7396/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.07.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Private Zusatzkrankenversicherungen in den Arbeiterkammern

 

In den Kammerrechnungsabschlüssen finden sich in der Regel sehr interessante Aufwandsposten. Die Aufwände für private Zusatzpensionen sind bereits bekannt, aber scheinbar finanzieren die Kammern ihren Mitarbeitern mit Geldern der Zwangsmitglieder auch private Zusatzkrankenversicherungen. Dieser Umstand ist insofern pikant, da die Kammern die gesetzlichen Krankenversicherungen mit Funktionären beschicken. Aber offenbar scheint das Wirken der Kammerfunktionäre in den Krankenkassen so "erfolgreich" zu sein, dass mittlerweile nicht nur ein Drittel der Bevölkerung eine private Zusatzkrankenversicherung in Anspruch nimmt, sondern auch die Mitarbeiter der Kammern.

 

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Quelle: Kammerrechnungsabschluss

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



  1. Wie hoch waren die nicht gesetzlichen Personalaufwände in den Arbeiterkammern seit 2010? (jährlich und je Kammer)
    1. davon die Aufwände für Zusatzkrankenversicherungen?