7356/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.07.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Laufbahnleitlinien im BMEIA

 

In Anfrage 3823/J vom 15.10.2020 (Postenbesetzung und Personalpolitik im Au-ßenministerium) sowie in Anfrage 5909/J (Postenbesetzung und Personalpolitik Nachfolgeanfrage) wird um Übermittlung der Laufbahnleitlinien gefragt. In der Ant- wort zu 3823/J antwortet der Minister mit einer Erläuterung der Leitlinien. Diese sei-nen "gemeinsam mit der Personalvertretung meines Ressorts erarbeiteten Laufbahn-leitlinien (und) ein internes Referenzdokument, das die generellen Rahmenbedin-gungen der Karriere im höheren auswärtigen Dienst erklärt und darstellt, sowie die Versetzungskriterien grundsätzlich erläutert. Die darin enthaltenen Voraussetzungen sowie insbesondere die im Statut, BGBl. I Nr. 129/1999 idgF, normierten Prinzipien der Mobilität und Rotation werden bei Personalentscheidungen regelmäßig berück-sichtigt. Daneben sind unter anderem Kenntnisse und Fähigkeiten im Zusammen-hang mit dem vorgesehenen Aufgabenbereich des ausgeschriebenen Postens, die Eignung zur Führung und Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Managementfähigkeiten wichtige Entscheidungskriterien." Übermittelt wird dieses Dokument nicht.

Die Nachfolgeanfrage 5909/J fragt daher spezifisch nach Übermittlung des Doku-ments. Diesmal erklärt der Minister, diese Leitlinien "dienen der Information der Res-sortmitarbeiter und sind nicht als System starrer Regeln zu verstehen. Darüber hin-aus verweise ich auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 3823/J-NR/2020 vom 15. Oktober 2020, in der die wichtigsten Inhalte der Laufbahnleitlinien dargestellt wurden." Die Erklärung der Leitlinien war jedoch nicht Gegenstand der Anfrage. 

Im Laufe der Anfragebeantwortung zu 5909/J sagt der Minister dann: "Entsprechend den Laufbahnleitlinien sind grundsätzlich neben der Diensterfahrung insbesondere   die Fachexpertise und der bisherige Verwendungserfolg ein wesentliches Beurtei-lungskriterium." Auch wenn sie keine starren Regeln darstellen haben sie offensicht-lich doch genau die Bedeutung bei der Bestellung von Führungspersonal, die der Antragsteller mithilfe der Anfrage(n) ergründen will. 

Mitarbeiter_innen des BMEIA bestätigen, dass es ein Dokument gibt, welches auch bei Bewerbungen referenziert wird. Auch solle es sich nicht um ein klassifiziertes Pa-pier handeln. Die wiederholte Nichtherausgabe dieses Dokuments könnte zum Ver-dacht führen, dass Postenbestellungen im BMEIA nicht korrekt nach den Leitlinien vonstatten gegangen sind. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



  1. Bitte um Übermittlung der Laufbahnleitlinien.