Eingelangt am 15.07.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit
betreffend Erträge und Aufwände
der Arbeiterkammern 2020
Einige Rechnungsabschlüsse der Arbeiterkammern für das Jahr
2020 sind bereits veröffentlicht. Daraus lässt sich ableiten, dass
die Arbeiterkammern ausgerechnet im Krisenjahr 2020 einen Rekordgewinn erzielt
haben. Nach 33 Mio. Euro im Jahr 2019 sind es im Jahr 2020 weit über 45
Mio. Euro gewesen. Dabei sind die nicht UGB-konformen Zuführungen zu den „Rückstellungen
für die Digitalisierungsoffensive“ noch nicht berücksichtigt, mit
denen die Jahresüberschüsse sogar bei knapp 60 Mio. Euro gelegen sind.
Pikantes Detail an den AK-Rekordgewinnen ist, dass die Arbeiterkammern
selbst die Arbeitnehmer in Kurzarbeit mit den vollen AK-Beiträge belasten.
Die AK-Beiträge bemessen sich nämlich nicht am niedrigeren Kurzarbeitsgehalt,
sondern am ursprünglichen Gehalt (1). Nicht so bei den
Wirtschaftskammern, weshalb diese im Jahr 2020 durchgängig Verluste
schreiben (WKÖ: -26 Mio. Euro).
Die AK-Rechnungsabschlüsse weichen in folgenden
Punkenten stark vom UGB ab – im Gegensatz zu den
WK-Rechnungsabschlüssen:
Gewinnverschleierung - Arbeiterkammern machen offiziell keine Gewinne:
- Keine Jahresüberschuss-Ermittlung
gemäß UGB. Zuführungen und Auflösungen von
Rücklagen werden entgegen dem UGB als Aufwände und Erträge
dargestellt.
Rücklagenverschleierung - kreative Bilanzierung, um AK-Umlagensenkungen zu umgehen:
- Die „Rückstellungen für die
Digitalisierungsoffensive“ entsprechen nicht dem UGB und
müssten eigentlich als nicht aufwandswirksame bzw. nicht
gewinnmindernde Rücklagen dargestellt werden.
Personalaufwandsverschleierung - Personalaufwände höher als unter dem Posten
Personalaufwand ausgewiesen:
- Aufwände für personalbezogene
Rückstellungen werden nicht in der Kontogruppe für
Personalaufwände dargestellt.
Quelle:
(1) https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.863605&portal=oegkdgportal
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Die Arbeiterkammern stellen in ihren
Rechnungsabschlüssen – entgegen dem UGB – Rücklagenbildungen
als Aufwände und Rücklagenauflösungen als Erträge dar,
wodurch die Aufwände und die Erträge immer gleich hoch sind. Mit
der Folge, dass die Arbeiterkammern offiziell keine Jahresüberschüsse
("Gewinne") schreiben. Grundsätzlich entsprechen die
Jahresüberschüsse in den AK-Rechnungsabschlüssen in etwa den
Rücklagenzuführungen, aber auch diese werden in der Rechnungsabschluss-"Hauptdarstellung"
durch die Vermischung mit den Rückstellungszuführungen
auf der Position "Vorsorge für Leistungen" verschleiert:
- Mit welcher Begründung lassen Sie als
Aufsicht eine RHO zu, die das Verschleiern von
Jahresüberschüssen ermöglicht?
- Welche Schritte setzen Sie, damit die
Arbeiterkammern in ihren Rechnungsabschlüssen eine UGB-konforme
Jahresüberschuss-Ermittlung darstellen, wie dies die
Wirtschaftskammern bereits tun?
- Die Arbeiterkammern bilden seit kurzem nicht
UGB-konforme Rückstellungen für die
Digitalisierungsoffensive, womit Rücklagen verschleiert werden
und eine AK-Umlagensenkung umgangen wird:
- Mit welcher Begründung lassen Sie als
Aufsicht eine RHO zu, die das Verschleiern von Rücklagen und in
weiterer Folge das Hinauszögern von AK-Umlagensenkungen
ermöglicht?
- Welche Schritte setzen Sie, damit die
Arbeiterkammern in ihren Rechnungsabschlüssen die Mittel für
die Digitalisierungsoffensive UGB-konform als Rücklagen darstellen,
wie dies die Wirtschaftskammern bei ihrer Bildungsoffensive tun?
- Mit welcher Begründung werden bei den
Arbeiterkammern die Aufwände für personalbezogene
Rückstellungen nicht unter der Position für Personalaufwand
dargestellt (wie bei den Wirtschaftskammern)? Welche Schritte setzen, um
dies zu ändern?
- Mit welcher Begründung haben Sie bei
den Verhandlungen zu den Kurzarbeitsregelungen nicht darauf bestanden,
dass sich die AK-Umlage am niedrigeren Kurzarbeitsgehalt bemisst, nicht am
höheren ursprünglichen Gehalt?
- Wie hätten sich die Erträge
aus der Kammerumlage 2020 entwickelt, wenn sich die AK-Umlage im
Falle von Kurzarbeit am niedrigeren Kurzarbeitsgehalt orientiert
hätte? (je Arbeiterkammer)
- Wie hoch waren die Erträge aus der
Kammerumlage 2020 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2021
vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
- Wie hoch waren die Sonstigen Erträge
2020 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je
Arbeiterkammer)
- davon die Mieterträge 2020 und
wie viel ist dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je
Arbeiterkammer)
- Wie hoch war der Zinsensaldo 2020 und
wie viel ist dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je
Arbeiterkammer)
- Wie hoch waren die Erträge aus der
Auflösung von Rücklagen und Rückstellungen 2020 und wie
viel ist dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
- davon die Erträge aus der
Auflösung von Rücklagen 2020 und wie viel ist dafür im
Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
- davon die Erträge aus der
Auflösung von Rückstellungen 2020 und wie viel ist
dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
i. davon die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
für die Digitalisierungsoffensive 2020 und wie viel ist dafür im
Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
- Wie hoch war der Sachaufwand 2020 und
wie viel ist dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je
Arbeiterkammer)
- davon der Aufwand für Information,
Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation
i. davon der Aufwand für Informationen und Drucklegungen?
ii. davon der Aufwand für Öffentlichkeitsarbeit?
iii. davon der Aufwand für Marketing, Kommunikation,
Mitgliederservice?
- Wie hoch war der Betriebs- und
Verwaltungsaufwand 2020 und wie viel ist dafür im
Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
- Wie hoch waren die Kosten der
Selbstverwaltung 2020 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2021
vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
- Wie hoch war der Personalaufwand 2020
und wie viel ist dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je
Arbeiterkammer)
- davon Aufwände für Pensionszahlungen?
- Aufwände bzw. Erträge bei
Pensionsrückstellungen:
- Wie hoch war der Aufwand für die
Bildung von Pensionsrückstellungen 2020 und wie viel ist
dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
- Wie hoch war der Ertrag aus der
Auflösung von Pensionsrückstellungen 2020 und wie viel ist
dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
- Aufwände bzw. Erträge bei
Abfertigungsrückstellungen:
- Wie hoch war der Aufwand für die
Bildung von Abfertigungsrückstellungen 2020 und wie viel ist
dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
- Wie hoch war der Ertrag aus der
Auflösung von Abfertigungsrückstellungen 2020 und wie
viel ist dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
- Wie hoch war die Zuführung zu
Rücklagen und Rückstellungen 2020 und wie viel ist
dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
- davon die Zuführung zu
Rücklagen 2020 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2021
vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
- davon die Zuführung zu
Rückstellungen 2020 und wie viel ist dafür im Voranschlag
2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
i. davon die Zuführung für Rückstellungen zur
Digitalisierungsoffensive 2020 und wie viel ist dafür im Voranschlag
2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
- Wie hoch waren die Kosten der
Umlageneinhebung 2020 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2021
vorgesehen? (je Arbeiterkammer und Jahr)
- Wie hoch war der Kostenbeitrag
für die Führung der Bürogeschäfte der BAK 2020 und
wie viel ist dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je
Arbeiterkammer)
- Wie hoch war der Mitarbeiterstand
2020? (je Arbeiterkammer)