7305/J XXVII. GP
Eingelangt am 08.07.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Petra Wimmer, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt
betreffend Mutter-Kind-Pass
Um die Voraussetzungen zum Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld zu erfüllen, müssen die korrekte Durchführung und der Nachweis der ersten zehn Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen beim Krankenversicherungsträger erbracht werden.
Passiert das nicht fristgerecht, kommt es zu einer Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes in der Höhe von € 1.300 pro Elternteil. Diese Kürzung tritt auch dann ein, wenn die fehlende fristgemäße Übermittlung nicht den Eltern anzulasten ist.
Die Volksanwaltschaft, der Rechnungshof sowie die Österreichische Gesundheitskasse haben dieses Vorgehen kritisiert und fordern eine Reform. In den meisten Fällen werden die Untersuchungen bei Ärztinnen und Ärzten mit Kassenvertrag durchgeführt. Damit liegen die geforderten Untersuchungsbestätigungen ohnehin beim Krankenversicherungsträger auf. Dieser könnte daher ohne weiteres auch selbst feststellen, ob die vorgeschriebenen Untersuchungen rechtzeitig durchgeführt worden waren.
Könnten die Krankenversicherungsträger die bereits vorliegenden Daten zu Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen für die Anspruchskontrolle beim Kinderbetreuungsgeld heranziehen, wäre diese Problematik verschwunden. Zusätzlich wäre der Verwaltungsaufwand für die Behörden reduziert.
Im Hinblick auf die angekündigte Reform des Mutter-Kind-Passes stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende
ANFRAGE
1. Wie vielen Personen wurde seit 2016 aufgrund von verspätet erbrachten Nachweisen der vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes gekürzt (Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesländern)?
2. Wie vielen Personen wurde seit 2016 aufgrund von nicht erbrachten Nachweisen der vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes gekürzt (Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesländern)?
3. Wurde Ihr Ressort von der Österreichischen Gesundheitskasse kontaktiert, um über die Schaffung der gesetzlichen Grundlage zur Verwendung von vorliegenden Daten zu Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen für die Anspruchskontrolle beim Kinderbetreuungsgeld zu sprechen?
a. Wenn ja, wie lautet der Inhalt dieses Gesprächs?
4. Ist bei der angekündigten Reform des Mutter-Kind-Passes geplant, dass die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um den Krankenversicherungsträger zu ermöglichen, die bereits vorliegenden Daten zu Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen für die Anspruchskontrolle beim Kinderbetreuungsgeld heranziehen?
5. Werden Stakeholder und Experten in die Reform des Mutter-Kind-Passes miteinbezogen?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn ja, wie wird die Expertise dieser eingeholt?
c. Wenn nein, warum nicht?
6. Werden bisher im Mutter-Kind-Pass enthalten Untersuchungen weiterhin fester Bestandteil sein?
7. Welche Untersuchungen werden künftig im Mutter-Kind-Pass enthalten sein?
8. Werden die Kassenplätze ausgebaut, damit die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern gewährleistet werden kann?
a. Wenn ja, wieviele zusätzliche Kassenplätze werden geschaffen?
b. Wenn ja, wie hoch sind die dafür budgetierten Mittel?
9. Wie stellen Sie sicher, dass die Gestaltung des elektronischen Mutter-Kind-Passes datenschutzrechtlich unbedenklich ausfällt?
10. Wie lautet der Zeitrahmen zur Reform des Mutter-Kind-Passes?
11. Wann wird die Reform des Mutter-Kind-Passes voraussichtlich dem Parlament präsentiert?