7379/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.07.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Peter Wurm, Walter Rauch, Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Bevorzugung der bargeldlosen Zahlungen durch Konsumentenschutzminister Dr. Wolfgang Mückstein

 

In der Anfragebeantwortung 6302/AB zu 6449/J äußerst sich der grüne Konsumentenschutzminister Dr. Wolfgang Mückstein zur Bevorzugung der bargeldlosen Zahlungen folgendermaßen:

Bargeldlose Zahlungen sind nicht nur volkswirtschaftlich, gesundheitspolitisch, klimapolitisch und aus dem Blickwinkel der Bekämpfung der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung zu bevorzugen. Sie haben auch für die Konsumenten gegenüber der Verwendung von Bargeld Vorteile, sofern bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten kostengünstig, bequem und sicher sind. Das zu gewährleisten ist meine vorrangige Aufgabe als Konsumentenschutzminister. Dessen ungeachtet werde ich mich aber auch dafür einsetzen, dass die Wahlfreiheit erhalten bleibt. Verbraucher, die das wollen, sollen für ihre Zahlungen weiterhin auch Bargeld verwenden können, soweit Einschränkungen nicht zum Schutz übergeordneter anderer Interessen notwendig sind, etwa aus Gründen der nationalen Sicherheit, zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.

 

Bargeldzahlungen sind an Bord von AUA-Flügen derzeit wegen der Pandemie nicht möglich, was ich als zuständiger Minister selbstverständlich unterstütze. Konsumenten erhalten von der AUA dazu folgende Informationen: „Aufgrund der aktuellen Situation wollen wir Ihnen (vorrangig) die Möglichkeit der bargeldlosen bzw. kontaktlosen Bezahlung bieten. Es werden VISA, Mastercard, Diners Club und AMEX Kreditkarten akzeptiert, ebenso Mobile Payment Lösungen, wie z.B. Apple Pay. Bargeld werden wir unter Berücksichtigung der Hygieneanforderungen zunächst nicht akzeptieren.“ Mein Ressort war bisher mit keinen Beschwerden wegen dieser Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Reisenden und der Mitarbeiter*innen der AUA befasst. Mir sind auch von anderen Konsumentenschutzeinrichtungen keine Beschwerden bekannt. Das Recht, Geldschulden mit Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzlichem Zahlungsmittel zahlen zu können, ist zwar europarechtlich in Art. 128 Abs. 1 AEUV und Art. 10 und 11 der Verordnung (EU) Nr. 974/98 und innerstaatlich in § 1 Eurogesetz, § 61 Nationalbankgesetz und § 8 Abs. 2 Scheidemünzengesetz verankert. Allerdings kann dieses Recht gemäß § 61 Absatz 2 Nationalbankgesetz vertraglich zu Gunsten anderer Zahlungsmittel eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigen Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Welche volkswirtschaftlichen Gründe können Sie nennen, die für bargeldlose Zahlungen gegenüber dem Bargeld aus Sicht des BMSGPK sprechen?

2)    Welche Grundlagen finden sich dazu (Frage 1) im aktuellen Regierungsprogramm?

3)    Welche Grundlagen finden sich dazu (Frage 1) in Ministerratsbeschlüssen seit Jänner 2020?

4)    Welche gesundheitspolitischen Gründe können Sie nennen, die für bargeldlose Zahlungen gegenüber dem Bargeld aus Sicht des BMSGPK sprechen?

5)    Welche Grundlagen finden sich dazu (Frage 3) im aktuellen Regierungsprogramm?

6)    Welche Grundlagen finden sich dazu (Frage 4) in Ministerratsbeschlüssen seit Jänner 2020?

7)    Welche klimapolitischen Gründe können Sie nennen, die für bargeldlose Zahlungen gegenüber dem Bargeld aus Sicht des BMSGPK sprechen?

8)    Welche Grundlagen finden sich dazu (Frage 6) im aktuellen Regierungsprogramm?

9)    Welche Grundlagen finden sich dazu (Frage 7) in Ministerratsbeschlüssen seit Jänner 2020?

10) Welcher Zusammenhang besteht aus Sicht des Gesundheitsministeriums zwischen der Corona-Pandemie und der Verwendung von Bargeld?

11) Bei wie vielen Fällen von Corona-Infektionen fand die Übertragung in Österreich durch Bargeld statt?

12) Bei wie viele Fällen von Corona-Infektionen fand die Übertragung in Österreich durch Bargeld in Gastronomie und Hotellerie statt?

13) Bei wie viele Fällen von Corona-Infektionen fand die Übertragung in Österreich durch Bargeld im Handel statt?

14)  Wann soll Bargeld bei der AUA nach Informationen des Konsumentenschutzministeriums im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wieder erlaubt sein?