7316/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.07.2021
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Alois Kainz

und weiterer Abgeordneten

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz  

betreffend Prozess gegen das Gurgeltest-Großlabor Lifebrain  

 

Auf wien.orf.at wurde am 1. Juli 2021 folgendes berichtet:

 

Prozess gegen Gurgeltest-Großlabor startet

Am Handelsgericht Wien beginnt heute ein Prozess gegen ein Großlabor für CoV-Tests. Die Wiener Ärztekammer reichte gegen Lifebrain Klage wegen unlauteren Wettbewerbs ein. Das Labor wertet unter anderem die „Alles gurgelt“-Tests aus.

 

Die Wiener Ärztekammer will in dem Prozess am Handelsgericht klären, auf welcher Rechtsgrundlage Lifebrain die angebotenen Leistungen erbringt. Lifebrain ist keine medizinische, sondern eine naturwissenschaftliche Einrichtung. Seit einer Novelle des Ärztegesetzes im Vorjahr ist auch diesen Laboren das Durchführen von PCR-Tests erlaubt, allerdings sind laut Ärztekammer Rechtslage, Qualitätssicherung und Hintergrund des Unternehmens unklar. Das Großlabor verfügt laut Unternehmenswebseite über Standorte in Wien, aber auch in Linz, Graz und Kapfenberg. Dahinter steckt eine Firmengruppe aus Italien – laut eigenen Angaben handelt es sich um einen der größten Anbieter Italiens für klinische Labortests. Gegründet wurde Lifebrain 2013 in Wien, unter anderem vom Wiener Herzchirurgen Michael Havel.

 

Ärztekammer vertritt andere Labore

Die Wiener Ärztekammer vertritt auch die niedergelassenen Labore in Wien, die ebenfalls PCR-Tests anbieten. „Im Wettbewerb müssen faire Bedingungen herrschen. Alle müsse dieselben Ausgangslagen haben. Daher ist es erlaubt, das zu hinterfragen“, argumentiert die Kammer.

Dass die Wiener Labore mit Lifebrain keine Freude haben liegt auf der Hand: Sie verlangen für einen PCR-Test bis zu 180 Euro, Lifebrain verlangt hingegen nur 59 Euro. Die Gurgeltests über die Aktion „Alles gurgelt“ der Stadt Wien sind für die Getesteten sogar kostenlos.

 

Über 3,4 Millionen Tests für „Alles gurgelt“

Im Rathaus sieht man den Rechtsstreit vorerst gelassen, man geht davon aus, dass alles rechtens ist. Basis für die Zusammenarbeit sei eine Ausschreibung der Bundesbeschaffung GmbH (BBG). Die Zulässigkeit der Durchführung von CoV-Tests sei zusätzlich in einem Schriftverkehr zwischen dem Gesundheitsministerium und der MA 40 „eindeutig“ geklärt. Für die Stadt ist Lifebrain jedenfalls ein wichtiger Kooperationspartner. Allein im Zuge von „Alles gurgelt“ wurden in dem Großlabor auf der Baumgartner Höhe in Wien-Penzing über 3,4 Millionen Proben ausgewertet.“[1]

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Warum wurde die Ausschreibung der Bundesbeschaffung GmbH konkret an die Lifebrain GmbH vergeben?
a.) Wann wurde der Vertrag mit der Lifebrain GmbH geschlossen?
b.) Welche Leistungen wurden dabei konkret vereinbart?
c.) Welche Leistungen konnte die Lifebrain GmbH erfüllen, die andere Anbieter nicht erfüllen konnten? Bitte um Auflistung.

2.    Ging es bei der Vergabe des Zuschlags lediglich um die Kosten für die Durchführung der PCR-Tests oder gab es auch andere Gründe warum die Lifebrain GmbH den Zuschlag bekam?
a.) Falls es auch andere Gründe gab, welche waren das?

3.    Wie viele andere Labore haben im Zuge der Ausschreibung der Bundesbeschaffung GmbH ein Angebot eingebracht?
a.) Wie sahen die Angebote konkret jeweils aus?
b.) Handelte es sich lediglich um Unternehmen aus Österreich oder auch um ausländische Unternehmen?
c.) Warum hat keines dieser Unternehmen den Zuschlag bekommen?

4.    Inwiefern waren Sie in die Erteilung des Auftrags an die Lifebrain GmbH involviert?

5.    Aus der Berichterstattung geht hervor, dass Wiener Labore für PCR-Tests bis zu 180 Euro verlangen, die Lifebrain mit Verbindung nach Italien hingegen nur 59 Euro.
a.) Wie erklären Sie sich diesen drastischen Preisunterschied?

b.) Lässt dieser drastische Preisunterschied in Ihren Augen nicht gleich den Anschein aufkommen, dass die Qualitätsstandards vielleicht nicht unbedingt den hohen Qualitätsstandards der österreichischen medizinischen Labore entsprechen?

6.    Laut Bericht sind Rechtslage, Qualitätssicherung und Hintergrund des Unternehmens laut Ärztekammer unklar.
a.) Inwiefern wurde die Rechtslage bei Auftragsvergabe geprüft?
b.) Was war das Ergebnis dieser Prüfung?

c.) Inwiefern wurde die Qualitätssicherung bei Auftragsvergabe geprüft?
d.) Was war das Ergebnis dieser Prüfung?

e.) Inwiefern wurde der Hintergrund des Unternehmens bei Auftragsvergabe geprüft?

f.) Was war das Ergebnis dieser Prüfung?

7.    Seit einer Novelle des Ärztegesetzes im Jahr 2020 dürfen neben medizinischen Laboren auch naturwissenschaftliche Einrichtungen PCR-Tests durchführen.
a.) Warum wurde das Ärztegesetz derartig novelliert? Bitte um genaue Auflistung aller Gesichtspunkte, welche entscheidend für die diesbezügliche Novelle des Ärztegesetzes waren.  

8.    Welche Qualitätsstandards müssen naturwissenschaftliche Einrichtungen, welche PCR-Tests durchführen, erfüllen?
a.) Wer ist für die Kontrolle dieser Qualitätsstandards verantwortlich?
b.) Inwiefern besteht ein Unterschied der Qualitätsstandards zu den medizinischen Einrichtungen?

9.    Gibt es noch andere naturwissenschaftliche Einrichtungen in Österreich, welche PCR-Test auf Grundlage einer Vergabe durch die Bundesbeschaffung GmbH durchführen?
a.) Falls ja, welche Einrichtungen sind das konkret?
b.) Wie viel verlangen diese Einrichtungen jeweils pro PCR-Test?
c.) Falls nein, warum nicht?



[1] Quelle: https://wien.orf.at/stories/3110804/