7404/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.07.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Erträge und Aufwände der Arbeiterkammern 2020

 

Einige Rechnungsabschlüsse der Arbeiterkammern für das Jahr 2020 sind bereits veröffentlicht. Daraus lässt sich ableiten, dass die Arbeiterkammern ausgerechnet im Krisenjahr 2020 einen Rekordgewinn erzielt haben. Nach 33 Mio. Euro im Jahr 2019 sind es im Jahr 2020 weit über 45 Mio. Euro gewesen. Dabei sind die nicht UGB-konformen Zuführungen zu den „Rückstellungen für die Digitalisierungsoffensive“ noch nicht berücksichtigt, mit denen die Jahresüberschüsse sogar bei knapp 60 Mio. Euro gelegen sind.

Pikantes Detail an den AK-Rekordgewinnen ist, dass die Arbeiterkammern selbst die Arbeitnehmer in Kurzarbeit mit den vollen AK-Beiträge belasten. Die AK-Beiträge bemessen sich nämlich nicht am niedrigeren Kurzarbeitsgehalt, sondern am ursprünglichen Gehalt (1). Nicht so bei den Wirtschaftskammern, weshalb diese im Jahr 2020 durchgängig Verluste schreiben (WKÖ: -26 Mio. Euro).

 

Die AK-Rechnungsabschlüsse weichen in folgenden Punkenten stark vom UGB ab – im Gegensatz zu den WK-Rechnungsabschlüssen:

 

Gewinnverschleierung - Arbeiterkammern machen offiziell keine Gewinne:

Rücklagenverschleierung - kreative Bilanzierung, um AK-Umlagensenkungen zu umgehen:

Personalaufwandsverschleierung - Personalaufwände höher als unter dem Posten Personalaufwand ausgewiesen:

Quelle:

 

(1)  https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.863605&portal=oegkdgportal

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Die Arbeiterkammern stellen in ihren Rechnungsabschlüssen – entgegen dem UGB – Rücklagenbildungen als Aufwände und Rücklagenauflösungen als Erträge dar, wodurch die Aufwände und die Erträge immer gleich hoch sind. Mit der Folge, dass die Arbeiterkammern offiziell keine Jahresüberschüsse ("Gewinne") schreiben. Grundsätzlich entsprechen die Jahresüberschüsse in den AK-Rechnungsabschlüssen in etwa den Rücklagenzuführungen, aber auch diese werden in der Rechnungsabschluss-"Hauptdarstellung" durch die Vermischung mit den Rückstellungszuführungen auf der Position "Vorsorge für Leistungen" verschleiert:
    1. Mit welcher Begründung lassen Sie als Aufsicht eine RHO zu, die das Verschleiern von Jahresüberschüssen ermöglicht?
    2. Welche Schritte setzen Sie, damit die Arbeiterkammern in ihren Rechnungsabschlüssen eine UGB-konforme Jahresüberschuss-Ermittlung darstellen, wie dies die Wirtschaftskammern bereits tun?
  1. Die Arbeiterkammern bilden seit kurzem nicht UGB-konforme Rückstellungen für die Digitalisierungsoffensive, womit Rücklagen verschleiert werden und eine AK-Umlagensenkung umgangen wird:
    1. Mit welcher Begründung lassen Sie als Aufsicht eine RHO zu, die das Verschleiern von Rücklagen und in weiterer Folge das Hinauszögern von AK-Umlagensenkungen ermöglicht?
    2. Welche Schritte setzen Sie, damit die Arbeiterkammern in ihren Rechnungsabschlüssen die Mittel für die Digitalisierungsoffensive UGB-konform als Rücklagen darstellen, wie dies die Wirtschaftskammern bei ihrer Bildungsoffensive tun?
  1. Mit welcher Begründung werden bei den Arbeiterkammern die Aufwände für personalbezogene Rückstellungen nicht unter der Position für Personalaufwand dargestellt (wie bei den Wirtschaftskammern)? Welche Schritte setzen, um dies zu ändern?
  2. Mit welcher Begründung haben Sie bei den Verhandlungen zu den Kurzarbeitsregelungen nicht darauf bestanden, dass sich die AK-Umlage am niedrigeren Kurzarbeitsgehalt bemisst, nicht am höheren ursprünglichen Gehalt?
    1. Wie hätten sich die Erträge aus der Kammerumlage 2020 entwickelt, wenn sich die AK-Umlage im Falle von Kurzarbeit am niedrigeren Kurzarbeitsgehalt orientiert hätte? (je Arbeiterkammer)
  3. Wie hoch waren die Erträge aus der Kammerumlage 2020 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
  4. Wie hoch waren die Sonstigen Erträge 2020 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
    1. davon die Mieterträge 2020 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
  1. Wie hoch war der Zinsensaldo 2020 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
  2. Wie hoch waren die Erträge aus der Auflösung von Rücklagen und Rückstellungen 2020 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
    1. davon die Erträge aus der Auflösung von Rücklagen 2020 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
    2. davon die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 2020 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)

                                          i.    davon die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für die Digitalisierungsoffensive 2020 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)

  1. Wie hoch war der Sachaufwand 2020 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
    1. davon der Aufwand für Information, Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation

                                          i.    davon der Aufwand für Informationen und Drucklegungen?

                                        ii.    davon der Aufwand für Öffentlichkeitsarbeit?

                                       iii.    davon der Aufwand für Marketing, Kommunikation, Mitgliederservice?

  1. Wie hoch war der Betriebs- und Verwaltungsaufwand  2020 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
  2. Wie hoch waren die Kosten der Selbstverwaltung 2020 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
  3. Wie hoch war der Personalaufwand 2020 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
    1. davon Aufwände für Pensionszahlungen?
  1. Aufwände bzw. Erträge bei Pensionsrückstellungen:
    1. Wie hoch war der Aufwand für die Bildung von Pensionsrückstellungen 2020 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
    2. Wie hoch war der Ertrag aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen 2020 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
  1. Aufwände bzw. Erträge bei Abfertigungsrückstellungen:
    1. Wie hoch war der Aufwand für die Bildung von Abfertigungsrückstellungen 2020 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
    2. Wie hoch war der Ertrag aus der Auflösung von Abfertigungsrückstellungen 2020 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
  1. Wie hoch war die Zuführung zu Rücklagen und Rückstellungen 2020 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
    1. davon die Zuführung zu Rücklagen 2020 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
    2. davon die Zuführung zu Rückstellungen 2020 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)

                                          i.    davon die Zuführung für Rückstellungen zur Digitalisierungsoffensive 2020 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)

  1. Wie hoch waren die Kosten der Umlageneinhebung 2020 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer und Jahr)
  2. Wie hoch war der Kostenbeitrag für die Führung der Bürogeschäfte der BAK 2020 und wie viel ist dafür im Voranschlag 2021 vorgesehen? (je Arbeiterkammer)
  3. Wie hoch war der Mitarbeiterstand 2020? (je Arbeiterkammer)