und der Archivierung der im Zuge von Strafverfahren sichergestellten Daten und elektronischen Beweismittel einzurichten. (TZ 47) Wird diese Empfehlung umgesetzt?

6.1.Wenn ja, wann und in welcher Form?

6.2.Wenn nein, warum nicht?

7.  Der Rechnungshof empfahl dem BMJ, im Zuge der Weiterentwicklung der internen Informationstechnologie sicherzustellen, dass zuverlässige und aussagekräftige Statistiken zu Anfall und Erledigung von Strafverfahren durch Staatsanwaltschafen und Gerichte generiert werden können; insbesondere sollten auch deliktspezifische Statistiken für den Bereich Cyberkriminalität ermöglicht werden. (TZ 5) Wird diese Empfehlung umgesetzt?

7.1.Wenn ja, wann und in welcher Form?

7.2.Wenn nein, warum nicht?

8.  Der Rechnungshof empfahl dem BMJ, eine mit dem Innenministerium abgestimmte Strategie für den Bereich Cyberkriminalität – auch im Hinblick auf das Regierungsprogramm 2020– 2024 – zu entwickeln und konsequent zu verfolgen. (TZ 10) Wird diese Empfehlung umgesetzt?

8.1.Wenn ja, wann und in welcher Form?

8.2.Wenn nein, warum nicht?

9.  Der Rechnungshof empfahl dem BMJ, basierend auf internationalen Beispielen und den Erfahrungen besonders betroffener Staatsanwaltschaften organisatorische Rahmenbedingungen für eine spezialisierte Bearbeitung von Ermittlungsverfahren im Bereich Cyberkriminalität festzulegen. (TZ 43) Wird diese Empfehlung umgesetzt?

9.1.Wenn ja, wann und in welcher Form?

9.2.Wenn nein, warum nicht?

10.         Der Rechnungshof empfahl dem BMJ, Vorkehrungen zu treffen, die eine möglichst zeitnahe bundesweite Zusammenführung der Bearbeitung von Cyberkriminalität–Massendelikten mit unbekannter, aber mutmaßlich gleicher Täterschaft bei einer Staatsanwaltschaft sicherstellen. (TZ 43) Wird diese Empfehlung umgesetzt?

10.1.Wenn ja, wann und in welcher Form?

10.2.Wenn nein, warum nicht?

11.         Der Rechnungshof empfahl dem BMJ, damit alle mit Cyberkriminalität befassten Bediensteten der Staatsanwaltschaften über das für eine effiziente Fallbearbeitung notwendige technische Grundwissen verfügen, ein Ausund Fortbildungskonzept zu erarbeiten und umzusetzen, das Schulungsangebot auszuweiten und den selbstständigen Wissenserwerb und transfer zu unterstützen. Diesbezüglich wäre verstärkt mit dem Bundesministerium für Inneres zusammenzuarbeiten. (TZ 44) Wird diese Empfehlung umgesetzt?

11.1.Wenn ja, wann und in welcher Form?

11.2.Wenn nein, warum nicht?

12.         Der Rechnungshof empfahl dem BMJ, ausreichende Kapazitäten für die Archivierung der im Zuge von Strafverfahren sichergestellten Daten und elektronischen Beweismittel aufzubauen. (TZ 47) Wird diese Empfehlung umgesetzt?

12.1.Wenn ja, wann und in welcher Form?

12.2.Wenn nein, warum nicht?