7323/J XXVII. GP
Eingelangt am 08.07.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend die durch Bundeskanzler Sebastian Kurz im August 2020 in Aussicht gestellten Partnerschaftsabkommen
In seiner Rede zur Lage der Nation vom 28. August 2020 erklärte Bundeskanzler Sebastian Kurz: „Wir werden in den nächsten Jahren strategische Partnerschaftsabkommen unter anderem mit Australien, Äthiopien, Costa Rica, Israel, Norwegen, den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Schweiz, Südkorea und Uruguay abschließen. Ziel ist es hier vor allem, die wirtschaftliche Zusammenarbeit, die wissenschaftliche Kooperation und den Jugendaustausch zu forcieren.“
In diesem Sinne stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende
Anfrage
1. Wie ist der Stand (Juli 2021) dieser Partnerschaftsabkommen?
2. Inwiefern sind die Partnerschaftskommen „strategisch“ ?
a. Inwieweit unterscheiden sie sich?
b. Sollen sie sich von anderen, nicht „strategisch“ genannten Abkommen mit Drittstaaten auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, der wissenschaftlichen Kooperation oder des Jugendaustausches unterscheiden?
3. Mit welchen Staaten hat Österreich bereits rechtlich verbindliche oder unverbindliche Abkommen auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, der wissenschaftlichen Kooperation oder des Jugendaustausches geschlossen?
a. Wurden bereits Vollmachten zur Verhandlung solcher Abkommen ausgestellt und bejahendenfalls, für wen und für Verhandlungen mit welchen Staaten?
4. Laut der Webseite des Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (in Folge: BMEIA) wurde ein „Memorandum für eine strategische Partnerschaft" zwischen der Schweiz und Österreich unterzeichnet. Handelt es sich hierbei um einen völkerrechtlichen Vertrag oder um eine rechtlich nicht verbindliche Vereinbarung?
a. Sollte es sich um eine rechtlich verbindliche Übereinkunft handeln, warum wurde sie nicht dem Nationalrat zur Genehmigung zugeleitet?
b. Wenn es sich um eine rechtlich nicht verbindliche Grundlage handelt, was ist deren Mehrwert?
5. Sollen mit den anderen vom Bundeskanzler genannten Staaten Partnerschaftsabkommen als rechtlich verbindliche oder nicht verbindliche Vereinbarungen abgeschlossen werden?
a. Gibt es in dieser Hinsicht Vorstellungen der anderen vom Bundeskanzler genannten Staaten und wie sehen diese gegebenenfalls aus?
6. Als ein Ziel der Partnerschaftsabkommen wurde der „Jugendaustausch“ genannt. Die in Guatemala ansässigen österreichischen Auslandsschulen „Instituto Austriaco Guatemalteco“ und „Colegio Viena Guatemalteco“ verfügen über insgesamt 1820 Schülerinnen und Schüler. Soll ein Jugendaustausch mit Schülerinnen und Schülern beziehungsweise mit jungen Absolventinnen und Absolventen dieser Schulen gefördert werden?
a. Wenn ja, wie?
b. Wenn nein, warum nicht?
7. Hat das BMEIA vor, ein strategisches Partnerschaftsabkommen oder ein Abkommen zur Förderung des Jugendaustausches mit Guatemala abzuschließen?
a. Wenn ja, soll dieses Abkommen rechtlich verbindlich oder rechtlich unverbindlich sein?
8. Laut Artikel 9 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Guatemala über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Wissenschaft und des Bildungswesens ist der Präsident der „Fundación Austriaco Guatemalteca", welche das „Instituto Austriaco Guatemalteco“ finanziert, der in Guatemala akkreditierte Botschafter der Republik Österreich oder sein nominierter Vertreter. Wer ist derzeit der Präsident der „Fundación Austriaco Guatemalteca“?
9. Die völkerrechtliche Grundlage für das „Instituto Austriaco Guatemalteco“ ist das oben genannte Abkommen, BGBl. Nr. 524/1989. Was ist die völkerrechtliche Grundlage für das „Colegio Viena Guatemalteco“? Gibt es eine weitere Rechtsgrundlage?
10. Was ist die völkerrechtliche Grundlage für das „Colegio Austriaco Mexicano“?
a. Sollte aus Sicht des BMEIA das „Colegio Austriaco Mexicano“ in Anlehnung an das „Instituto Austriaco Guatemalteco“ völkerrechtlich abgesichert werden?
b. Welche institutionelle Rolle kommt dem BMEIA im Rahmen des „Colegio Austriaco Mexicano“ zu?
11. Ist aus Sicht des BMEIA der in Artikel 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über den kulturellen Austausch, BGBl. Nr. 611/1975 vorgesehene Studentenaustausch, insbesondere nach der Eröffnung des „Colegio Austriaco Mexicano“ eine ausreichende Grundlage für den Jugendaustausch mit Mexiko?
a. Wird es eine ausreichende Grundlage sein, nachdem das „Colegio Austriaca Mexicano“ ab dem Schuljahr 2021/2022 einen Maturaabschluss anbietet?
12. Hat das BMEIA ein Konzept für sein Engagement in Lateinamerika?
a. Wenn ja, wie lautet dieses?
13. Hat das BMEIA vor, Working Holiday Programme, so wie sie mit Argentinien und Chile bestehen, auch mit Guatemala, Mexiko oder anderen Staaten in Lateinamerika und in der Karibik zu initiieren?
a. Wenn nein, aus welchem Grund nicht?
14. Bei einem am 28. Mai 2021 stattgefundenen und vom österreichischen Botschafter bei der OECD moderierten OECD Panel, sprach sich der portugiesische Außenminister für die Aufnahme Argentiniens, Brasiliens und Perus in die OECD aus. Portugal hatte zu diesem Zeitpunkt den EU-Ratsvorsitz inne. Unterstützt das BMEIA das portugiesische Anliegen?
15. Sind die von Österreich bereits abgeschlossenen Abkommen über wissenschaftlich – technische Kooperation (beispielsweise mit Bulgarien und Montenegro) strategische Abkommen?
16. Laut Website des BMEIA gibt es etwa dreißigtausend Auslandsösterreicherinnen und -österreicher sowie zahlreiche ehemalige Österreicherinnen und Österreicher, die in Lateinamerika leben. Namhafte Auswandererkolonien existierten laut BMEIA bis heute in Brasilien, Peru, Argentinien, Kolumbien, Mexiko und Paraguay. Hat die österreichische Bundesregierung vor, mit diesen Staaten strategische Partnerschaftsabkommen abzuschließen?
a. Bejahendenfalls, was sollen diese für die in Lateinamerika lebenden Österreicherinnen und Österreicher für Vorteile bringen?
b. Wenn nein, warum nicht?
17. Denkt die österreichische Bundesregierung daran, den ehemaligen Österreicherinnen und Österreichern in Lateinamerika und in der Karibik den Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft zu erleichtern?
a. Wenn nein, warum nicht?
18. Laut UNESCO haben das Europäische Netzwerk der Nationalen Kulturinstitute (EUNIC) und die Europäische Union im Juni 2021 eine gemeinsame Erklärung abgegeben, welcher zufolge 2022 gleichzeitig in 95 Ländern eine Euro-Amerikanische Kulturwoche stattfinden soll. Wann soll diese Kulturwoche im kommenden Jahr stattfinden?
a. War das BMEIA an der Verabschiedung dieser Erklärung beteiligt?
b. Wird Österreich einer der Schauplätze der Euro-Amerikanischen Kulturwoche sein?
c. Werden österreichische Gemeinden zu den 125 Städten zählen, die sich an der Kulturwoche beteiligen und, bejahendenfalls welche Städte oder Gemeinden würden dies sein?