7304/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.07.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Alois Stöger, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend

Evaluierung des Straßenbauprogramms der ASFINAG

In den Medien wird laufend über eine Weisung der Bundesministerin Leonore Gewessler an die ASFINAG berichtet, dass das Bauprogramm der ASFINAG evaluiert werden soll und bis zum Vorliegen des Ergebnisses alle Bauprojekte gestoppt wurden.

Dies hat massive Auswirkungen auf das Straßenbauprogramm der ASFINAG und lässt bei vielen Projekten und im Besonderen bei der S1 Nordostumfahrung und S1 Spange in Wien lange Verzögerungen befürchten. Die Projekte S1 Nordostumfahrung und S1 Spange wurden über viele Jahre geprüft und das UVP Verfahren welches durch sämtliche Instanzen ging wurde positiv abgeschlossen. Die UVP-Bescheide sind in Rechtskraft erwachsen.

Jede weitere Verzögerung des Baubeginns führt zu massiven Auswirkungen auf die Stadtentwicklungsgebiete im 22. Bezirk. Diese können nicht errichtet werden, da in der Städtebau UVP die Anbindung an die Stadtstraße und Spange S1 als verpflichtende Auflage vorgeschrieben wurde. Werden die Straßenanbindungen nicht realisiert bedeutet dies daher einen Baustopp in der Seestadt Aspern.

Eine Verkehrsentlastung der Wohngebiete im 21. Und 22. Bezirk von Wien wird ebenso verhindert und der Transitverkehr weiterhin über die bereits jetzt überlasteten Straßen der Donaustadt und die A23 Südosttangente mitten durch die Stadt geführt.

Wien braucht wie es bei vielen anderen Städten üblich ist eine Umfahrung.

Aus diesem Grund richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage

1.       Stimmt es, dass von Seiten des Bundesministeriums eine Eigentümer Weisung an die ASFINAG zur Evaluierung der Straßenbauprojekte der ASFINAG ergangen ist?

2.       Wenn eine Weisung erteilt wurde, in welcher Form (z.B. Brief, AR Beschluss etc.) wurde bei der ASFINAG die Evaluierung der Bauprojekte beauftragt?

3.       Welchen Inhalt hat diese Weisung? Wir ersuchen um Übermittlung.

4.       Von welcher Person konkret wurde diese Weisung erteilt und in welcher rechtlichen Funktion der ASFINAG gegenüber?

5.       Welche Rechtsform hat die ASFINAG?

6.       Ist in der Rechtsform der ASFINAG ein Weisungsrecht von Seiten des Bundesministeriums gegeben?

7.       Auf welcher rechtlichen Basis wurde die Weisung gegenüber der ASFINAG erteilt?

8.       Ist die erteilte Weisung für die ASFINAG bindend?

9.       Mit welcher Begründung wurde diese Weisung erteilt?

10.    Bei der ASFINAG handelt es sich um eine Aktiengesellschaft. Wenn keine Weisung erteilt wurde, in welcher Form wurde der erteilte Auftrag zur Evaluierung der Bauprojekte der ASFINAG übermittelt? (Telefonat, Brief, E-Mail, etc.)

a.       Wann erfolgte der Auftrag?

b.          Welchen Inhalt hat der Auftrag? Wir ersuchen um Übermittlung des Auftrages.

c.        Ist der Auftrag rechtliche bindend?

d.       Wurde der Aufsichtsrat darüber informiert?

11.   Wer wurde mit der Evaluierung beauftragt und führt diese durch? Wurden externe Experten beigezogen? Wenn ja welche sind dies?

12.    Wurde diese Weisung/Auftrag bewusst erteilt um laufende Bauprojekte der ASFINAG zu verzögern oder zu verhindern?

13.    Welche Straßenbauprojekte der ASFINAG sind von dieser Weisung/Auftrag betroffen?

14.    Welchen rechtlichen Genehmigungsstand haben die einzelnen von der Weisung/Auftrag betroffenen Bauprojekte (Anführung des genauen Verfahrensstandes mit Datum der ergangenen Bescheide, erhobenen Rechtsmittel, Entscheidungen über die eingebrachten Rechtsmittel und Rechtskraft?

15.   Wurde diese Weisung/Auftrag erteilt um die Straßenbauprojekte S1 Nordostumfahrung und S1 Spange zu verzögern oder zu verhindern?

16.   Wann war der Baubeginn, die Verkehrsfreigabe und Baufertigstellung für die S1 Nordostumfahrung und S1 Spange bevor die Weisung/Auftrag erteilt wurde geplant?

a.       Wann wird der Baubeginn, die Verkehrsfreigabe und die Baufertigstellung nach der Weisung/Auftrag erfolgen?

b.       Zu welchen Verzögerungen wird es durch die Weisung/Auftrag bei den beiden Bauprojekten kommen?

17.    Wurden Ausschreibungen für die Bauprojekte S1 Nordostumfahrung und S1 Spange gestoppt oder die Auflage der Ausschreibungen verhindert?

a.       Welche Ausschreibungen sind dies?

b.       Welches Auftragsvolumen haben die einzelnen Ausschreibungen?

18.    Welche Ausschreibungen sind für die S1 Nordostumfahrung und S1 Spange bereits durchgeführt worden aufgeteilt auf die einzelnen Bauprojekte und Bauabschnitte?

a.       Welches Auftragsvolumen haben die einzelnen Ausschreibungen aufgeteilt auf die einzelnen Projekte und Bauabschnitte?

b.       Welche Beauftragungen wurden auf Basis der Ausschreibungen aufgeteilt auf die einzelnen Projekte und Bauabschnitte durchgeführt?

c.        Wurden im Vorfeld der Weisung die Haftungsfragen und Ausfallsentschädigungen bei den einzelnen Beauftragungen geklärt und welches Ergebnis hat die Klärung bei jeder einzelnen Ausschreibung gebracht?

19.   Wie hoch waren die gesamten finanziellen Aufwendungen mit Stand heutigem Datum, die für die beiden Projekte S1 Nordostumfahrung und S1 Spange für Planung, Genehmigungsverfahren, Untersuchungen usw. aufgeteilt auf die einzelnen Projekte getätigt wurden? (Bitte um Auflistung in Tabellenform)

20.    Wann ist beim Bauabschnitt 1 der S1 Nordostumfahrung die Querung der S80 ÖBB Strecke Marchegger Ast durch die ASFINAG geplant?

a.       Wann sind die dafür erforderlichen Gleissperren mit Angabe des genauen Datums Beginn und Ende der Gleissperre vorgesehen?

b.       Welche Fristen sind laut sämtlicher Genehmigungsbescheide einzuhalten um diese zwischen ASFINAG und ÖBB vereinbarten Gleissperren auch nutzen zu können?

c.       Können die angeführten Fristen durch die Weisung/Auftrag eingehalten werden?

21.    Die angeführten Gleissperren, beim Bauabschnitt 1 der S1 Nordostumfahrung zur Querung der S80 ÖBB Strecke Marchegger Ast, wurden zwischen ASFINAG und ÖBB abgestimmt. Auch von den ÖBB werden in diesem Zeitraum Arbeiten an der Strecke durchgeführt. Gleissperren einer ÖBB Strecke die in Vollbetrieb ist, können nur sehr schwer realisiert werden und bedürfen einer sehr langen Vorlaufzeit. Können die bestehenden zwischen ASFINAG und ÖBB abgestimmten Gleissperren zur Querung der S80 ÖBB Strecke Marchegger Ast genutzt werden?

a.       Wenn nicht, wann besteht die nächste Möglichkeit eine solche Sperre für die erforderlichen Arbeiten zu erwirken?

b.       Wenn nicht, zu welchen zeitlichen Verzögerungen kommt es beim Bauprojekt S1 Nordostumfahrung Baubschnitt 1 und 2

c.        Wenn nein, welche Konsequenzen ergeben sich für das Projekt S1 Nordostumfahrung in Zusammenhang mit den in den Genehmigungsbescheiden erteilten Auflagen und Verpflichtungen?

d.       Wenn nein, kann es dadurch zu Tatbeständen kommen, die ein Änderungsverfahren bei den bestehenden Genehmigungsbescheiden insbesondere beim UVP-Bescheid und den materienrechtlichen Genehmigungen auslösen?

22.    Ist Ihnen bewusst, dass in der Städtebau UVP für die Seestadt Nord die Anbindung an die Stadtstraße und Spange S1 verpflichtend als Auflage vorgeschrieben wurde und bei einem Entfall der Straßenanbindungen dies einen Baustopp in der Seestadt Aspern bedeutet?

a.       Ist Ihnen bewusst, dass von Wohnbauträgern große Investitionen in diesem Gebiet getätigt wurden?

b.       Ist Ihnen bewusst, dass das massive finanzielle Auswirkungen auf gemeinnützige Wohnbauträger hat, die dort Flächen gekauft haben?

c.        Ist Ihnen bewusst, dass Schäden in großen Millionenbeträgen zu erwarten sind?

d.       Wer haftet für Schäden die sich aus dieser Entscheidung ergeben?

e.       Haften Sie persönlich?

f.         Haftet das Ministerium?

g.       Haftet die ASFINAG?

h.       Haftet die Republik Österreich?

23.   Auf welche Verkehrsbelastung ist die A23 Südosttangente ausgelegt?

a.       Welche Verkehrsbelastung ist derzeit auf der A23 Südosttangente?

b.       Welche Verkehrsbelastung wird für 2030 auf der A23 Südosttangente erwartet ohne S1 Nordostumfahrung und S1 Spange?

c.        Welche Verkehrsbelastung wird für 2030 auf der A23 Südosttangente erwartet mit der S1 Nordostumfahrung und S1 Spange?

d.       Welche Verkehrsbelastung wird für 2030 auf der A23 Südosttangente erwartet mit der S1 Nordostumfahrung, S1 Spange, Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel, Umsetzung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung in Wien und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im 22. Bezirk?

24.   An wie vielen Tagen im Jahr kommt es auf der A23 Südosttangente zu Stau und Verzögerungen aufgrund von Verkehrsüberlastung?

a.       Wie hoch ist die vermeidbare CO2 Belastung im Jahr durch die Staubildung auf der A23 Südosttangente?

b.       Zu welchen Volkswirtschaftlichen Schaden führt die Staubildung auf der A23 Südosttangente?