7386/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.07.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Silvan, Einwallner und Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend der Neuausrichtung des Objektschutzes im Regierungsviertel
Nachdem die o.a. Abgeordneten mittels parlamentarischer Anfrage die Gründung einer Sondereinheit zum Schutze des Kanzlers und seinem engsten Umfeld, die ursprünglich im geheimen gegründet worden ist, aufgedeckt hatten, ist das Bundesministerium für Inneres in die Offensive gegangen und hat mittels Pressekonferenz nun Details zur Neuausrichtung des Objektschutzes im Regierungsviertel bekannt gegeben.
Diverse Medien berichteten darüber:

Screenshot Heute.at von https://www.heute.at/s/wiener-regierungsviertel-soll-nun-sicherer-werden-100140107

Screenshot von Orf.at https://wien.orf.at/stories/3101477/
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Von welchen Dienststellen sollen die zusätzlichen 60 PolizistInnen, die für den Ausbau der Einheit laut Medienberichten vorgesehen sind, abgezogen werden?
2. Wie sollen die 60 PolizistInnen, die von anderen Dienststellen abgezogen werden, auf ihren angestammten Dienststellen ersetzt werden?
3. Ist es möglich, dass die Aufstockung dieser Einheit für den Objektschutz im Regierungsviertel negative Auswirkungen auf die Wartezeit auf Versetzungen von in Wien Dienst habenden PolizistInnen in die Bundesländer hat?
4. Ist es möglich, dass die Aufstockung dieser Einheit für den Objektschutz im Regierungsviertel Auswirkungen auf das ohnehin schon hohe Ausmaß an Überstunden für die PolizistInnen in Wien hat und wenn ja welche?
5. In welcher Form sind die Dienste in dieser Einheit organisiert, wie lange dauert einer dieser „Stehdienste“ und ist es möglich, dass zwischen zwei an einem Tag aufeinanderfolgenden „Stehdiensten“ unbezahlte Pausen entstehen können?
6. Welche Möglichkeiten haben die PolizistInnen während eines dieser „Stehdienste“ um dringend notwendige menschliche Bedürfnisse zu verrichten?
7. Stimmt es, dass die PolizistInnen bei der Verrichtung ihrer Notdurft auf den guten Willen externer Personen, wie in einem Fall auf eine Zahnärztin angewiesen sind, die den PolizistInnen in Ihrer Ordination das WC benützen lässt?
8. Stimmt es, dass es nicht erlaubt ist, den Einsatzort diesbezüglich für kurze Zeit zu verlassen und dass es eine eigene zivile Einheit gibt die die PolizistInnen während dieser Dienste kontrolliert?
9. Wurden diesbezüglich bereits Verfahren gegen PolizistInnen eingeleitet oder sind Verwarnungen erfolgt?
10. Wer wird diese Einheit leiten? Hat es bereits ein Ausschreibungsverfahren gegeben und wenn ja welche Bewerbungen sind eingelangt und nach welchen Kriterien wurde entschieden?
11. Welche Auswirkung hat die Aufstockung dieser Einheit von 80 auf 140 PolizistInnen auf die Gehaltseinreihung bzw. die innerpolizeiliche Position der zukünftigen Leiterin bzw. des zukünftigen Leiters dieser Einheit?