7289/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.07.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Gerald Loacker, Kolle-ginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Hilfe ohne Plan: Evaluierung der Covid-Wirtschaftshilfen

 

Mangelhafte Vorbereitung und dauerhafte Improvisation als schlechte Wirtschaftspolitik in der Krise

Die Stützung großer Teile der Wirtschaft über einen so langen Zeitraum, wie es im letzten Jahr passiert ist, hat es in dieser Form zuvor nicht gegeben. Geeignete In-strumente standen nicht bereit und so musste die Politik zunächst schnelle Maß- nahmen ergreifen. Der parteiübergreifende Schulterschluss endete aber relativ rasch, als die intransparente COFAG gegründet wurde und somit die parlamentarische Kontrolle wie auch die Rechtssicherheit der Unternehmen begraben wur-de - spätestens aber als klar wurde, dass die Bundesregierung keine Vorbereitungen für den Herbst in Angriff nahm. Wochen und Monate vergingen, viele Pressekonferenzen ersetzten die inhaltliche Vorbereitung möglicher Hilfsinstrumente für von erneuten Schließungen akut bedrohte Unternehmer_innen in Österreich. Instrumente wurden erst dann rasch zusammengestellt, als die zweite Welle bereits einen dunklen Schatten über die österreichische Wirtschaft warf, weitgehende Schließungen also unmittelbar bevorstanden. Der leichten Beantragung des Umsatzersatzes stand eine überschießende Ausgestaltung gegenüber - selbst der Bundesregierung war bald klar, dass dieses Instrument nicht zielgerichtet ist. Aus unnötiger Improvisation geboren, war der Umsatzersatz für ein monatelanges Ausrollen schlichtweg zu teuer. Die darauffolgenden Instrumente wiederum zu kompliziert - der Fixkostenzuschuss 800.000 sollte als Heilsbringer die Unternehmen über die Krise bringen, so das Versprechen. Aktuelle Zahlen belegen die von NEOS von Anfang an geäußerten Befürchtungen. Nur wenige haben den Fixkostenzuschuss 800.000 beantragt und dies auch sehr zögerlich. Frühestens im 2. Quartal 2021 wurde dieses Instrument langsam angenommen - zu unpräzise der Richtlinientext, zu riskant die darin abverlangten Prognosen. Die zahlreichen von den Schließungen indirekt betroffenen Unternehmen wurden von November an monatelang mit Versprechen hingehalten. Auch hier zeigen die vorliegenden Zahlen, dass der unnötig komplexe Aufbau des sog. Umsatzersatzes 2 dazu geführt hat, dass fast keine Anträge gestellt wurden. Doch Probleme wurden und werden nicht zugegeben und so zauberte die Bundesregierung eine neue Kreation aus dem Hut: den Ausfallsbonus - halb Zuschuss, halb Vorschuss. Aufgebaut auf den Fehlern der Vergangenheit konnte dieser nie wirklich laufen und humpelte von Anfang an. Was halbwegs funktionierte wurde kurzerhand aufgefettet - der am Fixkostenzuschuss 800.000 festhängende Teil ignoriert und mit der Verlängerung ab 1. Juli 2021 endgültig begraben. Die mangelhafte Ausgestaltung der Wirtschaftshilfen führte nicht nur zu langen Verzögerungen in der Auszahlung, sondern ebenfalls zu einer sehr unbefriedigend anmutenden Verteilung der Auszahlungen, die mehr dem Zufallsprinzip als inhaltlich durchdachten Zielvorstel-lungen folgt. Klare Regeln für Unternehmensgruppen wurden nicht eingebaut, weshalb manche nur einen einzigen Antrag stellen konnten, während andere pro Tochterunternehmen einen solchen stellen konnten und das gesamte Fördervolumen zur Verfügung hatten.

 

Beratungsresistenz der Bundesregierung und der konsequente Mangel an Planungssicherheit der Unternehmer_innen

Immer wieder wurde der Lockdown verlängert und immer wieder wurden neue - unterschiedliche und doch überschneidende - Wirtschaftshilfen präsentiert. Die bereits vor der Krise niedrige Eigenkapitalquote in österreichischen Unternehmen und ganz besonders in Tourismusbetrieben, belastet diese schwer und hätte es besonders nötig gemacht, effiziente und transparente Instrumente zur Verfügung zu stellen. Schlechtes Management durch die Bundesregierung strapazierte nicht nur die Geduld der Unternehmer_innen in Österreich. Die mangelhafte und intransparente Gestaltung erschwerte die Antragstellung und die Bearbeitung der Anträge. Während des langen Wartens auf eine Antwort der Blackbox COFAG mussten viele Unter- nehmer_innen zusehen, wie ihre Liquidität immer mehr aufgebraucht war. Zahlreiche Experten, betroffene Unternehmen und Oppositionsparteien wiesen immer wieder auf bestehende Konstruktionsfehler hin und drängten auf nötige Verbesserungen. NEOS haben bereits im Dezember 2020 die Einführung eines zielgerichteten und           raschen Instruments, der Verlustkompensation, gefordert und nochmals mit einem Antrag (1606/A(E)) im Mai 2021 bekräftigt. Beratungsresistent wurde stattdessen der geschaffene Dschungel an Hilfsinstrumenten gelobt. Der Rechnungshof hat in seinem Bericht zu den Corona-Wirtschaftshilfen vom 25. Juni 2021 bestätigt, was NEOS seit über einem Jahr kritisieren: Die Bundesregierung hat es nicht geschafft, den Unternehmen während der Krise schnell, unbürokratisch und treffsicher zu helfen. Die Corona-Wirtschaftshilfen waren zu komplex und unübersichtlich. Insgesamt 89 finanzielle Corona-Hilfsmaßnahmen des Bundes, die über insgesamt 20 exter-ne Stellen abgewickelt wurden, wurden dem Rechnungshof bis Ende September 2020 gemeldet. Beachtlich daran erscheint, dass die Kritik noch nicht mal die vielseitigen Instrumente ab November 2020 umfasst. Trauriges Highlight dieses anhaltend rücksichtslosen Vorgehens stellt die Verlängerung der Wirtschaftshilfen für besonders betroffene Branchen ab dem 1. Juli 2021 dar. Obwohl alle Experten und sogar die Bundesregierung eine starke Reduktion der Infektionszahlen dank voranschreitender Impfungen lange vorausgesagt haben, wurde über Monate hinweg nicht an  einem einheitlichen, rasch wirksamen und zielgerichteten Instrument gearbeitet, das jenen Branchen zur Verfügung stehen sollte, die auch weiterhin mit den Auswirkungen der Pandemie kämpfen werden. Zwei Wochen vor Auslaufen der Hilfen wurde vage skizziert, welche Teile der bestehenden Instrumente weitergeführt werden. Selbst mit Anfang Juli 2021 standen die entsprechenden Richtlinien nicht zur Verfügung. Unternehmer_innen werden somit weiterhin im Dunkeln gelassen, in welcher konkreten Form sie mit Unterstützung rechnen können (z.B. Voraussetzungen, Ersatzraten, etc.). Dieses Vorgehen, welches von konsequenter Planungslosigkeit, Improvisation und Beratungsresistenz geprägt war, lässt die berechtigte Frage auf- kommen, inwiefern all diese Hilfen evaluiert werden sollen und die Ergebnisse öffentlich gemacht werden sollen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



  1. Welche Organisationseinheiten sind im Bundesministerium für Finanzen für Erstellung, Überprüfung und Abänderung des Ausfallsbonus zuständig? (Bit-te um Aufschlüsselung der Einheiten und Angabe, wann welche Einheit für was zuständig war)
    1. Mit welchen anderen Organisationseinheiten in den anderen Bundes-ministerien gab es dazu einen Austausch? (Bitte um Aufschlüsselung, wann es mit wem welche Form des Austauschs gab)
    2. Wann stand für die zuständigen Organisationseinheiten fest, dass eine Eingrenzung auf weiterhin betroffene Branchen (wie Stadthotellerie     oder Veranstalter) ab 1. Juli 2021 nötig sein wird?
    3. Wann wurde mit der Vorbereitung der Änderung dieser Maßnahmen hinsichtlich der Zeit nach 1. Juli 2021 und der damit einhergehenden Fokussierung auf weiterhin betroffene Branchen (wie Stadthotellerie       oder Veranstalter) begonnen?
    4. Gab es einen Zeitplan für die Präsentation der Änderungen dieser Maßnahme ab 1. Juli 2021 und wurde dieser eingehalten?

                                          i.    Wenn der Zeitplan eingehalten wurde: warum wurde die Änderung nicht wesentlich früher präsentiert?

                                        ii.    Wenn der Zeitplan nicht eingehalten wurde: welche konkreten Faktoren haben dazu geführt?

  1. Welche Organisationseinheiten sind im Bundesministerium für Finanzen für Erstellung, Überprüfung und Abänderung des Verlustersatzes zuständig? (Bitte um Aufschlüsselung der Einheiten und Angabe, wann welche Einheit für was zuständig war)
    1. Mit welchen anderen Organisationseinheiten in den anderen Bundes-ministerien gab es dazu einen Austausch? (Bitte um Aufschlüsselung, wann es mit wem welche Form des Austauschs gab)
    2. Wann stand für die zuständigen Organisationseinheiten fest, dass eine Eingrenzung auf weiterhin betroffene Branchen (wie Stadthotellerie             oder Veranstalter) ab 1. Juli 2021 nötig sein wird?
    3. Wann wurde mit der Vorbereitung der Änderung dieser Maßnahmen hinsichtlich der Zeit nach 1. Juli 2021 und der damit einhergehenden Fokussierung auf weiterhin betroffene Branchen (wie Stadthotellerie          oder Veranstalter) begonnen?
    4. Gab es einen Zeitplan für die Präsentation der Änderungen dieser Maßnahme ab 1. Juli 2021 und wurde dieser eingehalten?

                                          i.    Wenn der Zeitplan eingehalten wurde: warum wurde die Änderung nicht wesentlich früher präsentiert?

                                        ii.    Wenn der Zeitplan nicht eingehalten wurde: welche konkreten Faktoren haben dazu geführt?

  1. Welche Organisationseinheiten sind im Bundesministerium für Finanzen für Erstellung, Überprüfung und Abänderung des Härtefallbonus zuständig? (Bitte um Aufschlüsselung der Einheiten und Angabe, wann welche Einheit für was zuständig war)
    1. Mit welchen anderen Organisationseinheiten in den anderen Bundes-ministerien gab es dazu einen Austausch?(Bitte um Aufschlüsselung, wann es mit wem welche Form des Austauschs gab)
    2. Wann stand für die zuständigen Organisationseinheiten fest, dass eine Eingrenzung auf weiterhin betroffene Branchen (wie Stadthotellerie       oder Veranstalter) ab 1. Juli 2021 nötig sein wird?
    3. Wann wurde mit der Vorbereitung der Änderung dieser Maßnahmen hinsichtlich der Zeit nach 1. Juli 2021 und der damit einhergehenden Fokussierung auf weiterhin betroffene Branchen (wie Stadthotellerie          oder Veranstalter) begonnen?
    4. Gab es einen Zeitplan für die Präsentation der Änderungen dieser Maßnahme ab 1. Juli 2021 und wurde dieser eingehalten?

                                          i.    Wenn der Zeitplan eingehalten wurde: warum wurde die Änderung nicht wesentlich früher präsentiert?

                                        ii.    Wenn der Zeitplan nicht eingehalten wurde: welche konkreten Faktoren haben dazu geführt?

  1. Welche Organisationseinheiten sind im Bundesministerium für Finanzen für Erstellung, Überprüfung und Abänderung des Fixkostenzuschusses 800.00 zuständig? (Bitte um Aufschlüsselung der Einheiten und Angabe, wann welche Einheit für was zuständig war)
    1. Mit welchen anderen Organisationseinheiten in den anderen Bundes-ministerien gab es dazu einen Austausch? (Bitte um Aufschlüsselung, wann es mit wem welche Form des Austauschs gab)
    2. Wie oft wurde diese Maßnahme von den zuständigen Organisations-einheiten evaluiert? (Bitte um Aufschlüsselung des Überprüfungszeitpunktes und der überprüften Maßnahme nach durchführender Organisationseinheit)
    3. Wurden bei der Evaluierung dieser Maßnahmen Fehler festgestellt?

                                          i.    Wenn ja: welche konkret?

                                        ii.    Wenn nein: wie wird/wurden die niedrigen Antragszahlen bis zum 2. Quartal in der Evaluierung berücksichtigt?

                                       iii.    Wenn nein: wie wird/wurden die wurde die Begünstigung gewisser Konzernstrukturen in der Evaluierung berücksichtigt?

  1. Welche Organisationseinheiten sind im Bundesministerium für Finanzen für Erstellung, Überprüfung und Abänderung des Umsatzersatz 2 (indirekt betroffene Unternehmen) zuständig? (Bitte um Aufschlüsselung der Einheiten und Angabe, wann welche Einheit für was zuständig war)
    1. Mit welchen anderen Organisationseinheiten in den anderen Bundes-ministerien gab es dazu einen Austausch? (Bitte um Aufschlüsselung, wann es mit wem welche Form des Austauschs gab)
    2. Wie oft wurde diese Maßnahme von den zuständigen Organisations-einheiten evaluiert? (Bitte um Aufschlüsselung des Überprüfungszeitpunktes und der überprüften Maßnahme nach durchführender Organisationseinheit)
    3. Wurden bei der Evaluierung dieser Maßnahmen Fehler festgestellt?

                                          i.    Wenn ja: welche konkret?

                                        ii.    Wenn nein: wie wird/wurden die niedrigen Antragszahlen in der Evaluierung berücksichtigt?

  1. Inwiefern soll eine Evaluierung sämtlicher Instrumente zur Unterstützung von Unternehmen durch die Covid-19-Krise stattfinden?
    1. Welche Evaluierungen haben in welcher Form bisher stattgefunden?
    2. In welcher Form sind Evaluierungen in Zukunft geplant? (Bitte führen Sie aus wer diese durchführen soll und bis wann eine solche geplant ist)
    3. Inwiefern werden andere Ressorts an der Evaluierung teilnehmen können?
    4. Inwiefern werden externe Experten an der Evaluierung teilnehmen  können?

e.    Ist eine Veröffentlichung der Evaluierungsergebnisse geplant?

  1. Wie haben sich die Zahlen der Selbstanzeigen nach § 29 FinStrG in den letzten drei Jahren entwickelt? (Bitte um Aufgliederung nach Bundesländern, Unternehmensgröße und Branche)

a.    Welche Schlussfolgerungen werden aus dieser Entwicklung gezogen?

  1. Wird an einem einheitlichen, raschen und effizienten Hilfsinstrument für künftige Krisen gearbeitet?
    1. Wenn ja: wie soll ein solches Instrument konkret aussehen und wann sollen Ergebnisse präsentiert werden?
    2. Wenn ja: welche Organisationseinheiten sind im Bundesministerium für Finanzen für die Erstellung zuständig? (Bitte um Aufschlüsselung der Einheiten und Angabe, für was diese zuständig sind)
    3. Wenn nein: warum nicht?

d.    Wenn nein: sieht man kein Verbesserungspotenzial in der Effizienz?

  1. Wird an einem einheitlichen, raschen und effizienten Hilfsinstrument nach  Vorbild des Kieler Modells (Verlustkompensation), wie vom designierten Wifo-Chef Gabriel Felbermayr vorgeschlagen, gearbeitet?
    1. Wenn ja: wie soll ein solches Instrument konkret aussehen und wann sollen Ergebnisse präsentiert werden?
    2. Wenn ja: welche Organisationseinheiten sind im Bundesministerium für Finanzen für die Erstellung zuständig? (Bitte um Aufschlüsselung der Einheiten und Angabe, für was diese zuständig sind)
    3. Wenn nein: warum nicht?
    4. Wenn nein: sieht man kein Verbesserungspotenzial in der Effizienz?