7317/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.07.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Alois Kainz

und weiterer Abgeordneten

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz  

betreffend Regelungen für Besuche von Patienten in Krankenhäusern 

 

Während der Corona-Pandemie wurden die Regelungen für Krankenhausbesuche massiv verschärft. So galt ab Mittwoch dem 10. März 2021, dass Patientinnen und Patienten nur eine Besucherin oder einen Besucher pro Tag empfangen dürfen. Gerade schwerkranke Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen trifft diese Regelung natürlich besonders hart, insbesondere, wenn sich die enge Familie nicht gemeinsam verabschieden darf.

 

Berichte über die unmenschliche Behandlung in Krankenhäusern in Zusammenhang mit den Corona-Regelungen gibt es leider viele. Im Krankenhaus Melk beispielsweise durfte ein sterbender Patient Anfang Juni nicht von seinen beiden Angehörigen, seiner Ehefrau und seinem Sohn, zeitgleich besucht werden. Sogar ein externer Sicherheitsdienst wurde zugezogen und verhinderte, dass sich Mutter und Sohn gleichzeitig verabschieden konnten. Wenn man solche Berichte hört, von denen es leider in Österreich mittlerweile viel zu viele gibt, fragt man sich schon, ob die Corona-Regelungen noch verhältnismäßig sind, wenn nicht einmal ein sterbender Patient gleichzeitig von seinen Angehörigen besucht werden kann, insbesondere da Besucherinnen und Besucher sowie auch Begleitpersonen ohnedies einen negativen COVID-19-Test vorweisen müssen und in der Regel auch eine FFP2-Maske tragen müssen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Warum wurden die Besucherregelungen für Krankenhäuser mit März 2021 derartig geändert?

2.    Die Regelungen besagen, dass ein Patient nur einen Besucher pro Tag empfangen kann. Wie sieht es mit Personen, welche im gleichen Haushalt leben aus?
a.) Warum darf ein Patient nicht zeitgleich von zwei Personen, welche im gleichen Haushalt leben, besucht werden?

3.    Ist es in Ihren Augen verhältnismäßig, dass schwerkranke Personen nur von einer Person besucht pro Tag werden dürfen?
a.) Warum wurde für schwerkranke Personen keine Ausnahmebesuchsregelung getroffen?

4.    Wer ist für die Einhaltung der 1-Personen-Regelung verantwortlich?

a.) Welche Sanktionen sind vorgesehen, für den Fall dass sich Patienten und Besucher nicht daran halten?
b.) Welche Sanktionen sind vorgesehen, für den Fall, dass die Regelungen nicht entsprechend kontrolliert werden?

5.    Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass im vorliegenden Fall sogar der externe Sicherheitsdienst hinzugezogen wurde?
a.) Ist das in Ihren Augen verhältnismäßig?

6.    Inwiefern planen Sie die Corona-Besuchsregelungen für Krankenhäuser künftig zu ändern? Bitte um genaue Erläuterung.

7.    Falls künftig die 1-Personen-Regelung weiter gelten soll, planen Sie Ausnahmen für schwerkranke Personen zu treffen?

8.    Falls künftig die 1-Personen-Regelung weiter gelten soll, planen Sie Ausnahmen für mehrere Besucher, welche im gleichen Haushalt leben, zu treffen?