742/J XXVII. GP
Eingelangt am 06.02.2020
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Anfrage
des Abgeordneten Laimer, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Internetbetrug
Der Betrug im Internet steigt rasant an und kann als ein hoch problematischer Angriff auf das Opfer gewertet werden. Die Opfer sind mit unbekannten TäterInnen konfrontiert, die immer dreister vorgehen.
Die Statistik der letzten Jahre über den Internetbetrug verdeutlicht das Problem. Waren im Jahr 2007 noch 1.929 Fälle zu verzeichnen, betrug die Anzahl der gemeldeten Strafdelikte im Jahre 2018 bereits 13.328.

Diese Explosion der Delikte hat nicht nur mit dem geändert Kaufverhalten zu tun, dass sich immer mehr auf die Plattform des Internetshoppings verlagert, sondern auch mit immer professioneller werdenden Phishing -Emails (gefälschte Emails). Diese stellen sowohl für KonsumentInnen, aber auch für UnternehmerInnen eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle dar.
Betont werden muss, dass die Betroffenen von dem Betrug völlig unvermittelt erfahren und zu diesem Zeitpunkt das Strafdelikt einige Wochen zurückliegen kann. Zudem stellt die Anonymität der TäterInnen naturgemäß einen großen Verunsicherungsfaktor dar.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigen Abgeordneten folgende
Anfrage:
1. Wie definiert das Bundesministerium für Inneres den sogenannten Internetbetrug?
2. Auf Grund welcher Systematik werden die einzelnen Delikte dem Kapitel „Internetbetrug“ zugeordnet?
3. Auf Grund welcher Ereignisse kann die hohe Summe an Delikten im Jahre 2009 im Bereich des Internetbetrugs erklärt werden?
4. In welchen Bereichen des Internetbetrugs wurden im Jahre 2019 besondere Steigerungen verzeichnet?
5. Welche Bundesländer sind in welchem Ausmaß davon betroffen (detailliert nach Bundesland und Delikt)?
6. Welche Maßnahmen wurden von Ihnen im Bereich der Cyberkriminalität insgesamt gesetzt? (detaillierte Darstellung)
7. Welche Maßnahmen wurden im Bereich Internetbetrug von ihrem Ministerium gesetzt und welche Maßnahmen planen Sie?
8. In welchem Ausmaß wird die Prävention und Information der Bürger und Bürgerinnen verbessert?
9. Planen Sie eine zusätzliche Hilfestellung für Bürger und Bürgerinnen, die bei einem Internetbetrug unschuldig zu Verdächtigen werden?
10. Wird der Bereich zur Bekämpfung von Cyberkriminalität personell und finanziell aufgestockt werden:
a. Wenn ja: In welchem Ausmaß (detaillierte Darstellung)
b. Wenn nein: Warum nicht?