7388/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.07.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Mag. Gerhard Kaniak
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Aufnahmekriterien für Seniorenheime in Salzburg
Am 23. Mai 2021 berichtete der ORF Salzburg online folgendes:
„Seniorenheime: Aufnahmekriterien-Debatte
Scharfe Kritik kommt von der Plattform Psychiatrie an den neuen Aufnahmekriterien für die Seniorenheime in der Landeshauptstadt. Demnach werden schwer psychisch Kranke nicht mehr in städtische Einrichtungen aufgenommen, kritisiert die Plattform. Sie ist ein Zusammenschluss von psychosozialen Organisationen in Salzburg.
Schwer verhaltensauffällige psychisch Kranke werden seit Jänner in den Seniorenheimen der Stadt Salzburg nicht mehr aufgenommen. Das ist die Folge eines Gemeinderats-Beschlusses.
Doch das führe zu einer ungerechten Diskriminierung, kritisiert die Sprecherin der Plattform Psychiatrie, Mercedes Zsifkovits: „Ungerecht ist, dass Menschen ausgeschlossen werden mit psychischen Erkrankungen, Menschen mit Alkohol- und Drogenmissbrauch, schwere Psychosen, Demenz sowie auch geistig abnorme Rechtsbrecher. Das ist eine zutiefste Stigmatisierung und widerspricht auch der Haltung der Stadt Salzburg als Menschenrechts-Stadt.“
Sozialsprecherin wörtlich: „Ein Wahnsinn“
Durch das Aufnahmeverbot würden psychisch kranke Senioren jetzt zwischen der Christian-Doppler-Klinik und unversorgter Unterbringung zu Hause hin- und her geschoben. Für Anna Schiester, Sozialsprecherin der grünen Bürgerliste, ist das wörtlich ein „Wahnsinn“.
Doch Sozialstadträtin Anja Hagenauer von der SPÖ verteidigt den Aufnahmestopp. Er sei eine Notmaßnahme, um den Betrieb in den Seniorenheimen zu schützen: „Wir kommen an die Grenzen dessen, was auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten können. Hier braucht es eine fachspezifische Ausbildung, und das kann die Langzeitpflege in Seniorenheimen so nicht leisten.“
Bedarfserhebung läuft
Allerdings: Schwer psychisch Kranke von der Versorgung auszuschließen und den Konflikt so auf ihrem Rücken auszutragen, das geht für Landessozialreferent Heinrich Schellhorn von den Grünen nicht. Er will mehr speziell geschulte Kräfte zur Betreuung solcher Fälle in den Seniorenheimen. Die Bedarfserhebung laufe gerade.“
https://salzburg.orf.at/stories/3105078/
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
ANFRAGE
1. Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ministerium den Aufnahmestopp der im Artikel genannten Personengruppen in den Seniorenheimen der Landeshauptstadt Salzburg?
2. Um welchen Gemeinderatsbeschluss handelt es sich dabei?
3. Wie bewerten Sie und Ihr Ministerium diesen Gemeinderatsbeschluss hinsichtlich einer möglichen ungerechten Diskriminierung?
4. Liegt hier eine Diskriminierung vor?
5. Wenn ja, warum?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Haben Sie bzw. Ihr Ministerium sich bereits zu dieser Causa geäußert?
8. Halten Sie bzw. Ihr Ministerium diese Maßnahmen für gerechtfertigt?
9. Wenn ja, warum?
10. Wenn nein, warum nicht?