7408/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.07.2021
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ANFRAGE
der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Datenzentrum zur Registerforschung AMDC
Eine Gesundheitskrise wie die aktuelle Pandemie führt uns vor Augen, wie entscheidend eine schnelle Verknüpfung von Open Data und Forschung ist. Für eine schnelle Reaktion auf die aktuellen Entwicklungen müssen Daten generiert, von öffentlichen Behörden registriert und rasch ausgewertet werden, zumal nichts weniger als politische Maßnahmen auf Basis dieser Ergebnisse gesetzt werden. Doch welche Akteur*innen spielen hierbei eine Rolle? Wo liegen die Verantwortlichkeiten? Welche Personen bzw. Unternehmen sammeln hier welche Daten und wie werden diese verarbeitet? Nach welchen gesetzlichen, ethischen und wissenschaftlichen Kriterien wird hier gearbeitet? All diese Prozesse, von der Datensammlung bis hin zur Datenverarbeitung und -auswertung, bleiben großteils intransparent und sind daher für Wissenschafter*innen und Forscher*innen kaum nachvollziehbar.
Um eine Evidenzbasis für z.B. von der Politik gesetzte Maßnahmen herzustellen, kann der Zugang zu den Datensätzen und Diensten der öffentlichen Verwaltung künftig einer breiteren Gruppe von Wissenschafter*innen zur Verfügung gestellt werden. Hier ist zentral, dass immer im Einklang mit der DSGVO gearbeitet wird, um den Datenschutz und die Wahrung des Rechts auf Privatsphäre, auch mittels Verschlüsselungstechnik, sicherzustellen. Forscher*innen und Wissenschafter*innen, vor allem von öffentlichen Einrichtungen wie den Universitäten, sollen möglichst ohne Hindernisse mit Behörden zusammenarbeiten können. Dafür muss eine sichere Dateninfrastruktur vorhanden sein, der einen datenschutzkonformen Austausch von Open Data reibungslos ermöglicht und ihre Verarbeitung zulässt.
Seit 2018 erlaubt das Forschungsorganisationsgesetz den Zugang zu Registern des Bundes sowie zu Statistikdaten für die Forschung. Allerdings kritisieren Wissenschafter*innen, dass in der Praxis die Datenbestände nicht zur Verfügung gestellt werden. Nun arbeitet auch die EU-Kommission an einer EU-weiten Data-Governance-Verordnung, die ein gemeinsames Modell zur Nutzung von Open Data für gemeinnützige Zwecke schaffen will – auch, um langfristig eine Alternative zu den großen Monopolisten darzustellen. Ein offener, unbürokratischer Zugang zu Open Data für die Wissenschaft schafft neue Möglichkeiten, wissenschaftliche Erkenntnisse zu präzisieren, Theorien mittels Vergleichsstudien schneller zu belegen oder zu widerlegen und generell den Erkenntnisweg transparent und damit nachvollziehbar zu gestalten. Hier steht zunehmend der Ansatz des Data Visitings statt des bisher angedachten Data Sharings im Vordergrund. Dieser sieht vor, dass die Daten nicht weitergegeben werden, sondern von Wissenschafter*innen und Forscher*innen vor Ort analysiert werden. Im übertragenen Sinne bedeutet das, dass die Daten lediglich „besucht“ werden und nicht den Raum verlassen.
Bereits im Regierungsprogramm ist die Rede von einem Austrian Micro Data Center, das die Zusammenführung großer Datenmengen gewährleistet und in die Statistik Austria eingebettet werden soll. Dabei wird festgehalten: „Der Datenzugang ist auf wissenschaftliche Zwecke beschränkt und erfüllt die (europarechtlichen) Vorgaben des Statistik- und Datenschutzrechts. Akkreditierte Wissenschafterinnen und Wissenschafter erhalten aufgrund eines geregelten Verfahrens (AVG) Zugang zu den Datenbeständen der Statistik Austria, die so anonymisiert wurden, dass keine Rückführung auf den Einzelfall möglich ist.“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende
Anfrage
1. Wurde im Zuge der Erarbeitung zur Umsetzung des Austrian Micro Data Center (AMDC) mit Akteur*innen bzw. Expert*innen aus Wissenschaft, Forschung und Zivilgesellschaft zusammen gearbeitet?
a. Wenn ja, mit wem?
b. Wenn nein, warum nicht?
2. Wie und wann hat der Prozess zur Umsetzung begonnen?
3. Wann kann das AMDC voraussichtlich in Betrieb genommen werden?
4. Die Kosten für die Implementierung des AMDC werden 490.000 Euro betragen. Ist dies lediglich der Betrag für die Implementierung?
a. Wenn ja, wie hoch werden die Kosten für den laufenden Betrieb pro Jahr betragen?
b. Wenn nein, für welche weiteren Schritte wird der Betrag von 490.000 angewendet. Bitte um Aufschlüsselung.
5. Dieses Vorhaben bedarf Änderungen sowohl im Forschungsorganisationsgesetz (FOG) als auch im Bundesstatistikgesetz. Stehen Sie hierzu in intensivem Austausch mit dem Bundeskanzleramt, damit es zu keinen widersprüchlichen Gesetzestexten kommt?
6. Die Daten, auf die zugegriffen werden soll, sollen lediglich pseudonymisert werden. Warum wird hier keine Verschlüsselungstechnologie verwendet?
7. Auf welcher Grundlage erhält Statistik Austria Zugang zu allen Daten?