7339/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.07.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Eltern für außerschulische CoV-Tests zuständig

Am 23. Mai 2021 berichtete der ORF Wien online folgendes:

„Eltern für außerschulische CoV-Tests zuständig

Eltern sind für die Coronatests ihrer Kinder verantwortlich, wenn diese in Feriencamps betreut werden. Darauf weist die Stadt Wien hin. Regelmäßige Tests wie in der Schule seien während der Ferienbetreuung am Campus oder im Hort nicht möglich.

Seit den Semesterferien wird jedes Kind, das am Unterricht im Klassenzimmer teilnehmen möchte, in der Schule regelmäßig per Nasenbohrer-Selbsttest getestet. Anders schaut es in Wien bei der Ferienbetreuung an Campus-Standorten oder in einem Hort aus. Betreut werden zwar auch hier nur jene Kinder, die einen negativen Corona-Test vorweisen können. Für die Testung sind aber die Eltern zuständig. Ein „Nasenbohrer“-Test vor Ort ist – anders als beim Schulbetrieb – nicht möglich.

Es finde an diesen Tagen kein Testen in den Schulen statt, weil dort ja auch kein Unterricht stattfinde, heißt es auf APA-Anfrage im Büro vom zuständigen Stadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS). Ein Antigenselbsttest wird als Zugangsberechtigung grundsätzlich nicht anerkannt. Allerdings gibt es die Möglichkeit, diesen in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem zu erfassen. Damit wird er für 24 Stunden gültig.

Stadt verweist auf diverse Testmöglichkeiten

Es sei aber natürlich jederzeit möglich, die vielen kostenlosen Testmöglichkeiten in Wien zu nutzen – etwa Teststraßen und Testboxen mit Antigentests (48 Stunden gültig) bzw. die neuen PCR-Gurgelboxen oder das PCR-Heimtest-Progamm „Alles Gurgelt“ (72 Stunden gültig). Letzteres wird dabei explizit empfohlen, stößt bei Eltern allerdings teilweise auf Datenschutzbedenken, weil dabei für ein Testzertifikat zur Identitätsfeststellung Ausweisdaten und Fotos der Testteilnehmer verarbeitet werden.

Die Regelung, dass Eltern vor der Betreuung an schulautonomen Tagen und in den Ferien für die Tests ihrer Kinder zuständig sind, sei auch nicht neu, wurde betont. „Diese galt bereits während der Osterferien und dadurch konnten alle Frühlingscamps gut und sicher durchgeführt werden.“ Die Eltern würden vor den Ferien bzw. schulfreien Tagen einen Elternbrief mit Informationen zu den Testangeboten erhalten. In den Sommerferien müssen die Kinder sich dafür am Tag vor dem ersten Betreuungstag sowie in der Mitte der Betreuungswoche testen, bei Betreuung an einem schulautonomen Tag tags davor.“

https://wien.orf.at/stories/3105098/

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

ANFRAGE

 

1.    Welche konkreten Covid-Maßnahmen sind für außerschulische Betreuungsangebote (etwa in Feriencamps, am Campus oder im Hort) während der Sommerferien für Schüler in den einzelnen Bundesländern vorgesehen?

2.    Wer trägt in den einzelnen Bundesländern in diesem Zusammenhang die Verantwortung für die Covid-Tests?

3.    Wie bewerten Sie die gesonderten Bestimmungen in Wien im Zusammenhang mit der Verantwortlichkeit in Bezug auf die Covid-Tests?

4.    Wie bewerten Sie die gesonderten Bestimmungen in Wien im Zusammenhang mit Antigenselbsttests?

5.    Wie bewerten Sie die zusätzliche Belastung für die Eltern im Zusammenhang mit der Verantwortlichkeit für die Tests ihrer Kinder in Bezug auf Betreuungsangebote während der Sommerferien?