7290/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.07.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Das Bundesheer ist keine Hilfspolizei

 

Das Bundesheer ist finanziell ausgehungert. Im Jänner diesen Jahres haben wir zum Thema Assistenzeinsätze (bzw. Unterstützungsleistungen) des Bundesheeres bereits eine Anfrage gestellt. (4899/J) Grundlage der Anfrage war damals ein Rechnungshofbericht (2020/38), der eben diese Einsätze des ÖBH zur Zeit der Flüchtlingsbewegungen beginnend im Jahr 2015 untersucht hat. Hauptkritikpunkt des RH war, dass Assistenz-und Unterstützungseinsätze gesetzlich geregelt sind und nur  unter spezifischen Bedingungen beschlossen werden dürfen. Unklar war auch dem Rechnungshof, ob diese Vorschriften bei der Beschlussfassung in Betracht gezogen wurden und ob das ÖBH den Fortbestand dieser Bedingungen während der Einsätze ausreichend evaluiert hat.

"Diese Voraussetzung zu einer Verweigerung eines Assistenzeinsatzes liegt insbesondere dann vor, wenn eine Hilfeleistung des Bundesheeres nicht dem „ultima ratio Prinzip“ unterliegt und die zuständige staatliche Einrichtung eine konkrete Aufgabe auch mit eigenen Mitteln oder unter Heranziehung kurzfristig aufgebotener sonstiger Unterstützungen (etwa durch Abschluss privatrechtlicher Verträge) bewältigen kann." (4922/AB)

So die damaligen Ausführungen von Seiten des Ministeriums. Relevant wird diese Frage nun erneut, weil wir wieder vor einer ähnlichen Situation stehen: Der Assistenzeinsatz des ÖBH, den Schutz von Objekten wie Botschaften in Wien zu übernehmen, wurde durch den Ministerrat verlängert                                                     (https://www.derstandard.at/story/2000127833589/bundesheer-bewacht-weiter-           botschaften). Das zählt definitiv nicht zu den Kernaufgaben des Bundesheeres, auf die es sich - vor allem aufgrund der finanziellen Lage - eigentlich konzentrieren soll-te.   

Laut Gesetzeslage darf das ÖBH nur als ultima ratio für Hilfeleistungen herangezogen werden, wenn zivile Ressourcen nicht ausreichen, um der Gefahr zeitgerecht zu begegnen. Auch muss die Assistenzleistung von Gesetzes wegen auf einen Zeitraum beschränkt werden, der es den zivilen Behörden erlaubt, ihrerseits Kapazitäten aufzubauen. Spezifisch nicht erlaubt wäre eine militärische Hilfsleistung mit der ein-zigen Begründung der Kosteneinsparung im Vergleich zur zivilen Behörde. Es ist    äußerst unwahrscheinlich, dass die Bewachung der Botschaften durch das ÖBH wirklich alternativlos ist. Der Rechnungshof hat schon vergangenes Jahr darauf hingewiesen, dass diese Hilfseinsätze nur durchgeführt werden dürfen, wenn das zuständige Ministerium – in diesem Fall das Innenministerium – nicht dazu in der Lage ist.

Dass es das Innenministerium in den letzten acht Monaten nicht geschafft hat – so lange dauert der Einsatz bereits – hier Abhilfe zu schaffen ist kaum vorstellbar. Auch scheint trotz der gesetzlichen Situation kein Interesse vonseiten der Ministerin zu   bestehen, diese Einsätze so kurz wie möglich (und damit gesetzeskonform) zu halten. Statt aus gesetzlichen und budgetären Gründen im Ministerrat gegen den Einsatz zu stimmen, oder zumindest zu versuchen, diesen der Öffentlichkeit als ultima ratio zu verkaufen, freut sie sich über die gesetzwidrige und von den Kernaufgaben ablenkende Aufgabe. Im Standard erklärt sie stolz, das Bundesheer sei ein "verläss-lichen Partner," ohne die Kritik an den Einsätzen zu thematisieren.

Dass durch die Verlängerung nun weiterhin 240 Soldat_innen an anderer Stelle fehlen ist keine ultima ratio mehr, das ist schlicht unzulässig. Auch die Grünen waren  eigentlich gegen die Verlängerung, aber auch hier konnte sich der Koalitionspartner wohl nicht durchsetzen. Wenn es der Ministerin wirklich um das Wohl des Bundesheeres geht, kann sie dieses wirklich nicht als billige Ersatzpolizei missbrauchen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



  1. Das BMLV muss Assistenzansuchen hinsichtlich ihrer Gesetzmäßigkeit überprüfen.
    1. Welche Voraussetzungen wurden in diesem Fall erfüllt, um diese Assistenzleistung zu rechtfertigen?
    2. Die Assistenz wäre rechtlich nur gedeckt, wenn die Ressourcen des  zuständigen Ministeriums durch eine nicht vorhersehbare Notlage temporär nicht ausreichend wären. Aufgrund welcher Argumentation des BMI hat die Bundesministerin die routinemäßige Bewachung von Botschaften in der Abwesenheit zeitgleicher andere Krisen als temporäre Notlage bewertet?
    3. Nach welchen rechtlichen Kriterien stellt der verlängerte Einsatz die vom Gesetz geforderte ultima ratio dar?
    4. Welche Begründung kann das BMI anführen, warum es in den langen Monaten seit dem Beginn des Einsatzes und trotz des verringerten  Präsenzbedarfs der Exekutive im Corona-Lockdowneinsatz keine adäquate Eigenressourcen aufbauen konnte?
  1. Wurde vor der Verlängerung im Vorfeld die Rechtmäßigkeit des Einsatzes durch Jurist_innen überprüft?
    1. Wenn ja, zu welchem Schluss sind diese gekommen? Aufgrund welcher Kriterien wurde die ultima ratio anerkannt?
  1. Es gab Kritik an der Verlängerung des Einsatzes durch den Grünen Koalitionspartner. Mit welchen Argumenten wurden deren Zweifel beseitigt?
  2. Von welchen Personen oder Organisationen ging der ursprüngliche Wunsch aus, diesen Assistenzeinsatz zu verlängern?
  3. Ministerin Tanner hat im Rahmen der Novelle des Besoldungsgesetzes geäußert, dass Präsenzdiener nicht mehr in Assistenzeinsätzen von ihrer Ausbildung abgelenkt werden sollen. Welche Soldat_innen (Präsenzdiener, Grundwehrdiener, Miliz) sind für diesen Einsatz vorgesehen?
    1. Im Falle dass auch Grundwehrdiener eingesetzt werden, wie ist dieser Einsatz mit ihrer Ausbildung mit den Kernaufgaben des ÖBH zu vereinbaren?
  1. Wie hoch sind die Kosten, die durch diese Assistenzleistung entstehen? Bitte auch um Auflistung der Kosten pro Soldat_in.
    1. Werden diese weiterverrechnet?

                                          i.    Wenn ja, an wen?

  1. Laut Standard kostet die Bewachung der Botschaften durch das Militär mehr, als Polizeibewachung kosten würde. Ist diese Feststellung korrekt?
    1. Bitte um vergleichende Auflistung der Kosten für Militärbewachung und Polizeibewachung. Bitte vergleichen Sie Stundenkosten, Anfahrtskosten und alle anderen anfallenden Kostenfaktoren.
    2. Was hat dieser Assistenzeinsatz des Militärs zur Botschaftsbewachung bisher gekostet?
    3. Welcher Betrag wurde bisher rückgefordert? Wie viel Geld wurde bisher vom BMLV als Rückvergütung erhalten?
    4. Welchen rückgeforderten Betrag haben die anfordernden Ministerien anerkannt aber noch nicht beglichen?